Ergebnis: Georgien und Russland sind beide verantwortlich

Die Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini hat in Brüssel den Bericht ihrer von der EU beauftragten Kommission zum kriegerischen Kaukasus-Konflikt zwischen Georgien und Russland: Zwar habe Georgien dabei den ersten Schuss abgegeben, aber auch Russland sei mitverantwortlich.
Georgien habe den Kaukasuskrieg im August 2008 mit dem ersten Schuss begonnen und gegen das Völkerrecht verstossen. Aber Russland trage eine klare Mitverantwortung für den fünftägigen Krieg mit 390 Todesopfern.
Der EU-Ministerrat hatte auf Initiative von Bundesaußenminister Steinmeier die unabhängige internationale Untersuchungskommission zum Kaukasus-Konflikt zwischen Russland und Georgien im Dezember 2008 mit der Untersuchung von Ursachen und Verlauf des Georgien-Konflikts beauftragt.
So war der Auftrag formuliert:
Beschluss 2008/901/GASP des Rates vom 2. Dezember 2008 über eine unabhängige internationale Mission zur Untersuchung des Konflikts in Georgien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 23 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Europäische Rat hat am 1. September 2008 erklärt, dass die Europäische Union bereit ist, sich zu engagieren, um sämtliche Bemühungen im Hinblick auf eine friedliche und dauerhafte Lösung der Konflikte in Georgien zu unterstützen, und dass sie außerdem bereit ist, vertrauensbildende Maßnahmen zu fördern.
(2) Der Rat hat am 15. September 2008 den Vorschlag unterstützt, den Konflikt in Georgien zum Gegenstand einer unabhängigen internationalen Untersuchung zu machen.
(3) Frau Heidi TAGLIAVINI sollte zur Leiterin dieser Untersuchungsmission ernannt werden —
BESCHLIESST:
Artikel 1
Leiter der unabhängigen internationalen Untersuchungsmission und Mandat
(1) Frau Heidi TAGLIAVINI wird für den Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis zum 31. Juli 2009 zur Leiterin einer unabhängigen internationalen Mission zur Untersuchung des Konflikts in Georgien (im Folgenden als “Untersuchungsmission” bezeichnet) ernannt.
(2) Die Untersuchungsmission soll die Ursachen und den Verlauf des Konflikts in Georgien — auch im Hinblick auf das Völkerrecht [1], das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte — sowie die in diesem Zusammenhang erhobenen Beschuldigungen untersuchen [2]. Die Untersuchung wird räumlich und zeitlich so ausreichend bemessen sein, dass alle möglichen Ursachen des Konflikts ermittelt werden können. Die Ergebnisse der Untersuchung werden den Konfliktparteien sowie dem Rat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und den Vereinten Nationen (VN) in Form eines Berichts vorgelegt.
(3) Die Leiterin der Untersuchungsmission trägt die Verantwortung für die Durchführung der Untersuchungsmission. Sie legt die Arbeitsverfahren und -methoden der Untersuchungsmission sowie den Inhalt des Berichts gemäß Absatz 2 in völliger Unabhängigkeit fest.
Artikel 2
Finanzierung
(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Untersuchungsmission für den Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis zum 31. Juli 2009 beträgt 1600000 EUR.
(2) Die Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert werden, sind vom 2. Dezember 2008 an anrechnungsfähig.
(3) Sie werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet. Über die Verwaltung der Ausgaben wird ein Vertrag zwischen der Leiterin der Untersuchungsmission und der Kommission geschlossen.
(4) Die Leiterin der Untersuchungsmission ist gegenüber der Kommission für alle Ausgaben rechenschaftspflichtig.
Artikel 3
Zusammensetzung der Untersuchungsmission
Die Missionsleiterin entscheidet über die Zusammensetzung der Untersuchungsmission. Die Untersuchungsmission setzt sich aus anerkannten Fachleuten, insbesondere Juristen, Historikern, Angehörigen der Streitkräfte sowie Menschenrechtsexperten zusammen.
Artikel 4
Evaluierung
Die Durchführung dieses Beschlusses wird vor dem 31. Juli 2009 vom Rat evaluiert.
Artikel 5
Inkrafttreten und Ende der Geltungsdauer
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Seine Geltungsdauer endet am 31. Juli 2009.
Artikel 6
Veröffentlichung
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2008.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. Lagarde
[1] Einschließlich der Schlussakte von Helsinki.
[2] Einschließlich der behaupteten Kriegsverbrechen.
Hier das Ergebnis:
Report of the Independent International Fact-Finding Mission on the Conflict in Georgia
Den Tagliavini-Bericht, benannt nach der Schweizer Diplomatin, Botschafterin Heidi Tagliavini, hat Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier gewürdigt mit den Worten:
“Der Bericht der Tagliavini-Kommission analysiert unabhängig und ausgewogen Vorgeschichte und Verlauf des Georgien-Konflikts im vergangenen Jahr. Für diese wichtige Arbeit gebührt Frau Tagliavini und ihrem Team mein aufrichtiger Dank.
Ich bin zuversichtlich, dass dieser unparteiische und mit großer Sorgfalt erstellte Bericht zu einem vertieften Verständnis der Geschehnisse des vergangenen Jahres beitragen wird.
Eines macht der Bericht noch einmal sehr deutlich: Die verhängnisvollen Ereignisse vom August letzten Jahres dürfen sich nicht wiederholen. Alle Seiten sind deshalb aufgerufen, mit den Ergebnissen und Schlussfolgerungen des Berichts verantwortungsvoll umzugehen. Nur auf diese Weise ist eine nachhaltige Stabilisierung der Region möglich. Ich rufe die Konfliktparteien auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um zu einer politischen Lösung des Konflikts zu kommen.”
(Bildquelle: European Monitoring Mission Georgia, EUMM.eu, Granattrichter in Gori/Georgien;
Textauszug: Auswärtiges Amt.de)