Scharia-Gerichte haben keinen Platz in Deutschland, so die CDU/CSU (Video)
Freitag, 3. Februar 2012Der rheinland-pfälzische Justizminister Hartloff kann sich bei zivilen Rechtsstreitigkeiten islamische Scharia-Gerichte in Deutschland vorstellen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Günter Krings:
“Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt islamische Scharia-Gerichte in Deutschland zur Beilegung zivilrechtlicher Rechtsstreitigkeiten ab. Wenn es um Geld- oder Erbstreitigkeiten geht, dann sind bei uns die ordentlichen Gerichte zuständig.
Es ist falsch verstandene Toleranz, wenn der SPD-Justizminister Hartloff islamischen Scharia-Gerichten das Wort redet.
Die Errungenschaften unseres Rechtsstaates gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen – unabhängig von ihrem Glauben. Dieses Prinzip werden wir nicht wegen der Scharia aufgeben.” (Zitatende)
Dazu eine flotte Klarstellung aus Mainz aus dem SPD-geführten Verbraucherschutz- und Justizministerium:
03.02.2012 | Klarstellung
Klarstellung
Diskussion um außergerichtliche Streitbeilegung und Scharia
In einigen Medien wird der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz Jochen Hartloff mit Überschriften wiedergegeben wie “SPD-Justizminister setzt sich für Scharia-Recht ein” (Welt online vom 02.02.2012) oder “SPD-Minister hält Scharia-Richter bei uns für denkbar” (BZ vom 02.02.2012). Hierzu stellen wir fest, dass sich Minister Hartloff weder “für Scharia-Recht einsetzt” noch “Scharia-Richter für denkbar” hält. Bei diesen Überschriften handelt es sich um bewusste Verdrehungen des Sachverhalts. Justizminister Hartloff hat in einem Interview mit epd sowie mit der BZ vom gestrigen Tage sich über die Frage außergerichtlicher Streitbeilegungen unter dem Einfluss islamisch geprägter Rechtsetzung geäußert. Die oben genannten beispielhaften Überschriften sind bewusst sinnentstellend, dienen lediglich einer möglichen Skandalisierung und geben nicht die in den beiden Interviews gemachten Äußerungen auch nur im Ansatz wieder.
Der Minister hat in den Interviews betont, dass auch bei außergerichtlichen Streitbeilegungen keinerlei Diskriminierungen erfolgen dürfen und das deutsche Rechtssystem nicht ausgehöhlt werden darf. Die Frage von “Scharia-Richtern” war hierbei überhaupt nicht das Thema. (Zitatende)
(Textquelle: CDU/CSU – Bundestagsfraktion.de, Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz.de;
Videoquelle: via YouTube)









