
Politische Niederlage, persönlicher Rücktritt oder Kanzlerdämmerung
Die Bundestagfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen haben sie beantragt, die Aktuelle Stunde mit dem Titel “Die Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg und mögliche Textübernahmen aus Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sowie angebliche Textübernahmefunde nach ‘GuttenPlug Wiki’ auf 270 Seiten der Dissertation des Bundesministers der Verteidigung”. Der Bundestagsabgeordnete und Bundesregierungsmitglied Karl-Theodor zu Guttenberg muss sich im Parlament in öffentlicher Sitzung befragen lassen, wahrheitgemäß Rede und Antwort stehen und sich erklären.
Für heute, Mittwoch, 23. Februar ab etwa 15:40 Uhr, ist die Aktuelle Stunde im Plenum des Deutschen Bundestages anberaumt, Bundestag.de wird mit livestream übertragen. Für den Verteidigungsminister besteht entsprechend der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in dieser, seiner Aktuellen Stunde Anwesenheitspflicht.
Bereits ab 13:00 Uhr wird die 92. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages beginnen mit einer halbstündigen Regierungsbefragung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen.
Ab 13.40 bis 15.40 Uhr findet die Fragestunde statt, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (17/4812) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden. Zunächst werden 30 Minuten lang dringliche Fragen zu Libyen, danach 30 Minuten lang dringliche Fragen zu Verteidigungsminister zu Guttenberg gestellt, anschließend die übrigen mündlichen Fragen.
Die schriftlich vorab eingereichten Fragen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) lauten:
57. Abgeordneter
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Konsequenzen würde die Bundesregierung ziehen, wenn sie Anhaltspunkte dafür hätte, dass die vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, eingereichte Dissertation mit dem Titel “Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU” nicht von ihm selbst verfasst wurde?
58. Abgeordnete
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür vor, dass die vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, eingereichte Dissertation mit dem Titel “Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU” nicht von ihm selbst verfasst wurde?
59. Abgeordnete
Sylvia Kotting-Uhl(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, falls dem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, sein Doktortitel durch die Universität Bayreuth aberkannt werden sollte?
60. Abgeordneter
Hans-Christian Ströbele(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über Anzahl der in Afghanistan seit 2002 eingesetzten Bundeswehr-Scharfschützen (vgl. stern vom 13. Januar 2011), die Kriterien für die Auswahl der Zielpersonen, den konkreten Auftrag für den Einsatz der Gewehre mit Zielfernrohren und die Zahl der getöteten Menschen sowie über die Rechtsgrundlagen der Einsätze, und wie grenzt die Bundesregierung deren und ihrer Befehlsgeber Tun ab von strafbaren heimtückischen Tötungen?
Hierbei handelt es sich lediglich um die Fragen, die schriftlich eingereicht wurden für die Fragestunde (13:40 bis 15:40 Uhr), die danach folgende Aktuelle Stunde (ab 15:40 Uhr) mit mündlichen Fragen ohne vorab-Bekanntgabe wird den wahren Zündstoff bieten und den parlamentarischen Streit ausmachen und die politische Zukunft des Bundestagsabgeordneten und Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) mitbestimmen. Es wird volles Haus erwartet, dieses Spektakel will sich kein Parlamentarier entgehen lassen, weder die Parteifreunde (CDU/CSU) noch die Koalitionspartner (FDP) und schon gar nicht die politischen Gegner (DIE LINKEN, Bü90/DIE GRÜNEN, SPD).

Am Donnerstag, 24. Februar 2011 geht es dann weiter mit der wichtigen Parlaments- und Gesetzesarbeit. Die Wehrpflichtaussetzung ist Thema im Plenum, über die geplante Aussetzung der Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes zum 01. Juli 2011 beraten die Abgeordneten ab 09:00 Uhr in erster Lesung. Grundlage dafür bietet der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Wehränderungsgesetzes 2011 (17/4821). Neben der Aussetzung der Wehrpflicht soll das Gesetz auch das Angebot zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes von bis zu 23 Monaten Dauer für Männer und Frauen regeln.
Für diese Diskussion sind anderthalb Stunden eingeplant.
Umrissen wird der gesetzliche Klärungs- und Lösungs-Bedarf wie folgt: Die allgemeine Wehrpflicht stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Ihre konkrete Ausgestaltung und Durchführung ist deshalb auf ihre weitere Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hin regelmäßig zu überprüfen. Als Ergebnis einer auf den verfassungsrechtlichen Auftrag der Bundeswehr bezogenen umfassenden Abwägung der Grundrechte der jungen Männer, sicherheits- und gesellschaftspolitischer Gesichtspunkte sowie wirtschafts- und allgemeinpolitischer Aspekte soll die Bundeswehr neu ausgerichtet und die gesetzliche Verpflichtung zur Wehrdienstleistung nach dem Wehrpflichtgesetz außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls ausgesetzt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage sind die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe nicht mehr zu rechtfertigen … mehr im Gesetzentwurf  der Bundesregierung Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011) vom 21.02.2011.
[Textauszüge kursiv: Deutscher Bundestag.de;
Bilderquelle: Bundewehr.de, im Vordergrund geht Bundeskanzlerin Angela Merkel zu ihrem Platz auf der Regierungsbank. Dahinter der Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg und v.li. die Parlamentarischen Staatssekretäre beim Bundesminister der Verteidigung Christian Schmidt (links) und Thomas Kossendey. Foto vom 28.01.2011;
BM zu Guttenberg auf der Regierungsbank im Bundestag]