Archiv für die Kategorie 'MilNWBw BND MAD'

Heimflug der BND-/AMK-Agenten aus dem Kosovo

Samstag, 29. November 2008

Von der Deutschen Botschaft Pristina, Republik Kosovo,
mit dem gepanzerten, silbernen Mercedes GE Botschaftsfahrzeug

und Konvoi-Absicherung und Close Protection
durch Bundeswehr-Kräfte (Feldjäger/MP)
zum Airport Pristina (PRN), militärischer Teil,

und weiter mit dem BND-eigenen dreistrahligen Flugzeug
Dassault Falcon 900 EX,
Zulassungsjahr 2003, Neuwert: 35 Mio. Euro,
Kennung D-AZEM der “Zeman Flugtechnik und Logsitik München”

mit 950 km/h Reisegeschwindigkeit zum
Franz-Josef-Strauß Flughafen München (MUC)
in die Halle 10 des General-Aviation-Terminals
oder zum Otto-Lilienthal-Flughafen
nach Berlin-Tegel (TXL), militärischer Teil,

weiter in den BND-Dienstsitz zum Debriefing
und zur psychischen und physischen Nachbetreuung.

Soldatenglück.de berichete über die Ereignisse im Kosovo, die Hintergründe und den BND-/AMK-Einsatz

(Bildquellen: Dirk Hamel, Soldatenglück.de; Airport Pristina.com.
Flugzeugbild: “Planespotter” Oliver Scheich cc-by-sa)



Kosovo: Die Jungs vom BND sind frei

Freitag, 28. November 2008

und haben den Drachen besiegt – für den Moment zumindest!

Die gegenwärtig wohl bekanntesten der über 6.000 Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND, AMK *), eingesetzt im Kosovo, sind in die Freiheit entlassen worden aus Mangel an Beweisen.

Seit gestern waren für den Terrorismus-Fall “Sprengstoffanschlag auf das EU-Dienstgebäude des ICO/EU SR in Pristina/Kosovo” internationale UNMIK-Richter zuständig, die Beweise und Haftgründe zu prüfen hatte, allerdings die von den Kosvaren aufgebotenen Beweise nicht mit einer Täterschaft der drei Deutschen in Verbindung bringen konnte. Darum war die von kosovarischen Richtern angeordnete Untersuchungs-Haft unverzüglich zu beenden.

Die drei BND-Bedienstete wurden ganz unspektakulär, jedoch bei hohem Medien-Interesse, vom Ständigen Vertreter des Botschafters, dem Diplomaten Eckart Blaurock, und von lokalen Dienstfahrern der Botschaft nach der Freilassung in die Deutsche Botschaft Pristina (Bild unten) gebracht zur Übernachtung auf deutschem Territorium, morgen wird per Flugzeug die Aus- und Heimreise nach Deutschland erfolgen.

Soldatenglück.de berichtete über die Ereignisse im Kosovo

* AMK: Amt für Militärkunde der Bundeswehr (rechts oben das AMK-Wappen)

OK steht im Kosovo keineswegs für alles in Ordnung – Beispiel: Ramush Haradinaj (Video)

Mittwoch, 26. November 2008

Das Bild zeigt das Haus von Ramush Haradinaj in Pristina (Dragodan), der Hauptstadt der Republik Kosovo, das vom Kosovo Police Service (KPS) Tag und Nacht objektgeschützt wird, in Umfang und Intensität vergleichbar mit dem Privatwohnsitz eines sicherheitsgefährdeten deutschen Bundesministers.

Die US-amerikanische Ausgabe der aktuellen Vanity Fair berichtet 6 Seiten in dem ArtikelHouse of War” über Ramush Haradinaj. Der Bundesnachrichten-dienst (BND) hat ein ständig aktualisiertes Dossier mit Bewegungsbild, Netzwerk etc. und meterlange Aktenbände über Haradinaj mit nicht ganz so viel öffentlicher Leserschaft. Der Kosovo wird von Ramush, wie ihn die Kosovaren in ihrer Vetternwirtschaft auf Du und Du nennen, bis heute mit kontrolliert und aus der Schattenwelt regiert. Ramush Haradinaj, geboren am 03. Juli 1968 in Gllogjan bei Pec, Jugoslawien, heute Republik Kosovo, war vom 03. Dezember 2004 bis 08. März 2005 Premierminister des Kosovo. Hier ein “Helden-Video” über ihn.

Bevor die derzeit Mächtigen im Kosovo zulassen, dass einer der Kriegshelden wie Haradinaj, der gegenwärtige Premier Hashim Thaci oder andere kosovarische Akteure von internationalen Nachrichtendiensten oder von Ermittlungsdruck auf deren OK-Geschäfte bedrohlich eingeschränkt oder gar verfolgt werden, muss noch einiges passieren. 3 BND´ler (aus dem AMK-Personalpool) mit Aufklärungs-Schwächen kombiniert mit Operations-Pech bei Finale im Pristina Stadt-Gefängnis und politischer Druck aus Deutschland sind für Kriegs- und OK-erfahrene Kosovo-albanische Akteure eher ein Beitrag zur Ego-Bildung als ein wirklicher Aufreger.
Der junge Staat Kosovo hat keinen eigenen Nachrichtendienst und keine wirklich funktionierende Polizei oder Justiz, schon gar nicht im Bereich OK-Bekämpfung oder im Counter Terrorism, dafür haben die verschiedenen Parteien AAK, LDK und PDK usw. ihre jeweils eigenen, eingeschworenen mafios strukturierten, konkurrierenden “Schutzstaffeln des jeweiligen Partei OK-Business” mit insgeheimen Sicherheits- und Geheimdienst-Kompetenzen, Zugang zu Polizei- und Justiz-Informationen (man kennt sich und ist verwandt und versippt, abhängig und sich gegenseitig ausgeliefert im 2,2 Millionen Einwohner zählenden Kosovo) ohne gesetzlich, einengenden Rahmen und mit der “Lizenz” zu operieren, zu bedrohen, zu entführen und zu töten. Der lange Arm reicht bis überall dort hin, wo sich Kosovaren (als Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylanten und “Geschäftsleute”) im europäischen Ausland und weltweit aufhalten. Deutschland steht dabei an der Spitze in Zahlen und in krimineller Intensität, die Schweiz, Italien, Österreich, ein bißchen BeNeLux und Großbritanninen, Frankreich sowie Skandinavien sind ebenfalls Tummelplätze.
Erwähnt werden soll dabei, dass viele Kosovaren bei uns und in ihrem Heimatland ganz normale, tüchtige Leute sind, die für sich und ihre Familie ein ehrlichens Auskommen und einen Hauch Wohlstand, Glück und Zufriedenheit erreichen wollen, wie die drei Brüder auf dem Bild unten auf dem Großmarkt nahe Pristina.

Einige Kosovaren haben sich als Kommentierer mit O-Tönen an diesem Blog beteiligt. Diese Menschen aus und in Südosteuropa kommen gegen ein korruptes System im Nachkriegsland und in der Konfliktregion und gegen Organisierte Kriminalität nicht allein an.

Die EULEX-Kosovo Mission der Europäischen Union soll helfen einen Rechtsstaat aufzubauen, die NATO Kosovo Force (KFOR) weiterhin Stabilität gewährleisten. Organisierter Kriminalität, Korruption und Miß- und Vetternwirtschaft soll ab 02. Dezember 2008 von der EU der Kampf angesagt werden, für die meisten Kosovaren und ihre junge Republik wäre das ein guter Anfang, doch für viele der bisher Mächtigen das Ende.

Der Thaci und der Haradinaj zum Beispiel sind nach den lokalen Maßstäben erfolgreiche Vorbilder, die Internationale Gemeinschaft (IG) schüttelt lächelnd deren Hände, darum ist mit der Doppelmoral der IG kein Umdenken bei den Kosovaren herbeiführbar und mit mutmaßlichen Doppel- und Dreifach-Agenten schon gar nicht.

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BND-Sprengstoffanschlag im Kosovo? Hintergründe, angebliche Motive, mutmaßliche Täter

Sonntag, 23. November 2008

BND-Affäre oder internationales Geheimdienst-Manöver
oder wohl eher doch eine Kosovo Staats-OK Posse?

Die Ermittlungszwischenergebnisse der noch immer UNMIK unterstellten kosovarischen Sicherheitsbehörden (Bild rechts: der KPS Police Deputy Commissioner, General Sheremt Ahmeti), worauf eine Anklage erfolgen soll, benennen als vermutetes Motiv für den Sprengstoffanschlag von mutmaßlichen BND-Agenten auf das Dienstgebäude des European Union Special Representative (Pieter Feith, NL), dem International Civilian Office (ICO):
die Einflussnahme auf und Verhinderung der Umsetzung des Ahtisaari-Plans sowie die Verhinderung der Implementierung der EU Rechtsstaatsmission EULEX im Kosovo, das sagte der Untersuchungsrichter Selman Bogiqi.

Hanebüchend heißt das deutsche Wort dafür.

Die kosovarische Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigen/Beschuldigten vor, eine terroristische Tat auf dem Territorium der Republik Kosovo in Tateinheit mit Verstößen gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz verübt zu haben. Bei dem durch die mutmaßlichen Täter verübten Sprengstoffanschlag als terroristisch-krimineller Akt sei nicht nur Sachschaden beabsichtigt gewesen und entstanden, es sei auch billigend in Kauf genommen worden, dass Personen und Bedienstete, die unter internationalem Schutz stehen, verletzt werden oder zu Tode kommen.

Es wird vermutet, dass die Sprengladung nicht seine volle Explosionskraft entwickelte und deshalb lediglich Sachschaden an Fenstern und Gebäudefront anrichtete. Eine Mitarbeiterin des ICO, die als Ortskraft beschäftigt ist, sei zum Tatzeitpunkt vor das Gebäude getreten, um eine Zigarette zu rauchen, sie habe den Wurf bzw. das Auftreffen eines Gegenstandes bemerkt, der Sprengsatz jedoch kam erst 8 Minuten später gegen 17:30 Uhr zur Explosion, als sie nicht mehr außerhalb des Gebäudes war.

Der mutmaßliche Hauptbeschuldigte/Haupttäter namens Andreas Janken (41) soll am Freitag dem 14. November widerrechtlich ein unmittelbar an den Dienstsitz des ICO angrenzendes Gebäude betreten haben und von dort, aus dem dritten Stock, eine Explosiv-Spengladung in den umschlossenen Hof des ICO-Dienstgebäude geworfen haben, dabei seien 300 Gramm TNT-Sprengstoff verwendet worden. (weiter…)

Kosovo: Die (Deck-)Namen der drei verhafteten Bundesnachrichtendienst-Agenten

Sonntag, 23. November 2008

Die Kosovo-Presse teilt die Namen der drei mutmaßlichen Sprengstoff-Attentäter (BND-Bedienstete) gegen das Dienstgebäude des European Union Special Representative (EU SR / ICO) mit:

~ Andreas Brunken (angeblich Jahrgang 1967)
~ Andreas Jackel (angeblich Jahrgang 1967)
~ Robert Zoller (angeblich Jahrgang 1961)

Soldatenglück.de berichtete mit Hintergrundartikeln darüber



Kosovo: 30 Tage U-Haft für deutsche Spione des Bundesnachrichtendienstes

Sonntag, 23. November 2008

“Die drei nach einem Sprengstoffanschlag auf die EU-Vertretung im Kosovo festgenommenen Deutschen bleiben in Haft. Das Landgericht Pristina verlängerte die Untersuchungshaft bis zum 22. Dezember. Bei den drei Männern handelt es sich nach Angaben deutscher Medien um Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes. Sie werden verdächtigt, am Bombenanschlag auf das Hauptquartier der EU-Mission in Pristina am 14. November beteiligt gewesen zu sein. Bei iher Vernehmung sollen sie ausgesagt haben, sie hätten nur den Tatort inspiziert.

Weder Bundesregierung noch BND wollten zu der Angelegenheit Stellung nehmen. Die Regierung des Kosovo ist verstimmt, dass die mutmaßlichen Agenten nicht bei ihr akkreditiert waren.” (weiter…)

Operative BND Agenten ohne Akkreditierung in flagranti im Kosovo ertappt

Sonntag, 23. November 2008

Ein Quantum Trost für den Bundesnachrichtendienst

Gesetz über den Bundesnachrichtdienst (BNDG)

§ 1 Organisation und Aufgaben
(1) Der Bundesnachrichtendienst ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Einer polizeilichen Dienststelle darf er nicht angegliedert werden.
(2) Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus. [...]

Bei den Briten heißt der Doppelnull-Agent James Bond und er hat viele Pässe, Lizenzen und übernatürliche Fähigkeiten, um im Auftrag ihrer Majestät weltweit seinen Job zu erledigen und in Gefangenschaft geriet er auch schon mehrmals. Beim Bundenachrichtendienst (BND) haben die real existierenden BND-Agenten an der Residentur der Deutschen Botschaft Pristina in der jungen Republik Kosovo die (Deck-)Namen A. K. und C. W.
Der A. K. ist nicht mehr als Resident in der mittlerweile Deutschen Botschaft Pristina (Bild oben) eingesetzt, vorher bis zur Anerkennung der Unabhängigkeits-Erklärung Deutsches Verbindungsbüro Kosovo genannt. C. W. hat übernommen, nachdem A. K. im Mai überraschend abberufen wurde. Der akkreditierte BND-Resident mit diplomatischer Immunität in diesen bewegten Zeiten ist C. W., ein lebenserfahrener Beamter aus Pullach im Isartal, der als Oberamtsrat (A 13 g) seine letzte Verwendung vor dem verdienten Ruhestand absolviert, was bei diesem Worst Case Szenario mit Chaos-Tagen in Pristina und in der Pullacher Heilmannstraße und im Berliner Gardeschützenweg sogar ein Positivum ist, denn der Puls bleibt ruhig, wenn der Präsident über abhörsichere Leitung selbst anruft, pro Tag mehrerer chiffrierte Drahtberichte in die Zentrale und ins Kanzeleramt gesandt werden, denn die Heldentaten sind schon alle vollbracht und die meisten Messen gesungen. Bei den BND-Kollegen ist eine Verwendung im Kosovo als wenig attraktiv eingestuft. BND-Karrierebeamte lassen sich ungern bzw. nicht als Residenten in den Kosovo schicken, kein schöner Aufenthaltsort für 3-5 Jahre, viel Arbeit, wenig Freude, für Familien nur bedingt geeignet, andere Einsatzorte bieten objektiv mehr für den Beamten des höheren Dienstes des deutschen Auslandsnachrichtendienstes BND. Auch dort ist man wählerisch, Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes sind sie schließlich alle. Und die vornehmlich Juristen des höheren Dienstes “unmilitärischer Herkunft” kennen ihre Mitarbeiter-Rechte, auch wenn sie die Rechte, Pflichten und gesetzlichen Rahmen ihres Dienstherrn BND manchmal allzu großzügig auslegen, wie die letzten Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages und das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) feststellten. Die ehemaligen bzw. temporär versetzten Bundeswehr-Soldaten (Ex-ZNBw und AMK*), die beim BND tätig sind, sind in der Einsatzland-Wahl schon schmerzfreier, Irak, Kosovo, Djibouti, Afghanistan usw. stellen kein Neuland oder keine No-go-Area dar.
Die Arbeit im Dienste des BND hat gewiss auch seine unerfreulichen Seiten, besonders in Konfliktregionen, aufreibende Aufenthalte in C-Länder und gelegentliche Inhaftierungen mit anschließenden Disziplinarverfahren und Befragungen durch Parlaments-Untersuchungsauschüsse inbegriffen.

Am Mittwochabend, 19. November wurden drei deutsche Staatsangehörige von der Counter Terrorism Unit des Kosovo Police Service (KPS) festgesetzt. Der kosovarische Polizeisprecher Veton Elshani (zur Meldung)teilte nach der Festnahme mit, drei deutsche Staatsbürger würden verdächtigt, am Bombenanschlag auf das International Civilian Office (ICO) bzw. das Hauptquartier des European Union Special Representative (EU SR) in Kosovo beteiligt zu sein. Gelegen ist der Tatort auf dem KFOR-Hill etwa 500 Meter Luftlinie entfernt vom KFOR HQ in Film City in der Kosovo-Hauptstadt Pristina, Tatzeit war am Freitag, 14. November gegen 17:30 Uhr. Das ICO/EU SR HQ wird in der Wahrnehmung der kosovarischen Bevölkerung als Liegenschaft/Dienstgebäude des EU SR Pieter Feith (NL) und als Hauptquartier der * EULEX-Mission (ein EULEX-Dienstwagen mit den “Insignien der Macht”, Bild unten) wahrgenommen. Soldatenglück.de berichtete darüber und erste Kommentare von Kosovo-albanischer und serbischer Seite gingen dazu ein.

Die drei festgenommenen deutschen Staatsbürger sollen offizielle Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes sein, allerdings keine akkreditierter Botschaftsresidenten oder KFOR-Soldaten, noch deutsche entsandte UN- oder EU-Mitarbeiter mit Spezial- oder Ermittlungsauftrag. Die BND-Zentrale äußerte sich (generell) nicht zu den Vorwürfen. Auch in den nächsten Tagen seien vom Auslandsgeheimdienst keine Kommentare zu erwarten, sagte der BND-Sprecher heute dazu. Die Kosovo-Zeitung “Express” hingegen will über die die Namen der drei BND´ler verfügen, die freilich nur Decknamen sein können, dass bei den Verdächtigen ein Diplomatenpass gefunden worden sei, kursierte als Meldung im Kosovo TV-Sender RTK.

Die Festgenommenen haben beteuert, sie hätten lediglich den Tatort des Anschlags inspiziert. Einer von ihnen sei beobachtet worden, wie er in ein leeres Nachbargebäude (im Bau befindlich) einstieg, von dem aus offenbar der Sprengsatz geworfen worden war. Der Agent habe von dort aus die beim Anschlag beschädigte Gebäudefront fotografiert. Er und seine beiden Begleiter seien daraufhin am Mittwoch festgenommen worden, weitere Beweismittel seien gefunden worden. Die Männer arbeiteten mit einer Legende angeblich für eine Logistik-Firma, die als BND-Operationsbasis diente. Bislang fiel andernorts das weltweit operierende in München beheimateten Unternehmen SIEMENS oder das weltweit in 83 Ländern vernetzte Goethe-Institut durch gelegentliche “BND-Personalunion” auf. (weiter…)

Bundesverwaltungsgericht: Bundesnachrichtendienst darf auch Bundeswehrsoldaten beschäftigen

Sonntag, 19. Oktober 2008

In dieser Woche urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig höchstrichterlich: Im Bundesnachrichtendienst (BND) dürfen auch Bundeswehrsoldaten beschäftigt werden. Bei einer solchen Verwendung handelt es sich nicht um einen Einsatz von Streitkräften im Innern, der außerhalb des Verteidigungsfalls verfassungswidrig ist, soweit ihn das Grundgesetz nicht ausdrücklich zulässt. Die beim BND verwendeten Soldaten sind aus den Befehlsstrukturen der Bundeswehr ausgegliedert. Für die Dauer ihrer Beschäftigung beim BND unterstehen sie nicht der Befehls- und Kommandogewalt des Bundesministers für Verteidigung, sondern dem Weisungsrecht des Präsidenten des BND. Die beim BND mit Soldaten besetzbaren Stellen bestimmt der vom Bundestag verabschiedete Haushaltsplan. Allerdings dürfen nur solche Dienstposten mit Soldaten besetzt werden, die im Zusammenhang mit der dem BND übertragenen Aufgabe der militärischen Auslandsaufklärung stehen. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine beim BND beschäftigte Beamtin war bei der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens einem mit ihr konkurrierenden Oberst unterlegen. Sie hatte geltend gemacht, die Stelle eines Unterabteilungsleiters mit dem Aufgabengebiet Personalmanagement und Organisationsentwicklung beim BND dürfe nicht mit einem Soldaten besetzt werden. Das trifft nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu. Über die Verwendung der dem BND unterstehenden Soldaten zur Erfüllung der Aufgaben der militärischen Auslandsaufklärung entscheidet der Präsident des BND im Rahmen der ihm vom Chef des Bundeskanzleramts erteilten Dienstanweisung nach seinem Ermessen. Die Besetzung der Stelle des Unterabteilungsleiters beim BND mit einem Soldaten hält sich in diesem Rahmen, weil diese Stelle im Zusammenhang mit der militärischen Auslandsaufklärung steht. (weiter…)

Bundesnachrichtendienst unter parlamentarischer Kontrolle?

Donnerstag, 18. September 2008

Heute Zeugenvernehmungen zur Kooperation
von BND und US-Militär im Irak-Krieg

bnd-logo1Die Aufgabe von Untersuchungs-ausschüssen des Deutschen Bundestges ist die Prüfung möglicher Missstände in Regierung und Verwaltung.
Der aktuell eingesetzte Untersuchungs-ausschuss befragt heute zwei Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) als Zeugen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit der BND während des Irak-Krieges im März/April 2003 möglicherweise mit den US-Streitkräften kooperiert hat, nachdem die Bundesregierung offiziell jede aktive Unterstützung der Kriegshandlungen abgelehnt hatte. Die beteiligten BND-Mitarbeiter waren vor ihrem Wechsel zum BND Offiziere (Amt für Militärkunde, AMK, Wappen rechts unten) der Bundeswehr.
bw-amk
Im Jahr 2006 war bekannt geworden, dass BND-Bedienstete für die US-Streitkräfte “Nicht-Ziele” (non targets), wie Krankenhäuser oder diplomatische Vertretungen erkundet hatten, damit militärische Angriffe darauf vermieden werden. Zwischenzeitlich sind Regierungsunterlagen öffentlich geworden, nach denen die ehemaligen Bundeswehr-Soldaten im Dienste des deutschen Auslandsnachrichtendienstes BND möglicherweise auch die Koordinaten militärischer Ziele übermittelt haben. Mit diesen neuen Vorwürfen will sich der 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages in den nächsten Wochen befassen.

Die bisherigen Ergebnisse und die Bewertung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) auf 39 Seiten, erweist sich zunehmend als nicht vollständig und nur bedingt wahrheitsgemäß. Schon wer als Wohlwollender und Militärkundiger den Bericht liest, bekommt Zweifel an der Vollständigkeit und damit am Wahrheitsgehalt der Darstellungen. Hier die Bewertung zum Bericht der Bundesregierung zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Gleichwohl muss klar sein, dass die USA Verbündete sind, deren Streitkräfte uneingeschränkte Unterstützung bekommen sollen, allerdings war wohl das Vorgehen und Handeln der BND´ler nicht politisch mandatiert. Die deutsche Bundesregierung hat sich seinerzeit bewußt nicht an der “Koalition der Willgen” beim Irak-Einsatz beteiligt. Die Bundesregierung oder vielmehr das Parlament entscheiden über Beginn, Ausmaß, Intensität und Beendigung jedes Einsatzes deutscher Truppen und deutscher Dienste im Ausland, im BND/AMK besteht darüber offenbar noch kein Einvernehmen. (weiter…)