Archiv für die Kategorie 'Grund(ein)stellung'

17. Juni 1953 (Video)

Mittwoch, 17. Juni 2009

In Berlin wird heute an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 erinnert und gedacht. Im Jahr 1953 hatten sich in zahlreichen Städten Ostdeutschlands Hundertausende Menschen an Streiks, Protestaktionen und Demonstrationen beteiligt. Sowjetische Panzer schlugen den Aufstand an einem Mittwoch, dem 17. juni 1953 blutig nieder. Mindestens 55 Menschen kamen dabei um.

Die sowjetische Besatzungsmacht reagierte auf den Volksaufstand mit der Verhängung des Ausnahmezustands für 167 der 217 Landkreise der DDR. Am 17. Juni 1953 wurde durch den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors von Berlin, Generalmajor Pawel Dibrowa, in Ost-Berlin der Ausnahmezustand verkündet, der erst am 11. Juli 1953 wieder aufgehoben wurde.

Mit dem Kriegsrecht übernahm die Sowjetunion offiziell die Regierungsgewalt über die DDR. Die bereits ab 10 Uhr in Berlin, in den Bezirken zeitversetzt gegen Mittag oder Nachmittag einrückenden sowjetischen Truppen demonstrierten vor allem Präsenz, denn mit dem Eintreffen der Panzer verlor der Aufstand schnell an Schwung; zu größeren Angriffen auf das Militär kam es nicht. Insgesamt sollen etwa 20.000 russische Soldaten im Einsatz sowie rund 8.000 Angehörige der Kasernierten Volkspolizei (KVP) gewesen sein.

Im Gedenken an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni mit Gesetz vom 04. August 1953 als Tag der deutschen Einheit in der damaligen Bundesrepublik Deutschland gesetzlicher Feiertag. 1963 wurde er von Bundespräsident Heinrich Lübke zum Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes proklamiert. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 29. September 1990 wurde das Datum der Wiedervereinigung (03. Oktober 1990) anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag, der 17. Juni behielt allerdings seinen Status als Nationaler Gedenktag.

(Textauszüge: Wikipedia.de)



Das britische Verteidigungsministerium folgt seit 10:35 Uhr Soldatenglück.de bei twitter (Videos)

Freitag, 12. Juni 2009

Defence HQ twittert/zwitschert -
Original oder Fälschung?
Virtuelles, friedliches “Unternehmen Seelöwe bzw. Operation Overlord
.

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Ob der twitter-Auftritt www.twitter.com/defencehq wirklich das Ministry of Defence (MoD.uk) des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland in London ist, oder wie vor wenigen Tagen im Fall der Bundeswehr/des BMVg ein twitter-Double, wird sich heraus stellen. Sicher ist jedenfalls, dass die britische Königin am morgigen Samstag (ARD/NDR überträgt live, Royality) ihren 83. Geburtstag (21. April 1926) feiert, traditionell zeitversetzt mit sonnigerer Witterung bei “Trooping the Colour” (Bild, Videos), und die britischen Streitkräfte mitfeiern.
Ein twitter-Hinweis/-Link auf der offiziellen MoD-Internetseite ist nicht zu finden. Defence HQ jedenfalls folgt dem Soldatenglück-twitter und Soldatenglück.de ist auch der britischen follow-Einladung gefolgt, seit 10:35 Uhr steht die Linie London-Berlin und Berlin-London, über den Ärmelkanal wird gezwitschert.

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Trooping the Colour 2008

Im jüngsten Fall des unechten Bundeswehr twitter-account hat das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) beim twitter-Betreiber in San Francisco, Californien/USA interveniert und der Auftritt der “falschen twitter-Kameraden” (Grafik unten) war binnen 5 Tagen vom Netz. Soldatenglück.de berichetet darüber.

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Ein Sprecher des Bundesministeriums für Verteidigung erklärte dem ZDF gestern nach der Bundeswehr-twitter-Fälschung: Die Bundeswehr wird sich auch in Zukunft nicht bei Twitter engagieren. Das Verteidigungsministerium stehe neuen Medien grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Allerdings laufe man nicht jedem neuen Trend sofort hinterher, sondern beobachte zunächst, ob ein Webdienst in die “Kommunikationslinien des Ministeriums” passe. Das sei schon aus Gründen einer glaubwürdigen Informationspolitik nötig, erklärte der Sprecher. “Wir beobachten die Szene, aber wir nehmen nicht aktiv daran teil.”

Also mehr Auswertung/Beobachtung offener Quellen als aktive Beteiligung an der Kommunikation des 21. Jahrhunderts, eine Bundeswehr die in den Köpfen noch im vorigen Jahrhundert ruht, technisch auf dem zumeist neuesten Stand sein sollte, wenig Amerika viel altes Europa also? “Mehr Demokratie wagen”, ist kein Anspruch des gegenwärtigen BMVg, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation des Ministeriums ist bei der politischen Spitze angesiedelt, vor der Bundestagswahl wird diesbezüglich also nichts mehr passieren. Und nach der Wahl heißt es dann absehbar auch wieder, besser reagieren statt agieren. Wer twittert kann auch Fehler machen, wer viel twittert kann viele Fehler machen, wer nicht twittert hat schon verloren. Die US-Streitkräfte haben das erkannt und lassen nicht von der medialen Taliban die “getürkte” Schlagzeile” bestimmen und halten mit twitter-accounts in den Einsatzländern (Irak, neu in Afghansitan) und in der Heimat dagegen, Soldatenglück.de berichtete darüber (Grafik unten, der geprüft echte, authentische twitter der U.S. Forces in Afghanistan).

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Nun ist nicht alle toll, was über den Atlantik kommt, doch das BMVg will beim Strategie-Spiel mit am großen Tisch sitzen, aber ihm fehlt das silberne Besteck – das BMVg hat nur einen klitzekleinen-braven Youtube-Auftritt der kleinsten TSK, der Marine, und twitter hat es keinen, ist ja bloß “ein Trend”, und einen Blog schon gar nicht, dafür warnt das Y-Magazin der Bundeswehr die Soldaten auch auftragsgemäß. Nicht Besonnenheit oder “schaun mer mal, dann sehn wir schon”, sondern schlichte Verweigerung vor den notwendigen Entwicklungen einer kommunizierenden Armee im weltweiten Einsatz im 21. Jahrhundert, muss das BMVg sich vorwerfen lassen. Die Bundeswehr bzw. das BMVg kämpfen in Sachen Mediales vielmehr seit geraumer Zeit in den Niederungen eines bwtv (Bundeswehr-Fernsehen) mit einem Jahrzehnt im Zeitverzug. Für einen mutigen und großen Wurf einer Verteidigungs-Kommunikationsstrategie des BMVg fehlt es an Courage, Offenheit und Gegenwindstabilität.

Trooping the Colour 1986

(Bild-, Grafikquelle: MoD.Defence.uk, Picture: Sgt Mike Harvey)

Der friedlichste, demokratischste, sozialste und reichste Kontinent hat gewählt, 57 % der Deutschen wählten in Europa nicht mit

Montag, 8. Juni 2009

26.920.300 von 62.199.311 wahlberechtigten Deutschen
haben mitgewählt,
wo bitte waren die 35.279.011 Millionen anderen
am Wahlsonntag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr?

europawahl2009-zdf

375 Millionen EU-Bürger konnten das Europaparlament wählen, nur knapp 27 Millionen Deutsche (43,3 %) machten vom Wahlrecht Gebrauch.
Die kleinen Parteien konnten Zugewinne erzielen, die großen (Volks-)Parteien schwächeln weiter. Die Süddeutsche schreibt “Zartes Schwarz-Gelb”, die Bild bilanziert “Schockstarre bei der SPD, rauschender Jubel bei der FDP, Zufriedenheit bei der CDU, große Erleichterung bei der CSU. Europawahl 2009 in Deutschland” und DIE WELT stellt fest “die Sozialdemokraten (konnten) entgegen der Umfragen nicht zulegen und verharren auf ihrem historischen Tief. Und sie haben keinerlei Plan, wie man die eigene Gefolgschaft mobilisiert”,DER SPIEGEL rechnet aus “Die EU rückt nach rechts: Mit gut hundert Parlamentssitzen Vorsprung haben die Konservativen die Europawahl für sich entschieden” und die Frankfurter Rundschau fragt “Steinmeier und die SPD im Stimmungstief – Der Anfang vom Ende?”. Soldatenglück.de meint “nach dem Spiel ist vor dem Spiel und im September bei der Bundestags- und damit Bundesregierungs-Wahl werden viel mehr Bundesbürger mobilisiert, die ihre Wahlentscheidung nach Stimmung und Lage der Nation wechselhaft platzieren werden, somit bleibt nach wie vor alles offen”.

Bundesergebnis der Europawahl 2009
von Sonntag, 07. Juni 2009

Zwischenergebnis des Bundeswahlleiters
Stand 00:27:28 Uhr, 08. Juni 2009

Gegenstand der Nachweisung Stimmen  2009 Stimmen  2004 Diff. zu  2004 in %-Pkt.
Anzahl % Anzahl %
Wahlberechtigte - 61.682.394 - -
Wähler 26.920.300 43,3 26.523.104 43,0 0,3
Ungültige 596.375 2,2 739.426 2,8 -0,6
Gültige 26.323.925 97,8 25.783.678 97,2 0,6
CDU 8.068.248 30,6 9.412.997 36,5 -5,9
SPD 5.470.491 20,8 5.547.971 21,5 -0,7
GRÜNE 3.194.175 12,1 3.079.728 11,9 0,2
CSU 1.896.777 7,2 2.063.900 8,0 -0,8
DIE LINKE 1.967.410 7,5 1.579.109 6,1 1,3
FDP 2.887.895 11,0 1.565.431 6,1 4,9
REP 347.604 1,3 485.662 1,9 -0,6
Die Tierschutzpartei 289.511 1,1 331.388 1,3 -0,2
FAMILIE 251.841 1,0 268.468 1,0 -0,1
ödp 134.849 0,5 145.537 0,6 -0,1
DIE FRAUEN 86.727 0,3 145.312 0,6 -0,2
Volksabstimmung 69.612 0,3 135.015 0,5 -0,3
PBC 80.794 0,3 98.651 0,4 -0,1
CM 39.866 0,2 46.037 0,2 -0,0
AUFBRUCH 31.078 0,1 43.128 0,2 -0,0
DKP 25.560 0,1 37.160 0,1 -0,0
BP 55.851 0,2 35.152 0,1 0,1
PSG 9.663 0,0 25.795 0,1 -0,1
BüSo 10.907 0,0 21.983 0,1 -0,0
50Plus 68.559 0,3 - - -
AUF 37.819 0,1 - - -
DVU 111.227 0,4 - - -
DIE GRAUEN 57.769 0,2 - - -
DIE VIOLETTEN 46.298 0,2 - - -
EDE 11.857 0,0 - - -
FBI 30.906 0,1 - - -
VOLKSENTSCHEIDE 40.250 0,2 - - -
FW FREIE WÄHLER 441.796 1,7 - - -
Newropeans 15.042 0,1 - - -
PIRATEN 229.146 0,9 - - -
RRP 102.335 0,4 - - -
RENTNER 212.062 0,8 - - -
Übrige - - 715.254 2,8

(Zahlen-Quelle: Bundeswahlleiter.de;
Bildquelle: Soldatenglück.de, im ZDF Europawahl-Studio in der Hauptstadtrepräsentanz Deutsche Telekom, Berlin-Mitte)

Das vorläufige amtliche Ergebnis der Europawahl 2009 in Deutschland (Stand: 08. Juni 2009)

Geh heute wählen! – Europawahl 2009 (Videos)

Sonntag, 7. Juni 2009

Deine Entscheidung ist gefragt!

europawahl-2009

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Die größte Wahl der Geschichte, rund 375 Millionen Bürger der Europäischen Union werden dabei sein; Europawahl 2009 in Deutschland mit 31 Parteien und Gruppierungen zur Wahl auf dem mit 94 cm längsten Stimmzettel der bundesrepublikanischen Wahlen am kommenden Sonntag, dem 07. Juni.
Wir können nicht im Bosnien-Herzegowina, im Kosovo, in Afghanistan (Bilder oben und unten: Afghanistan Elections 2009 – Public Awareness Programme), der DR Kongo oder anderen Teilen der Welt zum Staatsaufbau oder zur Absicherung von freien und demokratischen Wahlen die Bundeswehr mit Soldatinnen und Soldaten im Ausland einsetzen und daheim in Deutschland wird eine beschämend geringe Wahlbeteiligung zur Normalität.

bw-unama-afgh-elections

Security And Defence – War Danger

Security and Defence – Terrorism

Das Europäische Parlament wird als einzige Institution der Europäischen Union demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern in Europa gewählt. Die Bürger aller 27 Mitgliedstaaten sind im Zeitraum vom 04. bis zum 07. Juni aufgerufen mit ihrer Stimme einen Abgeordneten für das Parlament zu wählen.

(Bilderquelle: United Nations Assistance Mission in Afghanistan, UNAMA.org)

Hintergrundinformationen:
Europäisches Parlament.Euroapwahl.eu; Bundeswahlleiter.de

Geh wählen! Europawahl 2009 (Videos)

Dienstag, 2. Juni 2009

bw-unama-afgh-election

Die größte Wahl der Geschichte, rund 375 Millionen Bürger der Europäischen Union werden dabei sein; Europawahl 2009 in Deutschland mit 31 Parteien und Gruppierungen zur Wahl auf dem mit 94 cm längsten Stimmzettel der bundesrepublikanischen Wahlen am kommenden Sonntag, dem 07. Juni.
Wir können nicht im Bosnien-Herzegowina, im Kosovo, in Afghanistan (Bilder oben und unten: Afghanistan Elections 2009 – Public Awareness Programme), der DR Kongo oder anderen Teilen der Welt zum Staatsaufbau oder zur Absicherung von freien und demokratischen Wahlen die Bundeswehr mit Soldatinnen und Soldaten im Ausland einsetzen und daheim in Deutschland wird eine beschämend geringe Wahlbeteiligung zur Normalität.

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Security And Defence – War Danger

Security and Defence – Terrorism

Das Europäische Parlament wird als einzige Institution der Europäischen Union demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern in Europa gewählt. Die Bürger aller 27 Mitgliedstaaten sind im Zeitraum vom 04. bis zum 07. Juni aufgerufen mit ihrer Stimme einen Abgeordneten für das Parlament zu wählen.

(Bilderquelle: United Nations Assistance Mission in Afghanistan, UNAMA.org)

Hintergrundinformationen:
Europäisches Parlament.Euroapwahl.eu; Bundeswahlleiter.de



Deutsche Geiseln im Ausland: Vollkasko-Preise bei Haftungs-Ausschluss ohne Befreiungs-Gewähr

Donnerstag, 28. Mai 2009

BVerwG-Urteil:
Befreite deutsche Geisel muss Hubschrauber-Kosten anteilig zahlen

Es gibt Tage und Ereignisse, da fällt es mir schwer, ein guter, deutscher Patriot zu sein. Heute ist mal wieder so ein Tag und ein solches Ereignis.

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Erst erzählt mir ein Bundespolizeibeamter, wie das war vor einigen Tagen zwischen Mombasa/Kenia, dem amerikanischen Hubschrauberträger USS Boxer im Indischen Ozean vor Somalia, dem Bundespolizeipräsidium Potsdam, den Bundesministerien des Innern und der Verteidigung in Berlin und dem Nationalen Sicherheitsberater im Weißen Haus in Washington D.C./USA, den Kommando Spezialkräften der Bundeswehr, deren Lagebeurteilung gegenüber den Amerikanern, der Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) der Bundespolizei (BPOL), deren Kommandeur und den deutschen Geiseln, den von somalischen Piraten entführten Seeleuten der Hamburger MS Hansa Stavanger, um die sich alles drehen sollte, aber die Männer und das Schiff sind immer noch in Geiselhaft befindlich. Stattdessen haben sich die deutschen Spezialkräfte um sich selbst gedreht.

[Diese Video ist nachträglich hinzu gefügt,

es arbeitet das ein oder andere Unklare heraus.]

Auf einer zurückliegenden Bundespolizei-Zusammenkunft wurde das Zuständigkeits-Gerangel inoffiziell hinlänglich behandelt und dazu nur so viel, die Veranwortlichen des noch immer im Aufwuchs befindlichen KSK kamen dabei nicht gut weg.

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Und heute spricht das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich Recht, dass (befreite) deutsche Geiseln ihre Befreiungskosten (grundsätzlich) zu bezahlen haben.

Darum an alle GSG 9´er und KSK´ler, bitte alle Quittungen (auch Telefonkosten nach Hause, Tank- und Verpflegungs-Rechnungen, Sonnenmilch etc) des mißlungenen Einsatzes aufbewahren, es kann sein, dass die tapferen Geiseln den Befreiungsversuch von der Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland in Rechnung gestellt bekommen. Den Geiseln bleibt dann gemäß Rechtsbelehrung selbstverständlich unbenommen, sich nach erfolgter Zahlung auf dem Rechts-/Klageweg zivilgerichtlich vom Bund via Verwaltungsgerichtsbarkeit die Rechnungssumme zurück zu holen, weil aus der Befreiung ja nicht wurde und sie können sich an die seinerzeit verantwortlichen Bundesminister (Ressort BMI und BMVg) wenden, die kein einvernehmliches Miteinander zwischen den militärischen und polizeilichen Spezialkräften zur Geiselbefreiung zustande brachten. Die Herren Minister werden voraussichtlich allerdings alle Verantwortung von sich auf die beamteten Staatssekretäre weisen und die werden auf eine allgemeine Staatshaftung verweisen usw. – und die Geiseln haben erneut das Nachsehen. Selbst Staats-Bedienstete, wie die drei BND´ler im November 2008 im Kosovo werden nicht nachhaltig mit abschreckender Wirkung “befreit” oder anständig aus der Haft abgeholt, sondern schäbig, fluchtartig vom Untersuchungsgefängnis weg gekarrt – wir haben ganz offentlichlich ein nationales Selbstbewußtsein-Problem.

Das Urteil im Namen des Volkes:

bw-bundesverwaltungsgericht-logo

“Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Geiseln die Kosten ihrer Befreiung grundsätzlich erstatten müssen.

Die Klägerin war im September 2003 auf einer Trekkingtour in Kolumbien – gemeinsam mit anderen Teilnehmern einer mehrköpfigen Reisegruppe unterschiedlicher Nationalitäten – von einer Rebellengruppe entführt worden. Nach intensiven Bemühungen des Auswärtigen Amtes, der Deutschen Botschaft in Bogota, kolumbianischer Behörden sowie verschiedener anderer internationaler Organisationen wurde die Klägerin Ende November 2003 – gemeinsam mit einer spanischen Geisel – freigelassen. Wie von den Entführern gefordert, wurden die Klägerin und die spanische Geisel von einem zivilen Hubschrauber nach Bogota gebracht, von wo aus die Klägerin ihren Rückflug nach Deutschland antrat. Das Auswärtige Amt hatte zuvor – ebenso wie die spanische Regierung – seine Zustimmung zur Übernahme der hälftigen Kosten für die Charter des Hubschraubers erteilt.

Anfang 2004 forderte die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Klägerin zur Erstattung dieser Kosten in Höhe von 12 640 € auf. Das Verwaltungsgericht gab der dagegen gerichteten Klage mit der Begründung statt, dass für Entführungsfälle weder im Konsulargesetz noch im Auslandskostengesetz eine Erstattungspflicht vorgesehen sei. Diese Lücke könne nur der Gesetzgeber schließen. Auf die Berufung der Beklagten hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil auf und wies die Klage ab. Die Erstattungspflicht der Klägerin folge aus § 5 Konsulargesetz (KG), der entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts weit auszulegen sei und auch Entführungsfälle erfasse.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt und die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Der Klägerin sei durch die Zusage der anteiligen Kostenübernahme eine konsularische Hilfe zur Behebung einer Notlage im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 KG geleistet worden. Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 KG sei der Empfänger der Hilfe zum Ersatz der Auslagen verpflichtet. Unter Auslagen seien dabei nicht nur die dem Hilfsbedürftigen unmittelbar zugewandten Sach- oder Geldmittel, sondern auch diejenigen finanziellen Mittel zu verstehen, die – wie hier die Kosten für den Hubschrauber – unmittelbar zur Behebung der Notlage bestimmt seien und zu diesem Zweck einem Dritten zugewandt würden.

Die Entscheidung über die Rückforderung der Kosten liege in den Fällen des § 5 Abs. 5 Satz 1 KG zwar nicht im behördlichen Ermessen. Bei der Festsetzung der Höhe des Erstattungsbetrags sei jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Dieser könne – je nach den Umständen des Einzelfalls – die Rückforderung nur eines Teils der Kosten oder in Ausnahmefällen auch den völligen Verzicht auf die Erstattung gebieten. Auch unter diesem Gesichtspunkt sei der angefochtene Bescheid nicht zu beanstanden, weil das Auswärtige Amt von vornherein nur einen Teil des entstandenen Aufwands geltend gemacht habe.

BVerwG 7 C 13.08 – Urteil vom 28. Mai 2009

(Textauszüge, Grafikquelle: Bundesverwaltungsgericht Leipzig.de;
Bildquelle: Bundespolizei.de, Deutsches Heer.de)

Der amtierende und neu gewählte Bundespräsident: Horst Köhler (Video)

Samstag, 23. Mai 2009

1. im 1. Wahlgang, Horst Köhler, der erste Mann im Staate
für weitere 5 Jahre

bupraes-logo

bw-koehler-horst-zieleinlauf

Die Bundesversammlung hat heute am Verfassungstag im 1. Wahlgang im Reichstagsgebäude Deutscher Bundestag in Berlin mit seinen insgesamt 1223 * Stimmen bei 613 Ja-Stimmen (2 ungültig, 10 Enthaltungen, 503 Stimmen für Prof. Gesine Schwan als SPD/Grüne-Kandidatin, 91 Stimmen für Peter Sodann als Linke-Kandidaten, 4 Stimmen für den DVU/NPD-Kandidaten) entschieden und Horst Köhler ist für die nächste und zweite Amtszeit bis zum Jahr 2014 als Bundespräsident wiedergewählt.

(Bildquelle: Soldatenglück.de;
das Bild zeigt Horst Köhler, Jahrgang 1943, bei der erfolgreichen Teilnahme am regnerischen 10. Berliner Bundestagslauf am 06. Mai 2009, Horst Köhler absolvierte die 7.200 Meter Distanz in sportlichen 39:18 Minuten und kam freudig ins Ziel;
Grafikquelle: Bundespräsidialamt.de)

* Die Bundesversammlung 2009 hat 1.224 Mitglieder, allerdings konnte das Mitglied Wolfgang Gehrcke, Bundestagsabgeordneter der Bundestagsfraktion Die Linken, wegen Erkrankung nicht teilnehmen.

An die Leicht- und ÜbergeWichtigen – ex oriente lux

Dienstag, 19. Mai 2009

Das Licht kommt aus dem Osten -
für Alex, Klausi und Felix

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von der Milchbubi-Schwergewichts-Klasse aus Berlin
nach Köln und Bonn in die preußischen Westprovinzen.

(Bilderquelle:
Soldatenglück.
de, der Streitkräfte-Blog mit dem robusten Mandat)
Bezug: Blogger-Land ist abgebrannt – PHOENIX macht seine Blogs platt

Blogger-Land ist abgebrannt – PHOENIX macht seine Blogs platt

Sonntag, 17. Mai 2009

Maikäfer flieg!
Deutschland ist im “Medien-Krieg”,
Die Soldaten sind im Afghanen-Land,
Russland ist ein großes Land,
Und Blogger-Heimatland ist abgebrannt.
Maikäfer flieg!

Dumm ist nur, wer Dummes tut!phoenix-logos

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RStV) muss herhalten, er wird zum 01. Juni in Kraft treten. Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien in seiner 12. Fassung ist ein ungeliebter Kompromiss, er regelt die Koexistenz von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien-Unternehmen mit harten Bandagen und beinhaltet strikte Vorgaben für die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF. Sendungen dürfen nur 7 Tage im Netz bleiben, Großereignisse und Bundesliga-Spiele sogar nur 24 Stunden. Zusätzliche Angebote müssen strikt sendungsbezogen sein. Dem 3-Stufen-Test zur Prüfung von ARD und ZDF, ob sich möglicherweise durch Online-Produkte von öffentlich-rechtlichen Anbietern der Wettbewerb verzerrt, sind die folgenden Fragen auferlegt:

Gehört das geplante Programmangebot
zum öffentlichen Auftrag der Sender?
Trägt es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb bei?
Steht der Nutzen des Programms
in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand?

Das Ergebnis der hausgemachten, medienpolitischen Prüfung ist bei PHOENIX, dem Ereignis- und Dokumentationskanal, ein Abschied auf Raten von der interaktiven Informations-Plattform, vom Mitmach-Medium, vom Zuschauer-Journalismus im Blog-Format und von der Bürger-Beteiligung und -Teilhabe bei Übererfüllung des Rundfunkstaatsvertrages. Ohne Not exerziert PHOENIX derzeit vor, was nicht im Sinne des Gesetzgebers und des Gemeinwohls einer Bildungsgesellschaft und pluralistischen Demokratie sein kann. Seit Ende der Vorwoche am 14./15. Mai sind bereits die PHOENIX-Blogs: Papst-Blog, Russland-Blog, Afghanistan-Blog, Weltraum-Blog abgeschaltet und der Online-Auftritt des Senders meldet sich klammheimlich aus der Blog-Landschaft ab. Die veranwortlichen beiden PHOENIX-Programm-Geschäftsführer sind vom ZDF und von der ARD (WDR). Sitz des Senders ist das ehemalige ZDF-Hauptstadtstudio in Bonn, am kommenden 11. Juni besteht PHOENIX 12 Jahre.

bw-afghanistan_blog

Den PHOENIX Eis-Blog über die Forschung in der Antarktis, in dem die Besatzung der Station Neumeyer III am Südpol zu Wort kommt, als Kooperation zwischen PHOENIX und dem Alfred-Wegener-Institut, lässt der TV-Sender PHOENIX online weiterlaufen, weil er derzeit noch Sendungs-begleitend agiert.

bw-phoenix-eiszeit-blog

Auch der PHOENIX Blog das Projekt MdB 2.0, das Bundestagebuch, ein dokumentarischer Blog von fünf jungen Abgeordneten, bleibt bis auf weiteres am Netz, weil er Aktuelles begleiten soll und außerdem direkt vom PHOENIX-online-Chefredakteur betrieben wird, ebenso wie der PHOENIX USA-Blog, der zwar keine aktuelle begleitende Sendung hat, aber noch postet und online ist. Ein jäher Abbruch des Bundestags-Blogs wäre auch den Damen und Herren Abgeordenten schlecht vermittelbar, deren MdB-Büros fleißig insgesamt über 400 Beiträge geschrieben und veröffentlicht haben. In 5 Beiträgen wird dort das Thema Bundeswehr und Außen- und Sicherheitspolitik mitbehandelt. Das soll offenbar reichen für einen Ereignis- und Dokumentationskanal bezahlt von GEZ-Gebühren.

bw-phoenix-mdb-2-0

Afghanistan und Russland sind zwar im Medien-Alltag in der Berichterstattung durch ständige Ereignisse präsent, aber eben nicht Sendungs-begleitend. Das Abschalten dieser Blogs betreibt PHOENIX aufgrund der Urteilskraft interner, vorauseilender ARD/ZDF Vordenker. PHOENIX glänzte schon in der Vergangenheit durch mediale Feigheit und durch vorauseilenden Gehorsam, so wurde die für 19. Januar 2003 angekündigte Reportage “Wir wollen den wahren Islam – Junge Mulsime in Deutschland” ausgesetzt und debütierte dabei zum Musterbeispiel für islamistischen Druck auf zivilgesellschaftliche Akteure und mangelnden Mut von öffentlich-rechtlichen Medien-Verantwortlichen. Erst nach senderinterner Verärgerung und öffentlicher Reaktion wurde doch noch ausgestrahlt. Auch Widersprüche in der Argumentationskette der gegenwärtigen PHOENIX Blog-Abschaltungen offenbaren sich auf den ersten Blick.

bw-papst-blog

Der PHOENIX Papst-Blog hat sich noch vor dem Himmelfahrts-Tag 2009 in Luft aufgelöst. Auch wenn PHOENIX als erster Fernsehsender weltweit am 19. April 2005 um 18:39 Uhr die Nachricht von der Wahl Kardinal Joseph Ratzingers zum ersten deutschen Papst seit 480 Jahren verkündete, noch vor der offiziellen Bekanntgabe durch den Vatikan.

Angeblich dürfen bei PHOENIX als Öffentlich-Rechtlichem nur noch Sendungs-begleitende journalistische Erzeugnisse online sein. Ein Themen-Blogformat kann gewiss nicht nur als Sendungs-begleitend angesehen werden, sondern sogar als Mittel der ständigen Informations- und Kommunikationsbereitschaft eines Ereignis-Senders, was GEZ-Beitragszahler erwarten können und dürfen. Ein Blog-Beitrag bzw. Post, als Blog-Eintrag, ist noch kein Artikel und keine Sendung. Ein nur temporäres Bloggen zum aktuellen Thema, also z.B. heute plus 7 Tage, heißt für jeden Interessenten und Kommentator, der sich mit PHOENIX-Blogs befasst, spätestens am siebten Tag nach der Sendung ist ein Mitdiskutieren und Kommentieren verlorene Liebesmühe gewesen. Dass bedeutet aber auch, Frontalunterricht durch PHOENIX-Berichterstattung – interaktive, nachhaltige Zuschauer-Beteiligung oder Fragen und TV-Zuschauer-Beiträge und -Meinungen ausgeschlossen.
So wichtige, bewegende und vielfältige Themen wie “Deutschland und Afghanistan” oder “Deutschland und Russland” werden nicht mehr von einer öffentlich-rechtlich Diskussionplattform im Blog-Format informell untermauert und moderiert, sondern dem freien Spiel der Kräfte überlassen oder besser im Weltall des www vor der Tür gesetzt.

Danke PHOENIX, wirklicher Qualitäts-Journalismus bei so viel Sendungsbewußtsein! Sie sollten besser weiterhin Qualitätsstandards setzen, anstatt sich bei heraufziehenden Regenwolken wegzuducken und vor Gewitterblitzschlag zu fürchten.

bw-phoenix_blogs

Der öffentlich-rechtliche TV-Sender PHOENIX läuft Gefahr sich entbehrlich zu machen, die Zeichen der Zeit bewußt zu übersehen und die Chancen auf bürgernahes Medienmachen vorsätzlich zu verspielen. Wenn sich PHOENIX sang- und klanglos verabschiedet von den medialen Kommunikationsformen der Zukunft, wenn der ARD/ZDF-Sender Blogs über Afghanistan, Russland und bald die über USA und den Bundestag einstampft, weil die eigenen Auslegungen des Rundfunkstaatsvertrages das angeblich gebieten.

Am Freitag (Bild rechts) habe ich im Bundesrat auf dem Weg zur Sitzung des ZDF-Fernsehrates in Berlin den bw-beck-kurt-zdf-fernsehratVorsitzenden des Verwaltungsrates des ZDF-Fernsehrates, den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, nach dem Abschalten der Blogs aus dem Online-Angebot des öffentlich-rechtlichen TV-Sender PHOENIX fragen können. Kurt Beck zeigte sich überrascht und wußte davon nichts, er wolle nachfragen bei der anschließenden ZDF-Fernsehrat-Sitzung. Die Dinge sind also offenbar noch im Fluß und das letzte Wort vielleicht noch nicht gesprochen.

Ein konkretes Wettbewerbs- und Konkurrenzverhältnis ist weit und breit nicht zu entdecken, einen RTL Afghanistan-Blog oder einen deutschen Medienverlags-Vatikan Papst-Blog gibt es nicht und einen DIE WELT oder SAT 1 Russland-Blog hat es nie gegeben, ein FAZ-Blog Zur Sicherheit hat sich auf den Weg gemacht, doch öffentlich-rechtliches Fernsehen soll auch vorangehen im Medienzirkus. Ein Wettbewerbsverhältnis PHOENIX-Blog=Privatfernsehen-Blog ist weit und breit nicht erkennbar. Vielmehr sind qualitätsvolle öffentlich-rechtlich Medieninformationen für mündige Bürger Tag für Tag nötig und von höchster Wichtigkeit und vornehmste Pflicht für jeden öffentlich-rechtlichen Medienmacher und ein vernünftiges Blog-Angebot sollte dabei obligatorisch sein.

bw-phoenix-russland-blog

Auch der PHOENIX-Russland-Blog ist in der Mottenkiste gelandet

Der Autor des PHOENIX Afghanistan-Blog, Boris Barschow, hat sich als Journalist aus vollem Herzen und bei großer Verbundenheit zwischen Leser/KommentatorIn und Blogautor/Journalist in kürzester Zeit flexibel gezeigt und bloggt als Privatinitiative weiter. Die neue Blog-Anschrift ist weit entfernt vom 12. Rundfunkstaatsvertrag und in der Realität der weltweiten Berichterstattung und Medien-Kommunikation angesiedelt mit der neuen Adresse http://afghanistanblog.wordpress.com/, AFGHANISTANBLOG – Nachrichten, Meinungen und andere Blickwinkel als Global Player.

bw-afghanistanblog-wordpress

(Grafikquellen: PHOENIX.de; Afghanistanblog.Wordpress.de;
Bildquelle: Soldatenglück.de)

Internationaler Tag der Pressefreiheit 2009 – “Ohne Pressefreiheit bleiben Opfer unsichtbar” (Video)

Sonntag, 3. Mai 2009

3. Mai: Welttag der Pressefreiheit

Auf Vorschlag der UNESCO hat die UN-Generalversammlung 1993 den internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai ausgerufen. Dieser Tag erinnert an die “Erklärung von Windhoek”, die 1991 mit dem Ziel der Förderung einer unabhängigen und pluralistischen Presse in Winhoek/Namibia verabschiedet wurde. Er erinnert aber auch an die Verletzung von Informations- und Freiheitsrechten in vielen Staaten der Welt. Nicht nur in totalitären Staaten gibt es Anschläge auf die völkerrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit, werden Journalistinnen und Journalisten mit Gewalt und Terror unter Druck gesetzt und mit Strafen belegt. Medien werden zensiert oder verboten. Besorgnis erregend ist, dass immer häufiger Journalisten bei der Ausübung ihres Berufes ums Leben kommen.

Die Botschaft des 3. Mai lautet, dass jeder Journalist überall auf der Welt das Recht haben muss, frei und ohne Angst berichten zu können. Eine Beschränkung der Pressefreiheit ist immer auch eine Beschränkung der Demokratie. UNESCO

“Ohne Pressefreiheit bleiben Opfer unsichtbar” ist auch das Motto einer neuen Kampagne von Reporter ohne Grenzen zum 15-jährigen Jubiläum der Organisation in Deutschland. Das Thema geht uns alle an. Wenn Journalistinnen und Journalisten nicht berichten können, ist eine freie Meinungsbildung nicht mehr möglich, gibt es keinen friedlichen Austausch von Interessen, kann keine stabile demokratische Gesellschaft entstehen.