Archiv für die Kategorie 'BMVg'

Zunahme von Ermittlungsverfahren gegen Soldaten im Auslandseinsatz

Montag, 30. Januar 2012

Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Soldaten im Auslandseinsatz ist 2011 stark gestiegen. Das berichtet die in Halle erscheinende “Mitteldeutsche Zeitung” (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf Angaben des Bundesverteidigungs- sowie des Bundesjustizministeriums. So gab es im vorigen Jahr 26 einschlägige Ermittlungsverfahren – und damit so viele wie in den Jahren 2002 bis 2006 zusammen. In 15 Fällen hatten die Vorwürfe derart großes Gewicht, dass ein Strafverfahren folgte. Zugleich gibt es Streit über die vom Bundesjustizministerium geplante Bildung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten (Allgäu). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der “Mitteldeutschen Zeitung”: “Ich habe Kempten vorgeschlagen, weil dort schon heute die bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Auslandseinsätze sitzt. Die spezialisierten Ermittler kennen sich in den militärischen Abläufen aus und bringen die notwendige Erfahrung für Ermittlungen im Ausland mit.” Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, erklärte ebenfalls: “Die langen Verfahrenszeiten und die überhaupt nicht vorhandene Kompetenz für die Sondersituation im Einsatz sind schon ein Grund für eine besondere Expertise.” Der sicherheitspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Omid Nouripour, warnte gegenüber der “Mitteldeutschen Zeitung” hingegen: “Die Zentralisierung könnte dazu führen, dass sich eine Sonderrechtsprechung für die Bundeswehr entwickelt. Ich denke, dies kann auch nicht im Sinne der Bundeswehr sein, die sich ja als Teil der demokratischen Gesellschaft versteht und daher nicht zum Fremdkörper mit eigenen Regeln und Grenzen werden darf.” Nouripour fügte hinzu: “Mir hat bislang noch niemand schlüssig erklären können, warum ein bundesweit zentraler Gerichtsstand notwendig ist. Auch der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums liefert auf diese Frage keine echte Antwort. Eine Zentralisierung birgt aus meiner Sicht aber Risiken, beispielsweise für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung.” (Zitatende)

Berichtet die “Mitteldeutsche Zeitung” aus Halle heute.

(Textquelle kursiv: Mitteldeutsche Zeitung.de;
Bildquelle: Bundeswehr.de)



SPD-Verteidigungspolitiker Bartels kritisiert Umgang mit Inspekteuren der Teilstreitkräfte der Bundeswehr

Donnerstag, 26. Januar 2012

Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels hat Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) vorgeworfen, den Inspekteuren der Teilstreitkräfte einen Maulkorb gegenüber der Politik zu verhängen. “Die Inspekteure der Teilstreitkräfte tauchen schon seit längerem nicht mehr im Verteidigungsausschuss auf”, sagte er der in Halle erscheinenden “Mitteldeutschen Zeitung” (Donnerstag-Ausgabe). “Das ist kein Zufall, sondern gewollt. Denn es gibt offensichtlich die Weisung, dass Kontakte zur Politik genehmigt werden müssen und nicht mehr wie seit Jahrzehnten in dieser regelmäßigen und unkomplizierten Form stattfinden dürfen. Das ist für eine Parlamentsarmee unmöglich, weil dadurch Informationsdefizite entstehen. Außerdem offenbart dieses Vorgehen ein Misstrauen gegenüber der eigenen militärischen Führung, das wir bei einem so souveränen Minister gar nicht vermutet hätten.”
Im Zuge der Bundeswehrreform werden die Inspekteure aus dem Bonner Verteidigungsministerium nach Rostock (Marine), Strausberg bei Berlin (Heer), Berlin-Gatow (Luftwaffe), Koblenz (Sanitätsdienst) und Bonn (Streitkräftebasis) ausgelagert. Im Gegenzug wird die Position des Generalinspekteurs gestärkt. (Zitatende)

(Textquelle kursiv: Mitteldeutsche Zeitung.de;
Bildquelle: Bundeswehr.de, Vergeleichsbild: Ministerbesuch im Gefechtsübungszentrum – Der Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière und der Inspekteur des Heeres Generalleutnant Werner Freers während einer Vorführung des Heeres im Gefechtsübungszentrum. Der Minister besucht das Gefechtsübungszentrum des Heeres in Letzligen.)

Das Signal von Kundus

Montag, 23. Januar 2012

Ist die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr? Gilt künftig Sonderrecht für die Bundeswehr? Die Grünen bleiben bei ihren massiven Bedenken gegen eine zentrale Staatsanwaltschaft für mutmaßliche Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz. Solche Hinweise sind ernst zu nehmen. Doch überwiegen positive Aspekte.

So liegt es auf der Hand, dass Staatsanwälte, die sich wiederholt und vertieft mit Extremsituationen bei militärischen Aktionen befasst haben, schneller und fundierter arbeiten können. Denn es ist nun einmal ein Unterschied, ob es um Delikte im deutschen Straßenverkehr geht oder um Straßenkontrollen in Afghanistan, um ein Beispiel mit Signalcharakter zu nennen. In der Nähe von Kundus kam es 2008 zu einem Blutbad. Als ein Auto trotz Warnschüssen nicht anhielt, eröffnete ein Bundeswehrkontrollposten das Feuer auf den Wagen. Eine Frau und zwei Kinder starben.

Solche Vorfälle aufzuklären ist das eine. Dabei hat Gründlichkeit oberste Priorität. Doch zugleich haben Soldaten, die in gefährliche Auslandseinsätze geschickt werden, das Recht auf Verfahren ohne unnötige Verzögerungen und Unsicherheiten. Spezialisierte Staatsanwälte mit besonderen Hintergrundkenntnissen können da nur von Vorteil sein.

Im Übrigen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften gang und gäbe. Es gibt sie (auf Länderebene) für eine Vielzahl von Fällen, so etwa für Wirtschaftsstrafsachen oder Verstöße gegen die Betäubungsmittelgesetze. (Zitatende)

Soldatenglück.de berichtet seinerzeit unmittelbar nach dem tragischen Vorfall vom 28. August 2008 in der Provinz Kunduz: Deutsche Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan fühlten sich angegriffen und feuerten in Kunduz: 3 tote Afghanen, 3 verletzte Afghanen, darunter 1 Kind. Die Bundeswehr oder vielmehr das BMVg war von dem Vorfall überfordert, zu einer Zeit als das Wort Krieg (BM F. J. Jung) noch nicht genutzt werden durfte und solche Ermittlungsverfahren für die deutsche Justiz noch Neuland waren: Strafverfahren gegen Bundeswehr-Oberfeldwebel nach tödlichem Zwischenfall in Kunduz/Afghanistan im August 2008 heute eingestellt.

(Textquelle kursiv: Neue Osnabrücker Zeitung.de;
Bildquelle: Bundeswehr.de, Vergleichsfoto, DINGO an Straßensperre in Nordafghanistan)

Verteidigungsminister de Maiziere Konsenskandidat für Wulff-Nachfolge im Bundespräsidialamt

Donnerstag, 12. Januar 2012

De Maiziere – Affären und Allüren-frei, Merkels Mann für Nachfolge-Missionen

F.A.Z.  berichtet “Kreditaffäre des Bundespräsidenten – Gedankenspiele in der Union über möglichen Nachfolger Wulffs” und benennt den Verteidigungsminister Dr. Thomas de Maiziere (CDU) als möglichen Konsenskandidaten zur Nachfolge im Bundespräsidentenamt. Im Falle eines Ausscheidens Wulffs aus dem Amt wird Verteidigungsminister de Maizière als „gemeinsamer“ Kandidat von Koalition und Opposition ins Gespräch gebracht, schreibt die F.A.Z.
Thomas de Maiziere hat am 03. März 2011 bereits als Nachfolger des zurück getretenen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vom Bundesinnenminister-Posten ins Vertedidigungsressort wechseln müssen, er war auch Chef Bundeskanzleramt und gilt als Angela Merkels Mann für heikle und schwierige Ämter - da wo er war, hat er seinen Job gut gemacht. Das Präsidentenamt wäre mehr als ein nächster Ministerjob, vielmehr ein würdiges Endamt für einen tüchtigen Politiker, geboren am 21. Januar 1954 in Bonn und eine integere Persönlichkeit, wie sie Thomas de Maiziere in bewährter Amtsführung und Lebensweise seit Jahren als öffentliche Person unter Beweis stellt. Ein schönes Geburtstagsgeschenk für Thomas de Maiziere zum 58. und für die Bürger dieses Landes endlich ein Ende der gegenwärtig, unwürdigen und nervigen Verhältnisse mit vielversprechendem personellen Neubeginn - allerdings auch ein Verlust für das Verteidigungs-Ressort.

(Bildquelle: Bundeswehr.de, Feierliches Gelöbnis am 20. Juli, dem 67. Jahrestag des Attentats auf Hitler, legen rund 470 Soldaten in Berlin auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude im Rahmen eines feierlichen Appells ihr Gelöbnis ab. (weiter…)

Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Karl-Theodor zu Guttenberg gegen Zahlung von 20.000 Euro an gemeinnützige Einrichtung eingestellt

Mittwoch, 23. November 2011

Die Rechtsanwälte des im März 2011 zurückgetretenen Bundesminister der Verteidigung, Karl-Theodor zu Guttenberg, teilen der Öffentlichkeit mit:

Pressemitteilung der Verteidiger von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

Ermittlungsverfahren gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg hinsichtlich aller Vorwürfe eingestellt

In Bezug auf den Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberechtlich geschützter Werke nach § 106 UrhG hat die Verteidigung dem von der Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts unterbreiteten Vorschlag der Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO aus folgenden Gründen zugestimmt: Mit dieser Einstellung ist kein strafrechtlicher Schuldvorwurf verbunden, ein langwieriges Verfahren wird endgültig abgeschlossen und der von unserem Mandanten gezahlte Betrag kommt der Deutschen Kinderkrebshilfe, mithin einem sehr guten Zweck zu Gute.

Für unseren Mandanten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Unser Mandant ist nicht bestraft. Eine Registereintragung erfolgt nicht. Die Kosten des Verfahrens trägt folglich die Staatskasse.

Soweit Anzeigen wegen Betrugs, Untreue und des Missbrauchs von Titeln erfolgt sind, entbehren diese jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage.

Damit ist das Verfahren mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt.

Alexander Graf von Kalckreuth
Rechtsanwalt
Dr. Klaus Leipold
Rechtsanwalt (Zitatende)

Soldatenglück.de ergänzt: Die Staatsanwaltschaft Hof in Bayern hat das Verfahren geführt, die Höhe des Geldbetrages als Auflage wurde auf 20.000 Euro festgelegt. Der auferlegte Betrag wurde an die “Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe” gezahlt, die Verfahrenseinstellung gemäß Â§153 StPO ist damit rechtskräftig.
Hier der Gesetzestext des § 153a StPO (Strafprozeßordnung)

(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,

1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,

2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,

3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,

4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,

5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben, oder

6. an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.

Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 2 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 2 Nr. 4 höchstens ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. § 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes 2 Nr. 1 bis 5 entsprechend.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.

(3) Während des Laufes der für die Erfüllung der Auflagen und Weisungen gesetzten Frist ruht die Verjährung.

Soldatenglück.de berichtet zuletzt am 20. November 2011 über Karl-Theodor zu Guttenberg: New Karl-Theodor zu Guttenberg meldet sich aus Kanada in der Öffentlichkeit zurück (Video), am 29. September: Verteidigungsminister a.D. Guttenberg macht nun in Washington Weltsicherheitspolitik und am 28. Juli 2011: Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg geht ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten.

(Texquelle kursiv: Anwälte Kalckreuth und Leipold, Kalckreuth.de;
(Bildquelle: Halifax International Security Forum.org; Guttenberg am 19.11.2011 in Halifax/CANADA)



New Karl-Theodor zu Guttenberg meldet sich aus Kanada in der Öffentlichkeit zurück (Video)

Sonntag, 20. November 2011

Beim Halifax International Security Forum in Kanada diskutierte Karl-Theodor zu Guttenberg, der inzwischen in den USA an der Ostküste lebt und sich beim Think Tank Center for Strategic and International Studies in Washington D.C. mit transatlantischen Fragen beschäftigt, über die Euro-Krise im Panel It’s the Economy, Dumb Eggs. In den Vorjahren ab 2009 nahm zu Guttenberg noch als deutscher Verteidigungsminister in Amt und Würden teil, Soldatenglück.de berichtete darüber, heute als “Distinguished Statesman”. Der amtierende deutsche Verteidigungsminister de Maiziere war nicht dort.

Karl-Theodor zu Guttenberg hat sich körperlich offensichtlich verändert, er hat zugenommen, sein Look ist neu, sein Haar trägt er ohne das gewohnte Gel, der Wirbel am Stirnhaaransatz liegt nun wild, auf die Brille wird verzichtet, was sich hinter der Stirn verändert hat, bleibt offen, mit den angereisten Journalisten sprach er nicht.

KTzG vorher (November 2010):

Nachher (November 2011):

Soldatenglück.de berichtete zuletzt am 29. September 2011 über KT zu Guttenberg: Verteidigungsminister a.D. Guttenberg macht nun in Washington Weltsicherheitspolitik und am 28. Juli 2011: Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg geht ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten.

(Bilderquelle: Halifax International Security Forum.org; Guttenberg am 19.11.2011 in Halifax/CANADA;
Bundeswehr.de, Guttenberg als Verteidigungsminister in Dresden bei der Bundeswehr-Tagung in 11/2010;
Videoquelle: stern.de)

Hintergrundinformationen: Halifax International Security Form.org, Veranstalter sind der German Marshall Fund – eine unabhängige amerikanische Stiftung, die sich der Förderung der transatlantischen Beziehungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft widmet – und die kanadischen Regierung

Harder, Faster, Louder: Bundeswehr (Videos)

Sonntag, 20. November 2011

Härter, schneller, lauter, … dann kleinlaut: die Bundeswehr

Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold MdB aus Stuttgart (Jahrgang 1950) mit Wahlkreis in Nürtingen/Baden-Württemberg, kritisierte, der Spot schade „massiv dem Ansehen und dem guten Ruf der Bundeswehr. Es wird eine Klientel angesprochen, die anfällig für Gewaltbereitschaft ist, und sich nicht um die besondere Bedeutung der Bundeswehr in der Gesellschaft kümmert.” Die katholische Grünen-Politikerin polnischer Herkunft (Jahrgang 1985; * in Niederschlesien/Polen) mit Wahlkreis in Dortmund/NRW, Agnieszka Malczak MdB sagte: „Bilder und Musik gleichen teilweise einem Ego-Shooter und entwerfen so ein Zerrbild des Dienstes bei der Bundeswehr.”
Das Imagevideo wurde inzwischen von dem Youtube-Kanal der Bundesregierung gelöscht.
Die Befehlskette bzw. Befehl und Gehorsam funktionieren grundsätzlich so: Parlament>BMVg>Bundeswehr, auch in diesem Fall, allerdings sind SPD und DIE GRÜNEN nicht an der Regierung und im Deutschen Bundestag nicht die Mehrheit – vorläufig bis Herbst 2013 nicht.

 

(Videoquelle ursprünglich: YouTube vom 17.11.2011)

Bundeskabinett verlängert maritime Auslandseinsätze der Bundeswehr im Mittelmeer und vor Ostafrika

Mittwoch, 16. November 2011

Die Marine der Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr am Kampf gegen Piraten vor der ostafrikanischen Küste sowie am Anti-Terror-Einsatz mit Seeraumüberwachung im Mittelmeer (Operation Active Endeavour, OAE mit derzeit 394 Soldaten; U34, Fregatte Schleswig-Holstein, DEU-Anteil AWACS, u.a.) beteiligen. Das Kabinett beschloss heute im Kanzleramt eine Verlängerung der beiden Mandate mit bis zu 2.100 deutschen Soldaten (1.400 Soldaten bei EU NAVFOR). Die Regierungsentscheidung muss allerdings noch vom Deutschen Bundestag bestätigt werden, was zu erwarten ist.

Die EU-Mission EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA ist momentan der drittgößte Auslandseinsatz der Bundeswehr, nach ISAF in Afghanistan (5.194 Soldaten) und KFOR im Kosovo (1.337 Soldaten).
Derzeit bekämpfen 588 deutsche Soldaten und Soldatinnen (Stand: 09.11.2011) die Piraterie im Seegebiet am Horn von Afrika, im Golf von Aden und im Indischen Ozean.

(Bildquelle: Marine.de, Artikel: “Fregatte KÖLN befreit Piraten- Mutterschiff und rettet Geiseln”)

Bundesregierung präsentiert Bundeswehr: Dienst im Wachbataillon (Videos)

Mittwoch, 16. November 2011

Seit wenigen Wochen präsentiert sich die Bundesregierung im Internet mit Videos auf dem eigenen YouTube-Kanal als social media Teilhabe. Der offizielle YouTube-Kanal der Bundesregierung existiert schon seit 29.04.2007, aber bislang fehlte offenbar am politischen Willen zur Nutzung. Der Regierungssprecher Steffen Seibert (seit 08/2010 Chef des Bundespresseamtes, davor bekanntermaßen beim ZDF tätig)  führte diese Form der medialen Komunikation als Bürgerdialog ein (Video unten) unter der Überschrift “Fragen sie die Bundeskanzlerin”, erstmals wird nun die Bundeswehr, ein Soldat, in den Fokus unter dem Titel “Präsentiert! Dienst im Wachbataillon” gerückt.
Ein junger Soldat des Wachbataillons beim BMVg berichtet aus seinem Dienstalltag beim Protokoll als Partner der Bundesregierung bei Staatsbesuchen und anderen feierlichen Anlässen mit protokollarische Zeromonie-Bedarf, das Ehrenspalier ist sein Favorit. Das Video sagt uns auch, es gibt auch gute Jungs aus Thüringen. Der 19-jährige OG, Protokollsoldat und Infanterist ist gewiss einer von ihnen.

Der Obergefreite Marvin Heyer kommt als Soldat im Wachbataillon der Bundeswehr den Großen dieser Welt ganz nah. Hier berichtet der Thüringer von seinem Dienst in Berlin — und er spricht übers Präsentieren, von Ehrenspalieren und wie man zu Ehren ausländischer Staats- und Regierungschefs gut dasteht. Gut 1.800 Frauen und Männer gehören dem der Verband der Bundeswehr für protokollarische Einsätze ein.

(Videoquelle: YouTube-Kanal der Bundesregierung mit einem bwTV-Video;
Bildquelle: Bundeswehr.de)

Bundesrechnungshof: Bundeswehr lässt Munition im Wert von 46 Millionen Euro verrotten

Mittwoch, 16. November 2011

Deutschland bzw. der Bund ist mit 1,3 Millionen Billionen Euro verschuldet, der Präsident des Bundesrechnungshofes, Prof. Dr. Dieter Engels, hat gestern am 15. November 2011 die “Veröffentlichung der Bemerkungen 2011 des Bundesrechnungshofes” vorgelegt.

Auch unser Ressort, das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg), bzw. die Bundeswehr hat Negatives zu verschulden, durch mangelnde Sorgfalt zu einem unwirtschaftlichen Einsatz von Bundesmitteln beigetragen. Munition im Wert von 46 Millionen Euro verottete, 17 Millionen Euro werden für die Neuanschaffung fällig

So lagert die Bundeswehr seit cirka 40 Jahren Gewehrmunition in großen Mengen. Zurzeit sind es u. a. 227 Millionen Patronen im Wert von ca. 116 Mio. Euro. Ein großer Teil hiervon – mindestens 40 v. H. – ist durch unsachgemäße Lagerung korrodiert und völlig unbrauchbar geworden, so dass ca. 46 Mio. Euro buchstäblich verrottet sind. Der Bundesrechnungshof hatte bereits im Jahr 2002 auf Mängel bei der Munitionsüberwachung hingewiesen.

Bei einer aktuellen Kontrollprüfung stellte er dann fest, dass
• die Bundeswehr die Korrosionsmängel erst 2004 bemerkte,
• sodann 2010 entschied, alle 227 Millionen Patronen einzeln auspacken und einzeln prüfen zu lassen und
• hiermit 30 Depotmitarbeiter und Soldaten zu beauftragen.

Zudem führt der nachlässige Umgang mit der Munition auch dazu, dass nunmehr neue Patronen für mindestens 17 Mio. Euro gekauft werden müssen.

Aber auch Positives über das einsichtige Verhalten der Bundeswehr/des BMVg wurde vekündet. So richtet der Bundesrechnungshof einen Großteil seiner Prüfungen so aus, dass die unwirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel rechtzeitig vermieden wird.

Das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigte ein Multilinksystem entwickeln zu lassen, das Informationen für Marine, Heer und Luftwaffe bereitstellen sollte. Das System hatte den Namen MULUS und seine Entwicklung sollte 23 Mio. Euro kosten. Die frühzeitigen Prüfungen des Bundesrechnungshofes ergaben, dass für MULUS überhaupt kein Bedarf bestand. Die Bundeswehr zeigte sich zunächst uneinsichtig. 2010 sah sie dann aber doch die Einschätzung des Bundesrechnungshofes als richtig an und gab ihren Plan auf.

In einem anderen Bereich der Bundeswehr führten die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes dazu, dass sich zwei benachbarte Militäreinrichtungen besser abstimmten und gemeinsame Einsparungen verabredeten: Beide Einrichtungen sind in Eckernförde unmittelbar benachbart. Im dortigen Hafen setzten beide für ihre Verladearbeiten je eigene Kräne und Gabelstapler ein. Deren Auslastung lag je Tag zwischen 30 Minuten und maximal zwei Stunden. Nachdem dann zu allem Überfluss ein weiterer neuer Kran beschafft werden sollte, empfahl der Bundesrechnungshof, dass beide Einrichtungen einen einzigen Kran gemeinsam nutzen. Diese Empfehlung wurde aufgegriffen: Ein 20-Tonnen-Kran ist ausgesondert, auf den Kauf eines weiteren Kranes mit Ausgaben von 2 Mio. Euro ist verzichtet worden.

“Trotz zu erwartender höherer Steuereinnahmen bleibt die aktuelle Haushaltslage des Bundes angespannt“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Prof. Dr. Dieter Engels, anlässlich der Veröffentlichung der Bemerkungen 2011 des Bundesrechnungshofes am 15. November 2011 in Berlin. “Somit bleiben die Anforderungen an eine nachhaltige Haushaltspolitik unverändert: Mehreinnahmen und Einsparpotentiale gilt es in erster Linie für den Abbau der Neuverschuldung zu nutzen”, so Engels.

In seiner Analyse zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes verweist der Bundesrechnungshof auf die angespannte Haushaltslage:
• Der Bund ist mit 1,3 Billionen Euro verschuldet.
• Im Jahr 2012 wird der Bund 38,4 Milliarden Euro allein für Zinsen aufwenden.
• Der Rahmen für Gewährleistungen und Bürgschaften des Bundes beträgt mittlerweile 800 Mrd. Euro.

Um den Blick auf mögliche Einsparpotentiale im Bundeshaushalt zu erleichtern, legt der Bundesrechnungshof mit den diesjährigen Bemerkungen erstmals eine umfassende Analyse aller Einzelpläne im Bundeshaushalt vor. Für jedes Bundesministerium werden Schwerpunkte, Strukturen und finanzielle Risiken seines jeweiligen Ausgabenbereiches aufgezeigt.

BMVg.de berichtete am 16.02.2010 noch: Gestiegener Munitionsbedarf in der Bundeswehr und stellte heraus: “Tatsache ist, dass die laufenden Einsätze und die dafür erforderliche Ausbildung den Bedarf an Munition für Handwaffen bei der Bundeswehr deutlich erhöht haben.”
Was stimmt denn nun: Erhöhter Munitionsbedarf wegen Auslandseinsätzen oder wegen Mißwirtschaft in der Heimat?

(Textauszüge: Bundesrechnungshof.de;
Bildquelle: Ministry of Defence.uk.gov, 5.56mm ammunition rounds are pictured during a training shoot onboard HMS Cornwall by the frigate’s Royal Marine Boarding Team using their SA80 assault rifles)