“Verfassungsschutz hat versagt”, so der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (Video)

von Sebastian ~ 14. November 2011. Zu lesen unter: POLIZEI Land/Bund, GSG9, Video.

SPD und CSU für erneutes NPD-Verbotsverfahren

Jede rechtsextreme Kameradschaft hat das Potenzial sich zu einer Terrorgruppe zu entwicklen. Die NPD ist gewaltbereite, rassistische, antidemokratische Partei, Deutschland muss den Rechtsextremismus entschiedener bekämpfen als bisher, so Thomas Oppermann.

“Der Verfassungsschutz hat zur Aufgabe die rechtsextreme Szene zu überwachen”, sagt Thomas Oppermann (SPD), Vorsitzender des Kontrollgremiums des Bundestages. Er sei unerklärlich, dass keiner etwas gemerkt habe.

Soldatenglück.de berichtete in der Rubrik “Polizei Land/Bund, GSG9″: BKA übernimmt: Mordanschläge auf Polizisten in Heilbronn und Döner-Morde stehen in Verbindung (Video), Rechtsradikal motivierter tödlicher Terror in Deutschland, Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen, Rechter Terrorismus aus Ostdeutschland – Unions-Innenpolitiker Uhl befürchtet nun eine Verfassungsschutz-Affäre, Rechtsextremismus-Experte Wagner: Militante Gruppierungen schon seit langem bekannt (Video), Polizei prüft Beteiligung des Neonazi-Trios an bislang ungeklärten Anschlägen in Berlin und Saarbrücken, “Braune Armee Fraktion” und Neonazi-Trio der “Braunen Armee Fraktion” wird zum Quartett, vierter Verdächtiger festgenommen.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof teilte gestern mit:
Haftbefehl gegen die Brandstifterin von Zwickau wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung “Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)”

Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs heute Abend (13. November 2011) Haftbefehl gegen die 36-jährige deutsche Staatsangehörige Beate Z.
wegen des dringenden Verdachts der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der besonders schweren Brandstiftung erlassen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2, § 53 StGB).

Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, im Jahr 1998 gemeinsam mit den am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. eine rechtsextremistische Gruppierung gegründet zu haben, die sich zuletzt als „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ bezeichnete. Im Jahr 2007 soll sich der gesondert verfolgte Holger G. der terroristischen Organisation angeschlossen haben (vgl. Pressemitteilung Nr. 36 vom 13. November 2011). Zweck der Vereinigung soll es gewesen sein, aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft zu töten. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist der „NSU“ für die sogenannten Imbissbudenmorde der Jahre 2000 bis 2006 verantwortlich, bei denen in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel insgesamt neun Menschen getötet wurden, davon acht türkischer und einer griechischer Herkunft. Darüber hinaus sollen Mitglieder des „NSU“ den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verübt haben.

Der Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, am 4. November 2011 die Wohnung in Eisenach, die sie zuletzt gemeinsam mit den verstorbenen „NSU“-Mitgliedern Uwe B. und Uwe. M. bewohnt hatte, in Brand gesetzt zu haben. Sie soll beabsichtigt haben, Beweismittel zu vernichten, um ihre Beteiligung an der „NSU“ und die Gewalttaten der terroristischen Vereinigung zu verdecken.

Gegenstand der Ermittlungen gegen die Beschuldigte ist auch weiterhin der Anfangsverdacht einer unmittelbaren Tatbeteiligung an den sogenannten Imbissmorden und dem Mordanschlag auf die beiden Heilbronner Polizisten.

Die Beschuldigte befindet sich nunmehr aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. Der ursprüngliche Haftbefehl des Amtsgerichts Zwickau wurde aufgehoben. (Zitatende)

(Videoquelle: ZDF.de, Morgenmagazin vom 14.11.2011;
Textquelle kursiv: Generalbundesanwalt.de)

Hintergrundinformationen: Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

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