Juli-Termin für Wehrpflicht-Ende auf der Kippe
von Dirk ~ 8. Dezember 2010. Zu lesen unter: Verteidigungspolitik, Wehrpflicht/Freiwilligenarmee.Die von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) angekündigte Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 steht wieder auf der Kippe. Das berichtet der “Kölner Stadt-Anzeiger” (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. In der Sitzung des Koalitionsausschusses am Donnerstagabend solle über das Thema noch einmal geredet werden, hieß es. “Das Datum steht noch nicht fest”, sagte ein führender CSU-Vertreter dem Blatt. So müssten zwischen dem Bundesverteidigungs- und dem Bundesfamilienministerium insbesondere die Modalitäten des Übergangs zum freiwilligen Wehr- bzw. Zivildienst geklärt werden. Hier gebe es noch Abstimmungsbedarf. “Der 1. Juli geht nicht auf”, verlautete weiter. Die Aussetzung komme zu früh. Allerdings sei Guttenbergs Ankündigung auch “nicht definitiv”, sondern lediglich “eine Überlegung” gewesen. Der Minister hatte das Datum am 22. November am Rande der Kommandeur-Tagung in Dresden genannt und die Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 als “verantwortbar und richtig” bezeichnet. (Zitatende)
Berichtet der Kölner-Stadtanzeiger vorab.
(Textquellekursiv: Kölner Stadt-Anzeiger.de;
Bildquelle: Bundeswehr.de, VM KTz Guttenberg am 22.10.2010 bei der Bundeswehr-Tagung in Dresden)























9. Dezember 2010 um 08:26 Uhr
Was lese ich da : “So müssten zwischen dem Bundesverteidigungs- und dem Bundesfamilienministerium insbesondere die Modalitäten des Übergangs zum freiwilligen Wehr- bzw. Zivildienst geklärt werden. Hier gebe es noch Abstimmungsbedarf”.
Ich zitiere nochmal den Verteidigungsminister aus seiner Rede vom 22.11.2010 : Zu Guttenberg bekräftigte, “dass der Eingriff in das Leben junger Männer mit dem inzwischen nur noch sechsmonatigen Wehrdienst sicherheitspolitisch und verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen sei.”
Das gilt eigentlich j e t z t schon – jede weitere Verzögerung der Aussetzung der Wehrpflicht könnte leicht dazu führen dass das Bundesverfassungsgericht per Eilverfahren dem ganzen ein Ende bereitet. Abstimmungsbedarf zwischen 2 Ministerien als Begründung für die weitere Verzögerung der Aussetzung – dabei geht es (wie Insider wissen) in erster Linie um den Zivildienst dessen Überführung in einen Freiwilligendienst noch in keiner Weise geklärt ist. Nur kann der Zivildienst als Grund für die Verzögerung der Aussetzung mit Sicherheit nicht herhalten … da verstehen einige Artikel 12a GG wohl überhaupt nicht.