Polizisten kennzeichnen (Video)
von Sebastian ~ 12. August 2010. Zu lesen unter: POLIZEI Land/Bund, GSG9, Video.Was spricht dagegen, dass Polizisten bei Demonstrationen oder Fußballspielen durch einen Namen oder eine individuelle Dienstnummer identifizierbar sind? Aus Sicht der Polizisten eine Menge: Sie befürchten, sich nach Einsätzen privaten Bedrohungen und willkürlichen Anschuldigungen von Randalierern ausgesetzt zu sehen, die sich ungerecht behandelt fühlen. Aus Sicht der Bürger, deren Schutz eine originäre Aufgabe der Polizei ist, jedoch eine Menge dafür: Sollte ein Polizist bei einem Einsatz unverhältnismäßig Gewalt anwenden, wäre er durch eine Dienstnummer auf der Uniform zu identifizieren. Sie wäre ausreichend, um die Privatsphäre des Beamten zu schützen und würde zugleich die Chancen steigern, dass eine Beschwerde bei der Polizei auch zu einer Sanktion des Beschuldigten führt und nicht im Sande verläuft. So viel Transparenz muss auch im Interesse der Polizei liegen, dass sich einzelne Beamte, die sich nicht im Rahmen des Gesetzes verhalten, nicht mehr in der Anonymität der Hundertschaft verstecken können. Eine schnelle Verfolgung dieser Verfehlungen könnte den Ruf der Polizei auch in den Kreisen verbessern, die in ihr bisher ein Feindbild sehen und somit für eine Verringerung des Konfliktpotenzials sorgen. (Zitatende)
Kommentiert Gregor Boldt im Leitartikel der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung aus Essen.
Dazu ein Video vom 01. Mai 2010 Polizeigewalt am Spreewaldplatz, Berlin-Kreuzberg:
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(Textquelle kurisv: Westdeutsche Allgemeine Zeitung.de;
 Bildquelle: Polizei NRW.de, Polizeiarbeit gewährleistet Sicherheit bei Großveranstaltungen wie z.B. bei Fußballspielen;
Videoquelle: via YouTube)


12. August 2010 um 02:37 Uhr
“Eine schnelle Verfolgung dieser Verfehlungen könnte den Ruf der Polizei auch in den Kreisen verbessern, die in ihr bisher ein Feindbild sehen und somit für eine Verringerung des Konfliktpotenzials sorgen.”
Im Gegenzug verteilen wir an den schwarzen Block (die Gruppierung, welche bei Demonstrationen grundsätzlich nur aufmarschiert, um Randale zu machen und Streß mit der Polizei zu suchen) künftig nummerierte Steine und stempeln diese Nummer zudem, wie in der Disco, auf die Handgelenke der Störer. So können wir später besser nachvollziehen wer geworfen hat.
Wie hoch ist denn die Anzahl der Straf- und Gewalttaten gegen Polizisten im Vergleich zu den Fällen der Körperverletzung im Amt?
12. August 2010 um 10:13 Uhr
Aber wie hoch ist der Schaden für das Amt wenn ein einzelner Polizist eine Verfehlung im Amt begeht??
12. August 2010 um 10:57 Uhr
Wenn ich das schon höre, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Sollte es auch nur ansatzweise so etwas wie ein Kennzeichnungspflicht geben (was auch noch so klingt, als würde man abgepacktes Fleisch etikettieren…), dann werden sich die deutschen Gerichte vor der anrollenden Klagewelle gar nicht mehr retten können. Das ist doch das Ziel, derer, die das fordern: Den deutschen Justizapparat außer Kraft zu setzen, indem theoretisch ganze Hundertschaften angeklagt werden könnten. Solaneg sich die Leute vom Schwarzen Block nicht Namensschlider um den Hals hängen, wenn sie unsere Beamten mit Molotowcocktails und Steinen bewerfen, ist so ein Vorschlag eine Farce!
Schlimm genug, dass die Gesundheit von Steineschmeißern augenscheinlich wichtiger ist, als die von Beamten…
12. August 2010 um 11:11 Uhr
Mitnichten wird eine Klagewelle den deutschen Justizapparat ausser Kraft setzen. eher wird durch eine Kennzeichnung einzelner Fehlgänger der momentane Aufwand bei Anzeigen oder Beschwerden gegen Unbekannt verringert, und die Übeltäter in den Reihen der Polizei, welche sich Fehltritte erlauben, können ihrer gerechten Strafe zugeführt werden, da sie nicht nur dem Opfer schaden sondern viel mehr auch dem Amt des Polizisten und Staatsdieners, und so dem “Schwarzen Block” noch mehr Wind in die Segel geben, Gewalt gegen Staatsorgane auszuüben.
An Polizisten als Staatsdiener, und an Staatsdiener im Allgemeinen, hat man einen höheren moralischen Maßstab anzulegen als an den gemeinen Bürger, im Sinne der Vorbildfunktion und Repräsentation des Staates.
12. August 2010 um 12:25 Uhr
@Dr. Stern
Einspruch!
Sie schreiben: “… eher wird durch eine Kennzeichnung einzelner Fehlgänger … .” Wie soll man bitte einzelne Fehlgänger kennzeichnen? Können Sie den Leuten ins Gehirn sitzen oder wie?
Der Schaden für das Amt ist im Übrigen verschwindend gering, auch wenn Sie gern eine höhere Moral den Polizeibeamten zureden wollen. Ein Polizist ist ein Mensch, er kommt ebenso aus dieser Gesellschaft und hat allein durch sein Engagment, den Schädel hinzuhalten, ein hohes Maß an Rechtschaffenheit bewiesen. Darüber hinaus kommt es auch darauf an, wie der Einzelfall aussieht. Man wird immer die Verwerflichkeit prüfen müssen. War es ein “Unfall” oder war es ein absichtlicher Tritt oder Schlag oder wie? Von daher ist der Einwand Hektos sehr stimmig.
Es kann nicht sein, dass gegen Polizisten ein Missbrauchsinstrument geschaffen wird, nur damit andere die Möglichkeit haben Ihrem morallosen Treiben leichter nachzugehen. Ich bin entschieden dagegen, Polizisten mit einer Pass-bloß-auf-was-du-tust-Nummer im Voraus zu brandmarken. Wie Soldaten, haben auch Polizisten täglich einen schweren Dienst zu erfüllen. In den letzten eineinhalb Jahren stellte sich heraus, dass insbesondere Gewalttaten gegen Polizeibeamte stark zugenommen haben. Man erinnere sich an den Mini-IED (Rohrbombe) der in Berlin mind. 15 Polizeibeamte erheblich verletzte. Soldatenglück.de hatte hierzu berichtet. Warum tut sich die deutsche Gesellschaft so schwer im Umgang mit ihren Staatsdienern? Zeugt es denn von Moral, Polizisten von einer klar nachgewiesenen Opferrolle nun die Täterrolle anzudichten?
12. August 2010 um 15:10 Uhr
“Dr.Stern” na, da ist der Name Programm (…)
Kennzeichnung / Etikettierung von Polizeieinheiten, Angst vor Angriffen im privaten. Das Problem was Soldaten schon seit Jahren haben, nun auch für Polizisten Programm.
Hurra
Zusatz, ernstgemeinte Frage: Reichen die Videoaufnahmen bei Demo’s & co nicht aus ? Die Einheiten wissen am besten, wer wo eingesetzt ist & jetzt kommen sie, “Dr. Stern”, bitte nicht mit internen Vertuschungsmaßnahmen.
12. August 2010 um 16:53 Uhr
@Chris: Scheinbar reichen die Videoaufnahmen nicht aus, sonst könnten Personen die Straftaten im Amt begehen für ihre Verfehlungen ohne große Mühe belangt werden. Da dem aber nicht so ist, und genügend Straftaten durch Vollstreckungsbeamte nicht geklärt werden können muß hier nachgesteuert werden. Zur “Etikettierung” reicht auch eine vor einer Veranstaltung willkürlich vergeben Nummer, gut sichtbar auf der Uniform der Polizeibeamten, durch welche die Identität des Polizisten zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Hieraus ergibt sich in keinster Weise irgendein “Sicherheitsproblem” für den betreffenden Beamten, ok, ein Sicherheitsproblem gibt es dann doch, der Betreffende verliert durch sein Fehlverhalten im Amt möglicherweise, und völlig zurecht, seinen Bematenstatus und die damit verbundene Sicherheit eines sicheren Arbeitsplatzes.
Nachtrag zum Namen Dr.Stern: Möglicherweise, ich bin mir hier aber relativ sicher, gibt es in der Bundesrepublik Personen, welche den gutbürgerlichen Namen Stern tragen, einige dieser Personen tragen möglicherweise aufgrund einer vorangestellten Dissertation einen Doktortitel, was also mein Name und mein akademischer Grad zwecks Namen und Programm auszusagen hat verstehe ich mitnichten. Sie können hier schnell nachsteuern und mich über die Programmatik meines Namens, welchen ich übrigens gerne trage, aufklären. Ich möchte auch darauf hinweisen das ich nicht jüdischen Glaubens bin, wenn Sie darauf hinauswollten, sondern ich bin, wie es sich für einen Bayern gehört katholisch. Aber genug von mir geredet, ich möchte ja kein Sicherheitsleck aufstoßen.
@Eric: Gegeneinspruch!!
Der Schaden für das Amt ist immens, jeder der Straftaten im Amt begeht untergräbt auf widerliche Art und Weise das den Staatsdienern von der Bevölkerung entgegegebrachte Vertrauen und Wohlwollen.
Eine Überprüfung der beanstandeten Verfehlung, oder ob in diesem Augenblick eine Verfehlung überhaupt Bestand, ist vom Disziplinarvorgesetzten und im weiteren Verlauf gegebenenfalls von der Staatsanwaltschaft zu prüfen.
Es muß als sehr wohl ein Instrument geben, welches es ermöglicht Mißbrauch zu bestrafen. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist ein Staatsdiener kein besserer Mensch, aber er muß zumindest versuchen ein besserer Mensch zu sein, da er nicht nur seine eigene Person repräsentiert, sondern zeitgleich auch den Staat, dessen Uniform er gerade trägt.
Nur weil Staatsdiener in der letzten Zeit vermeht Opfer von Straftaten wurden berechtigt es doch nicht, Staatsdiener einen Freibrief auszustellen, der es ihnen ermöglicht dem Amt und dem Staat ohne Angst vor Repressalien zu schaden.
12. August 2010 um 17:11 Uhr
@Dr. Stern:
Ihrer Schilderung nach ist offenbar jeder Polizeibeamte jemand der automatisch Straftaten im Amt begeht, was? Im Übrigen werden derartige Verstöße zuerst von der Staatsanwaltschaft geprüft und dann erst bzw. paralell vom Disziplinarvorgesetzten, wenn er dies für erforderlich erachtet.
Von diesem Freibrief von dem Sie da reden, kann überhaupt keine Rede sein.
Kurzum Herr Dr. Stern, ich weiß nicht in welchem Fachgebiet promoviert haben, aber Sie reden hier einen Müll heraus!
12. August 2010 um 17:14 Uhr
Ach, im Übrigen noch folgender Nachtrag. Die Tatsache, warum “Straftaten” im Amt nicht zur Verurteilung kommen, kann auch darin liegen, dass es keine Straftaten sind, bzw. dass diese Verfahren von der Staatsanwaltschaft im Vorfeld eingestellt worden sind.
12. August 2010 um 17:24 Uhr
Ich finde es ja hochspannend, mit welcher Intensität hier in Deutschland daran gearbeitet wird, das Souverän auszuhebeln.
@Dr.Stern:
Diese vorgeschlagenen Nummern würden von denen, die eine Kennzeichnung fordern, mitnichten akzeptiert werden. Soll ich vielleicht die Handwerker, die ein Haus bauen, anweisen, jeden einzelnen Stein und jede einzelne Strebe zu signieren, damit bei einem möglichen Pfusch herausgefunden werden kann, warum das HAus zusammenbrach? Das ist in etwa genauso sinnvoll…
Und noch einmal: Weisen sich dann die Straftäter demnächst auch aus, wenn sie Beamte tätlich angreifen? Haben sie vielleicht demnächst eine Kopie des Persos dabei, wenn mal wieder geplant ist, mit Molotowcocktails gegen das Kapital zu ziehen?
12. August 2010 um 17:26 Uhr
@Eric: Der letzte Absatz ist ja wohl etwas kümmerlich oder? Wo sie hingegen herauslesen, jeder Polizist begehe Straftaten ist mir schleierhaft, auch meine Suche mit Firefox ergab keinen Satz meinerseits, welcher dies auch nur in kleinster Art und Weise vermuten lassen würde, desweiteren spreche ich in meinen Ausführungen meist von Staatsdienern nicht ausschließlich von Polizisten. Wenn Sie nur das herauslesen wollen was Ihnen passt, dann sei Ihnen das natürlich gestattet, der Wortlaut ist aber nichtsdestoweniger ein anderer. Um es Ihnen einfacher zu machen meine Schatelsätze zu verstehen hier noch ein kurze Zusammenfassung:
Wenn ein Staatsdiener im Amt eine Straftat begeht schadet er dem Amt ungleich mehr. Straftaten im Amt gehören bestraft, was der Begriff Straftat impliziert. Ein gewisser Anteil an Straftaten im Amt bleibt ungesühnt, hier gilt es nachzusteuern.
12. August 2010 um 17:34 Uhr
@Hekto: Nur weil die bösen Jungs sich nicht ausweisen müssen sich die guten Jungs auch nicht ausweisen, auch wenn Sie Blödsinn anstellen, wollen Sie das damit sagen? Ich denke nein. Die angesprochene Kennzeichnung mit Nummer wäre meines Erachtens ein Kompromiss zwischen PersSec und Aufklärungsbedürfniss. Der Vergleich mit dem Hausbau ist nicht weiterführend, da im Falle eines Baumangels der Bauunternehmer haftet, nicht der Maurer.
Eine Ausweispflicht für Steinewerfer wird sich nur schwerlich umsetzen lassen wir mir scheint, aber da lasse ich mich auch geren eines besseren belehren. Eine Ausweis-(Kennzeichnungs-)pflicht für Vollzugsbeamte lässt sich ungleich einfacher herstellen und nimmt im gleichen Atemzug gewaltigen Druck von den Vollstreckungsorganen.
12. August 2010 um 17:39 Uhr
Als Nachtrag möchte ich darauf hinweisen, dass zum Beispiel Ärzte jede ihrer Anordnungen kennzeichnen müssen, um im Bedarfsfall Fehler nachweisen zu können. Hier ist der Konsens, dass dies recht sinnvoll ist, oder sehe ich das falsch, also warum sollte es nicht in gleicher Weise auch nachvollziehbar sein was ein Staatsdiener/Vollzugsbeamter in Ausübung seiner Pflicht veranstaltet, um gegebenenfalls Fehler abzustellen?
12. August 2010 um 17:56 Uhr
@Dr. Stern:
Das ist mir herzlich egal, da stehe ich dazu. Wenn Sie den Sinn meiner Interpretation nicht nachvollziehen können, tut es mir für Sie herzlich leid. Sie tun ja gerade so, als ob Polizisten tagtäglich Straftaten begehen können und einfach so damit davon kommen. Damit zeichnen Sie ein absolut falsches Bild. Derartige Straftaten im Amt werden im Übrigen aufgeklärt und es werden regelmäßig Polizisten dafür bestraft.
Ihr Vergleich mit dem Arzthaftungsrecht ist unsinnig. Sie haben als Mediziner ganz andere zeitliche und räumliche Faktoren, um zu einer wissenschaftlichen Entscheidung zu kommen. Ein Polizist hat das im Einsatz in der Regel nicht.
Völliger Unsinn!
12. August 2010 um 19:43 Uhr
@Eric: Nein, sie verstehen mich nicht, und daher ist ihre Ausführung Unsinn, nicht meine!
12. August 2010 um 20:34 Uhr
@Dr. Stern: “Klar sicher, Sie haben ja so Recht. Als PM a. D. und Wirtschaftsjurist kann ich da sicher nicht mitreden. Sie haben natürlich vollkommen Recht!”
12. August 2010 um 20:38 Uhr
Danke, endlich sehen Sie es ein, und jetzt genug selbst beweihräuchert. Vielleicht ist ob Ihrer Vergangenheit Ihr Urteil auch einfach nicht objektiv!
12. August 2010 um 21:19 Uhr
Die Diskussion läuft doch schon ewig..
Und das würde eh nur dazu führen, dass die gewaltbereiten Demonstranten in Schwarz erst einmal pauschal alle Nummern, die ihnen so einfallen, anzeigen, wegen KV im Amt.
Und die Nachteile, die eine Ermittlung gegen einen Beamten hat, kann man sich ja vorstellen.
Wie wäre es, wenn den Polizisten mal der Rücken gestärkt wird und es für gut befunden wird, wenn die genauso streng gegen linke Demos vorgehen würden, wie bei den Rechten?
Bannerlänge überschritten = Einschreiten
Vermummt = Einschreiten
Aufruf zur Straftat = Einschreiten
Aber da würde ja manche Partei in Landesregierungen direkt betroffen sein.
13. August 2010 um 00:32 Uhr
Ein Schelm der böses bei dieser Aussage denkt..
13. August 2010 um 01:11 Uhr
Na… Nun bin ich ja mal gespannt.
13. August 2010 um 02:07 Uhr
@Dr. Stern:
Vielleicht haben Sie übersehen, dass mein Kommentar in Anführungszeichen steht und folglich ironisch gemeint ist! “Ich bin übrigens sicher, dass Sie diesen Themenkomplex zur Gänze mit Sachverstand, Fachwissen und Objektivität beurteilen können!”
13. August 2010 um 10:18 Uhr
@Eric: Ich brauche keine Anführungsstriche um “ironisch” zu sein… Die “Anführungsstriche” sind das Hilfsmittel derer die nicht wirklich mit “Ironie” umgehen “können”…
Darum und aufgrund meiner Arroganz habe immernoch ich recht und sie unrecht. “Sie hingegen können aufgrund Ihres immensen Vorwissens natürlich alles “objektiv” beurteilen.”
13. August 2010 um 13:19 Uhr
Da hier sowieso wenig sachliche Diskussion stattfindet, mal ein – meines Erachtens – etwas sinnvollerer Einwurf: http://www.tagesschau.de/spendenkonten/spendenpakistan100.html
27. November 2010 um 15:13 Uhr
In der heutigen Zeit in dem jeder mittlerweile mit einem Fotohandy etc. bestückt ist und bestrebt, die besten Filme und Bilder von Demonstration zu machen, das im Internet hochzuladen um sich so auf seine Art zu profilieren ( was muß das Leben doch sonst langweilig sein ), wird sich ein großer Teil der eingesetzten Beamten überlegen in der vordersten Feuerlinie, Straftaten zu begehen.
Die, die das machen, werden anhand der eingestellten Filmchen identifiziert, oder wie nach dem Übergriff am 1. Mai, stellen sich auch selbst.
Leider nehmen die, die nach einer generellen Kennzeichnungspflicht rufen nicht ( oder weil es in ihr politisches Süppchen passt ) nicht zur Kenntnis, das eingesetze Beamte ebenso fotografiert, im Internet hochgeladen, Adressen veröffentlicht werden und die Familie bedroht wird. Es gibt Fälle, man muß sich auch mal die Mühe machen genau zu recherchieren !!!
Aber warum sollten Sie das, sind sie doch nicht selbst davon betroffen und da kann man leicht diese Forderung erheben.
Genau so dieser sogenannte faule Komromiss, Name oder Nummer. Man hat schon mal in Deutschland Menschen mit Nummern gekennzeichnet !!!