Verbotsvertrag für Streumunition tritt in Kraft (Video)

von Dirk ~ 30. Juli 2010. Zu lesen unter: Sicherheitspolitik, Video.

Cluster Bombs

Am 01.08. 2010 tritt die Konvention zu Streumunition in Kraft. Bislang haben 107 Staaten die Konvention unterzeichnet. Die völkerrechtlich verbindliche Konvention sieht ein vollständiges Verbot aller bislang eingesetzten Streumunitionen vor und beinhaltet umfassende humanitäre Verpflichtungen in Bezug auf Opferhilfe und die Räumung von Blindgängern. Streumunitionen haben bislang vermutlich über 100.000 Opfer gefordert. Die USA und Russland gehören zu den Staaten, die die Konvention nicht unterzeichnet haben und in der Vergangenheit immer wieder Gebrauch von Streumunition gemacht haben. Insgesamt haben 18 der 26 NATO-Staaten bzw. 20 der 27 Mitglieder der Europäischen Union das Verbot unterzeichnet. Die Slowakei, Griechenland, Finnland, Polen und Rumänien gehören nicht dazu.

Die im Aktionsbündnis Landmine.de zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen betrachten die Konvention als wichtigsten Beitrag zur humanitären Rüstungskontrolle der letzten 10 Jahre und begrüßen, dass auch Deutschland diesem Vertrag beigetreten ist. Die Bundeswehr hat bereits im Jahr 2009 annähernd 4,5 Mio. ihrer 50 Mio. Streumunitionen vernichtet.

“Nachdem wir die Verbotsverträge erreicht haben, ist es jetzt unsere Aufgabe, auf die Umsetzung aller Vertragsverpflichtungen zu drängen”, gibt der Geschäftsführer von Handicap International, François De Keersmaeker zu bedenken. “Wir benötigen für besonders betroffene Länder wie Laos oder Vietnam einfach mehr Mittel für Opferhilfe und Räumung,” sagt Marion Gnanko von SODI.

Klärungsbedarf sieht das Aktionsbündnis zudem in Bezug auf nicht eindeutig formulierte Paragrafen der Konvention.

“Die Konvention und das neu gefasste Kriegswaffenkontrollgesetz verbieten unseres Erachtens jegliche Förderung der Herstellung”, betont Thomas Küchenmeister vom Aktionsbündnis. “Dies bedeutet, es besteht sowohl ein Verbot für Investitionen in die Herstellung von Streumunition als auch für die Herstellung von Komponenten,” so Küchenmeister. Das Aktionsbündnis fordert deshalb Finanzdienstleister, Banken und alle Vertragsstaaten eindringlich auf, die Verbotsvorschriften der Konvention (hier besonders Artikel 1c) umfassend umzusetzen, sieht aber in Bezug auf die Konvention und das Kriegswaffenkontrollgesetz Präzisionsbedarf: “Das sowohl in der Konvention als auch im Kriegswaffenkontrollgesetz festgeschriebene Verbot jeglicher Förderung der Herstellung von Streumunition muss in Bezug auf ein explizites Verbot von Beteiligungen, Krediten, Anleihen und anderen finanziellen Dienstleistungen bzw. der Komponentenfertigung präzisiert werden,” fordert Küchenmeister.

Artikel 21 der Konvention erlaubt den Vertragsstaaten auch weiterhin an gemeinsamen Militäraktionen mit Nicht-Vertragsstaaten (z.B. den USA) teilnehmen zu können, in denen diese Streumunition einsetzen. Vom Verbot ausgeschlossen bleiben außerdem Streuminen und sensorgezündete Flächenmunition (z.B. SMArt-155).

Das Aktionsbündnis Landmine.de und SODI führen am Sonntag, 01. August 2010 ab 13:00 Uhr in Berlin vor den Botschaften der USA und der Russischen Föderation die Aktion BEAT THE DRUM durch. Handicap International organisiert gemeinsam mit bundesweiten Partnern seit dem 17. Juli bis zum 10. August Aktionen in Augsburg, Rosenheim, München, Frankfurt und Hamburg.

(Textquelle kursiv: Aktionsbündnis Landmine.de;
Bilderquelle: Bundeswehr.de; Videoquelle: Deutsches Rotes Kreuz.de, Das Rote Kreuz setzt sich seit Jahren für ein Verbot von Streubomben ein und unterstützt die traumatisierten Opfer.)

 

Hintergrund:
Streumunition ist eine Flächenwaffe, die mittels einer hohen Anzahl von explosiven Submunitionen (von meist cirka 100 bis 1.000) in einem vorgegebenen Zielgebiet von bis zu cirka 1.000 mal 1.000 Metern unterschiedslos alles zerstört, was getroffen wird. Dabei hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass viele Submunitionen beim Aufprall nicht explodiert sind, sondern als Versager am Boden eine große Gefahr für die Zivilbevölkerung nach Ende des bewaffneten Konfliktes darstellten.

Am 03. Dezember 2008 haben 111 Staaten in Oslo/Norwegen den internationalen Vertrag über ein Verbot von Streumunition unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Mit der Unterzeichnung kommt der so genannte “Oslo-Prozess”, der Anfang 2007 von Norwegen initiiert wurde, zu einem erfolgreichen Abschluss. Deutschland übernimmt bei den Bemühungen um ein wirksames Streumunitionsverbot eine Vorreiterrolle.
Das “Übereinkommen zu Streumunition”, das am 30. Mai 2008 in Dublin/Irland von 111 Staaten geschlossen wurde und am 3. Dezember 2008 im Rathaus zu Oslo unterzeichnet worden ist, sieht vor, die Bestände an Streumunition innerhalb von acht Jahren zu zerstören. Jahresabrüstungsbericht 2008 der Bundesregierung

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