Kundus-Hinterbliebene wollen klagen
von Dirk ~ 10. Mai 2010. Zu lesen unter: Streitkräfte&Gesellschaft, Verteidigungspolitik.Die Angehörigen der zivilen Opfer des Nato-Luftschlags bei Kundus wollen klagen – trotz der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Entschädigung. Dies sagte Rechtsanwalt Karim Popal dem Bremer “Weser-Kurier” (Dienstagsausgabe). Der Bremer Anwalt ist seit Sonntag in Afghanistan und bereitet Klagen für seine 79 Mandanten vor. Mitte April hatte das Verteidigungsministerium die Verhandlungen mit Popal mit der Begründung abgebrochen, dass seine “Mandatslage ungeklärt” sei. Das Verteidigungsministerium bestätigte Meldungen, nach denen es 400000 Euro für Sach- und Geldleistungen zur Verfügung stellen will. Pro Todesfall wird mit 4000 Euro gerechnet. Eine Schiedskommission werde, so der Sprecher, über die Berechtigung von Zahlungen entscheiden. Popal erarbeitet Entschädigungs-Klagen gegen die Bundesregierung zusammen mit dem Bremer Anwalt Bernhard Docke und Wolfgang Kaleck (Berlin). “Ich bin sehr traurig, dass die Bundesregierung die mit mir geplanten Hilfsprojekte weggebügelt hat, sie hätten den Menschen geholfen”, sagte der Deutsch-Afghane. Die Bundesregierung habe die Entschädigung lange verzögert und den Hinterbliebenen so große Probleme bereitet. Die jetzt geplante Entschädigung bewertet Popal als “lächerlich”, Verteidigungsminister Theodor zu Guttenberg “sollte sich schämen”. Sie stehe im Widerspruch zu anderen Zahlungen, etwa als ein Taxifahrer erschossen und den Hinterbliebenen 20000 Dollar gezahlt worden seien. Seine afghanischen Mandanten fragten ihn nun, warum ihre getöteten Verwandten nur 4000 Euro wert seien? “Ich bin wütend, wie hier Menschen unterschiedlich behandelt werden”, sagt Popal und weist darauf hin, dass auch die Ernährer von mehreren Kindern unter den Opfern des Nato-Luftschlags seien. (Zitatende)
Berichtet der Weser-Kurier aus Bremen vorab.
[Textquelle kursiv: Weser-Kurier.de;
Bildquelle: NATO.ISAF.int, CHIN FARCI, Afghanistan (May 2, 2010) – Local villagers, Government Islamic Republic of Afghanistan (GIROA) officials, and members from Provincial Reconstruction Team (PRT) Farah participate in a shura to assess needs in Chin Farci, a village in Pusht Rod district, Afghanistan, May 2, 2010. Government Islamic Republic of Afghanistan officials and the PRT visited three villages as a push to improve the quality of life in Pusht Rod, employ locals, and discredit insurgency influence over the district. ISAF photo by U.S. Air Force Senior Airman Rylan K. Albright]























10. Mai 2010 um 17:38 Uhr
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Dirk Hamel erwähnt. Dirk Hamel sagte: Kundus-Hinterbliebene wollen klagen: Die Angehörigen der zivilen Opfer des Nato-Luftschlags bei Kundus wollen kla… http://bit.ly/bdEdub [...]
10. Mai 2010 um 18:04 Uhr
Popal sollte sich was schämen, ihm sind die Opfer dermaßen egal. Persönliche Bereicherung ist seine Triebfeder. Warum muss man solchen Leuten überhaupt einen Platform bieten?
10. Mai 2010 um 19:56 Uhr
Unsere amerikanischen Brüder hatten da mal was mit Teeren und Federn
Ansonsten wil POPAL klagen, weil es dann Gebühren nach AVG oder wie das Dingens nun genannt wir gibt.
Ich hoffe der Vogel kommt an einen realistischen Richter
10. Mai 2010 um 21:35 Uhr
@StFwdR
Juritisch hat er keine Chance. Dadurch das der afghanischen Konflikt als “bewaffneter Konflikt” eingestuft wurde, gibt es kein Recht auf Entschädigung. Wahrscheinlich wird die Klage sogar vom Gericht abgewiesen. Schätze Popal versucht mit dieser medialen Kampagne an die öffentliche Meinung zu appelieren. Nach dem Muster wie “schändlich und unwürdig” die Bundeswehr doch ist. Er hofft darauf das die Bevölkerung so aufgebracht wird, das die BW gezwungen wird Popal mit einem symbolischen Schweigegeld zu staffieren. Die Rechnung wird aber nicht aufgehen. Die Ironie daran ist, das er es eigentlich ist, der eine schnelle Entschädigung (wie es bei ISAF üblich ist) verhindert hat.
keine Panik
11. Mai 2010 um 07:30 Uhr
Justiz & öffentliche Meinung sind eigentlich inkompatibel sofern man öffentliche Meinung mit gesundem Rechtsempfinden gleichsetzt
Warten wir es mal ab.
11. Mai 2010 um 21:17 Uhr
@StFwdR:
RVG = Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten *klugscheiß*
Wenns danach ginge, würde der keinen Finger krumm machen. Anwaltshonorare sind grundsätzlich frei vereinbar. Wer weiß, was der für einen Deal mit den sog. “Angehörigen” ausgehandelt hat, welchen Teil er bekommt von der Entschädigung.