Archiv für April, 2010

Die Seemacht Großbritannien schickt die Flotte zu seinen gestrandeten Landsleuten (Videos)

Montag, 19. April 2010

Royal Navy Traumschiff Heimreise

 

Ein bißchen Winston Churchill Revival kommt beim wahlkämpfenden britischen Premierminister Gordon Brown durch, wenn er die Royal Navy Kriegsschiffe HMS Ark Royal (Flugzeugträger, Bild oben), HMS Ocean (Bild unten) und HMS Albion (Bild ganz unten) mobilisiert,

um gestrandete britische Touristen, die aufgrund der Vulkanstaubwolke mit Luftraum-Sperrung über Europa als Folge in ihren Urlaubsländern oder an den europäischen Flughäfen festsitzen, heim auf die Britischen Inseln zu holen. Der Großteil von Touristen wird aus Frankreich über den Kanal geholt, auch britische Soldaten des abgelösten GB ISAF-Kontingentes, die in Spanien festsitzen, überwinden die letzten Kilometer nach Hause in Seemeilen an Bord bei den Kamerden der Royal Navy.
Ein bißchen mehr “Eiserne Lady” nach britischem Vorbild würde auch unserer deutschen Kanzlerin gut tun, es muss nicht unbedingt Wahlkampf-Zeit dafür sein.

Britsih Force News berichtete über die Entwicklungen

(Videoquelle: Number10.uk, British Force News;
Bilderquelle: Royal Navy.uk.gov)



Der Kundus-Ausschuss hat jegliche Bedeutung verloren

Montag, 19. April 2010

Eigentlich sollte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) am Donnerstag im Kundus-Untersuchungsausschuss nach allen Regeln der politischen Kunst gegrillt werden. Jetzt bekommt er Schützenhilfe, wie sie sich niemand gewünscht hat. Alte Vorwürfe erscheinen in einem neuen Licht. Die Rahmenbedingungen zur Aufarbeitung der Vorgänge in jener Nacht auf einer Sandbank in Nordafghanistan haben sich grundsätzlich geändert. Seit dem Tod von sieben deutschen Soldaten und schwersten Verletzungen weiterer gibt es keinen Zweifel mehr am dort tobenden Krieg aus dem Hinterhalt und der tatsächlichen Bedrohung. Wer will noch behaupten, Oberst Georg Klein hätte leichtfertig aus der Hüfte geschossen? Die in dieser Woche zeitgleiche Regierungserklärung der Kanzlerin nebenan im Bundestag, die Trauerfeier in Süddeutschland und das Abwinken der Staatsanwälte aus Karlsruhe lassen nur einen Schluss zu: Der Kundus-Ausschuss hat jegliche Bedeutung verloren. Immerhin hat die SPD um Vertagung gebeten. Sie will nicht eifernd einer Illusion von Frieden nachlaufen, die es nicht mehr gibt. (Ziatatende)

Kommentiert das Westfalenblatt aus Bielefeld.

(Textquelle kursiv: Westfalen-Blatt.de)

Der Afghanistan-Einsatz und das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein

Montag, 19. April 2010

Eines hat die Bundesanwaltschaft mit der Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein deutlich gemacht: Die Bundesrepublik Deutschland kann nicht Soldaten mit Parlamentsauftrag in einen bewaffneten Konflikt schicken, und sie dann, wenn es geknallt hat, wie Kriegsverbrecher behandeln. Der tragische Luftschlag von Kundus mit einer bis heute nicht benennbaren Zahl von Zivilopfern kann eben nicht aus dem Blickwinkel der Talkshows – und vielleicht auch nur bedingt in einem parteipolitisch aufgeheizten Untersuchungssausschuss fair beurteilt werden. Fair heißt, aus der tatsächlichen Bedrohungssituation heraus. Diese war zweifellos gegeben. Ein “Kriegsverbrechen”, das Klein angehängt werden sollte, hat es nicht gegeben. Der militärische Angriff war – nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung – völkerrechtlich zulässig. Oberst Klein, der öffentlich längst abgeurteilt wurde, wird das nicht mehr viel helfen. Und den Soldaten der Bundeswehr, sie sich abgefeimten Taktiken einer Taliban-Guerillaarmee ausgesetzt sehen und dabei sterben, auch nur dann, wenn Bevölkerung und Politik ihren Einsatz mittragen. Aber genau daran fehlt es. (Zitatende)

Kommentiert die Rhein-Neckar-Zeitung aus Heidelberg.

(Textquelle kursiv: Rhein-Neckar-Zeitung.de)

Bundeswehrverband und Unions-Verteidigungspolitiker Beck begrüßen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein

Montag, 19. April 2010

Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Wolfgang Schmelzer, hat die Einstellung des wegen des Luftschlags von Kundus eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Georg Klein begrüßt. “Wir begrüßen dieses Urteil außerordentlich”, sagte er der in Halle erscheinenden “Mitteldeutschen Zeitung” (Dienstag-Ausgabe). “Es gibt allen Soldaten mehr Sicherheit. Das ist sehr, sehr positiv.” Nicht immer, wenn die Soldaten von der Schusswaffe Gebrauch machten, schaue ihnen künftig “der Staatsanwalt über die Schulter”. Dies sei vor allem für die in Nordafghanistan eingesetzten Soldaten wichtig. Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck, erklärte der “Mitteldeutschen Zeitung”: “Das ist ein Freispruch erster Klasse. Man kann sich über diese Entscheidung nur freuen. Das Urteil ist kein Freibrief, die Verhältnismäßigkeit zu verlassen. Aber es stärkt die Rechtssicherheit der Soldaten vor Ort.” (Zitatende)

Berichtet die Mitteldeutsche Zeitung aus Halle.

(Textquelle kurisv: Mitteldeutsche Zeitung.de;
Bildquelle: Bundeswehr.de; Oberst i.G. Georg Klein)

Ermittlungsverfahren wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 eingestellt – und das ist gut so

Montag, 19. April 2010

Oberst i.G. Georg Klein wurde Ende September 2009 verabschiedet aus Kunduz/Afghanistan, eine fordernde Zeit lag hinter dem seinerzeit scheidenden Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams (PRT) in Kunduz. “Eine der schwierigsten Aufgaben, die die Bundeswehr zu vergeben hat”, so beschrieben die Medien seinen Posten. Am 28. September 2009 erfolgte der Kommandowechsel (Bild oben) an Oberst Kai Rohrschneider. Für Oberst Klein endete nach sechs Monaten planmäßig der Einsatz am Hindukusch, heute am 19. April 2010 endeten die Ermittlungen gegen ihn.

Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz am 16. April 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sind.

In dem aufwendigen Prüf- und Ermittlungsverfahren sind erstmals die Umstände eines durch Bundeswehrsoldaten angeordneten militärischen Luftschlages mit weitreichenden tödlichen Folgen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Gegenstand umfassender strafrechtlicher Überprüfung gewesen. Die Untersuchung betraf insbesondere folgende Themenbereiche:

- Die Situation in Afghanistan nach dem Sturz des Talibanregimes Ende 2001 und die Entwicklung bis zum 4. September 2009.

- Die Lage im Einsatzbereich der Bundeswehr, insbesondere in der Provinz Kunduz.

- Das Vorliegen eines bewaffneten Konflikts.

- Das Geschehen von der Entführung der Tanklastzüge am 3. September 2009 bis zum Bombenabwurf am 4. September 2009 und seinen Folgen.

- Die rechtliche Bewertung nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).

- Das Verhältnis zwischen Völkerstrafrecht und allgemeinem Strafrecht.

- Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts für das Tatgeschehen unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten.

Das der Entscheidung zugrunde liegende militärische Tatsachenmaterial ist zum überwiegenden Teil als geheime Verschlusssache eingestuft. Wegen der Verpflichtung zur Einhaltung des Geheimschutzes können lediglich folgende Aussagen zu den Gründen der Entscheidung mitgeteilt werden:

1. Bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der ISAF in Afghanistan handelt es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts. Die Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des ISAF-Einsatzes reguläre Kombattanten, eine Strafbarkeit scheidet daher aus, soweit völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen vorliegen.

2. Die Anordnung des Bombenabwurfs auf die beiden durch Talibankämpfer geraubten Tanklastzüge erfüllt nicht den Tatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 3 VStGB (Verbotene Methoden der Kriegsführung). Dieser setzt in subjektiver Hinsicht die sichere Erwartung des Täters voraus, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht. Das hiernach für dieses Delikt maßgebliche Vorstellungsbild der Beschuldigten und die Grundlagen des subjektiven Tatbestandes bilden den Kern der völkerstrafrechtlichen Beurteilung des Luftangriffs. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind die Beschuldigten schon nicht davon ausgegangen, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kunduz-Flusses aufhielten. Diese Frage war Gegenstand der Erörterungen des etwa eineinhalbstündigen Entscheidungsprozesses bis zum Bombenabwurf. Nach Ausschöpfung der ihnen in der konkreten militärischen Lage zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten hatten die Beschuldigten keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten. Vielmehr konnten sie nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände annehmen, dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren.

3. Auch sonstige Tatbestände des VStGB (§ 8 und § 11 Abs. 1 Nr. 1) sind nicht erfüllt, weil keine der von diesen Vorschriften geschützten Personengruppen Ziel des Luftangriffs waren.

4. Die Normen des allgemeinen Strafrechts sind neben denen des VStGB anwendbar. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches keine abschließende Regelung getroffen. Nach dem Ergebnis von historischer, systematischer, teleologischer und verfassungsbezogener Auslegung der Zuständigkeitsnorm des § 120 Abs. 1 Nr. 8 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist der Generalbundesanwalt dafür zuständig, alle in diesem Zusammenhang relevanten strafrechtlichen Tatbestände abschließend zu prüfen.

5. Der Abwurf von Bomben auf Ziele, in deren unmittelbarer Nähe sich Menschen aufhalten, ist auch nach den Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs bei Geltung des Konfliktsvölkerrechts immer dann gerechtfertigt und damit straflos, wenn der militärische Angriff völkerrechtlich zulässig ist. So liegt der Fall hier:

a) Soweit die getöteten Menschen zu den Aufständischen gehörten, durfte ihnen als Kämpfer der nichtstaatlichen Konfliktpartei der Angriff gelten. Eine Bekämpfung der vor Ort befindlichen Taliban-Gruppen war am Boden ohne Risiko für die eigenen Truppen nicht möglich. Die Inkaufnahme einer solchen Gefährdung ist dem Befehlshaber nach dem Konfliktsvölkerrecht nicht abzuverlangen.

b) Bei den anderen Getöteten und Verletzten ist davon auszugehen, dass es sich um vom humanitären Konfliktsvölkerrecht geschützte Zivilisten handelte, die nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnahmen. Gleichwohl war der Angriffsbefehl völkerrechtlich zulässig. Auch bei der nach Völkerrecht zu treffenden Prüfung ist die Perspektive des Angreifenden zur Tatzeit zugrunde zu legen, nicht ein erst nachträglich erkennbarer tatsächlicher Verlauf. Oberst Klein, der sich der Verpflichtung bewusst war, zivile Opfer soweit irgend möglich zu vermeiden, hat hierbei keine ihm gebotene und praktikable Aufklärung unterlassen. Nach Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen war in der konkreten zeitkritischen militärischen Situation vielmehr eine weitere Aufklärung nicht möglich, so dass er nach den ihm vorliegenden Informationen nicht mit der Anwesenheit geschützter Zivilisten rechnen musste.

Rechtlich ist auf Folgendes hinzuweisen: Selbst wenn man mit zivilen Opfern einer Militäraktion rechnen muss, ist ein Bombenabwurf nur völkerrechtlich unzulässig, wenn es sich um einen „unterschiedslosen“ Angriff handelt, bei dem der zu erwartende zivile Schaden in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Erfolg steht. Dies war hier nicht der Fall: Oberst Klein hat sich trotz des besonderen Drucks der Entscheidungssituation für einen örtlich eng begrenzten Einsatz mit der kleinsten zur Verfügung stehenden Bombengröße und -anzahl entschieden.

6. Der Beschuldigte Klein durfte davon ausgehen, dass keine Zivilisten vor Ort waren. Deshalb war er nicht verpflichtet, Warnhinweise vor dem militärischen Angriff zu geben.

7. Verstöße gegen innerdienstliche Vorgaben, insbesondere gegen einzelne Einsatzregeln (Rules of Engagement) sind nicht geeignet, völkerrechtlich zulässige Handlungen einzuschränken, weil solche Einsatzregeln rein intern gelten und ihnen keine völkerrechtlich verbindliche Rechtswirkung nach außen zukommt.

8. Zur genauen Anzahl der Opfer des Luftangriffs – die für die hier vorzunehmende rechtliche Beurteilung nicht entscheidungserheblich ist – konnten die zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten keine hinreichend sichere Aufklärung bringen.

Als sicher anzusehen ist, dass zwei namentlich bekannte Talibanführer getötet wurden und dass Aufständische wie auch Zivilisten unter den Opfern waren. Das einzig objektive Beweismittel sind die vorhandenen Videoaufzeichnungen der Kampfflugzeuge, auf denen 30 bis 50 Personen zum Zeitpunkt des Luftangriffs auf der Sandbank zu erkennen sind. In diese Größenordnung weist auch ein Abgleich der Namen auf den in verschiedenen Untersuchungsberichten enthaltenen Opferlisten. Etwa 50 Namen finden sich durchgängig in jeder dieser Aufstellungen, Unsicherheiten bleiben wegen unterschiedlicher Schreibweisen. Eine weitere Aufklärung war und ist nicht möglich, insbesondere weil der Einsatz moderner gerichtsmedizinischer Untersuchungen einschließlich notwendiger Exhumierungen und Obduktionen zur Überprüfung von Zeugenaussagen angesichts der gesellschaftlichen und religiösen Gegebenheiten in Afghanistan ausgeschlossen ist.

(Textquelle kursiv, GBA-Grafik: Der Generalbundesanwalt.de;
Bildquelle: Einsatz.Bundeswehr.de)



Die Regierung erklärt sich, dem Parlament und uns zum dritten Mal in 2010 per Regierungserklärung, was nun ist in Afghanistan

Montag, 19. April 2010

Am kommenden Donnerstag, 22. April 2010 wird Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) im Deutschen Bundestag (37. Sitzung) eine Regierungseklärung zum Afghanistan-Einsatz abgeben. Die letzte Regierungerklärung hat der Bundesaußenministers Dr. Guido Westerwelle (FDP) zum Bundeswehr-Einsatzes in Afghanistan abgegeben am 10. Februar 2010 mit dem erinnerungswürdigen und gleichsam Weichen-stellenden Formulierungen:
“Die Bundesregierung hat sehr sorgfältig die Frage geprüft, wie die Lage im Norden Afghanistans zu bewerten ist. Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung mit Aufständischen und deren militärischer Organisation führt uns zu der Bewertung, die Einsatzsituation von ISAF auch im Norden Afghanistans als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts zu qualifizieren. Ob uns das politisch gefällt oder nicht, so ist die Lage. Ob wir es so nennen oder nicht, so ist die Lage. Die Lage beim Namen zu nennen, sind wir all denen schuldig, die sich vor Ort den Gefahren aussetzen.”

Am 28. Januar 2010 hatte die Bundeskanzlerin bereits eine Regierungserklärung zum Afghanistan-Konzept der Bundesregierung abgegeben. Nach den jüngsten Anschlägen auf die Bundeswehr in Afghanistan wird Angela Merkel nun am Donnerstag erneut den parlamentarischen Akt der Bundesregierung namens Regierungserklärung vor im Bundestag bemühen und eine solche zum Thema Afghanistan abgegeben. Das kündigte der Kanzleramtsminister Ronald Profalla (CDU) im heutigen ZDF Morgenmagazin an. Gestern hat dies auch die oppositionelle Fraktionvorsitzende der Grünen, Renate Künast MdB, gefordert mit den Worten, ”ich rufe die Bundeskanzlerin dringend dazu auf, im Bundestag darzulegen, wie die neue Afghanistan-Strategie umgesetzt werden soll”. Ein Abzug der Bundeswehr innerhalb weniger Jahre sei nur möglich, wenn in dieser Zeit gewaltige Fortschritte beim zivilen Aufbau des Landes erzielt würden. Dafür habe die Bundesregierung bisher aber kein schlüssiges Konzept vorgelegt. Angesichts der “Gefahr für Leib und Leben, der die Soldaten jeden Tag in Afghanistan ausgesetzt sind”, sei dies “unverantwortlich”, kritisierte die Grünen-Politikerin. Der Unions-Politiker Ronald Profalle begründete die anstehende dritte Regierungserklärung im Jahr 2010 damit, es müsse deutlich werden, dass die Politik hinter diesem Einsatz steht, “der Preis ist fürchterlich”, räumte er ein und die “Mission sei außerordentlich gefährlich”, betonte er.

Am vergangenen Donnerstag, 15. April 2010 sind vier weitere deutsche Soldaten in Afghanistan gefallen, fünf wurden verwundet. Am “Karfreitag von Kunduz” in der Woche vorher fielen drei Bundeswehr-Soldaten und acht wurden im ISAF-Einsatz verwundet. Damit haben mittlerweile 43 deutsche Soldaten im Bundeswehr Auslands-Einsatz am Hindukusch ihr Leben gelassen.

(Bilderquellen:
NATO.ISAF.int, KUNDUZ, AFGHANISTAN – Two German tankers wait for their convoy of German Marders to depart on a patrol. Photo by U.S. Navy Petty Officer 2nd Class Daniel Stevenson;
Bundeswehr.de, Trauerrede des Generalinspekteurs Gen. Wieker am 18.04.2010 in Mazar-e-Sharif; ISAF RC North)

Afghanistan – Schützen, Helfen, Vermitteln, Kämpfen (Videos, Teile 3 und 4)

Montag, 19. April 2010

Vermitteln

 

Kämpfen

 

zum Teil 2 “Helfen”
zum Teil 1 “Schützen”

An die Bundeswehr werden heute Anforderungen gestellt, die über das militärische Handwerk weit hinaus gehen. Nur im Zusammenspiel als Beschützer, Helfer, Vermittler und Kämpfer können die Einsätze für Frieden und Sicherheit bewältigt werden. Das gilt besonders für Afghanistan, wo die Bundeswehr diesem Vierklang seit Jahren verpflichtet ist.

(Videoquelle: Bundeswehr.de, via YouTube-Nutzer “Nasenstaub”)

Afghanistan: Soldaten wollen Mission fortsetzen, Politik will über “Krieg” diskutieren (Videos)

Sonntag, 18. April 2010

Partnering mit der Afghan National Army,
Abzugsdiskussion und Trauer
machen den Soldaten im Einsatzland zu schaffen

 

Die Bundeswehr hat seit Beginn des Afghanistan-Einsatzes 43 Soldaten verloren. ZDF-Reporter Uli Gack berichtet von großer Bedrücktheit unter den Soldaten, aber auch dem Willen jetzt nicht abzuziehen.

Afghanistan -
Trauerfeier für die gefallenen Soldaten in Mazar-e-Sharif

 

 

43 deutsche Soldaten sind in Afghanistan gestorben. Und alles deutet darauf hin, dass sich die Lage weiter verschärft. Bundeskanzlerin Angela Merkel stellt sich “ganz bewusst hinter diesen Einsatz” und Karl-Theodor zu Guttenberg hat auf dem Heimflug kehrt gemacht, um den Soldaten beizustehen. Gesten, die angesichts sinkenden Rückhalts in der Bevölkerung die Notwendigkeit dieser Mission verdeutlichen sollen. Das Thema Afghanistan-Mandat ist wieder auf die politische Agenda gerückt. (weiter…)

Hintergründe zum Tod der vier Bundeswehr-Soldaten bei der gemeinsamen Operation mit der Afghan National Army nahe Baghlan

Sonntag, 18. April 2010

Minister zu Guttenberg bestätigt Teilnahme an offizieller Trauerfeier der Bundeswehr

Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wird an der offiziellen Trauerfeier der Bundeswehr für die jüngsten vier in Afghanistan gefallenen deutschen Soldaten teilnehmen. Das erklärte ein Sprecher des Ministers gegenüber der “Leipziger Volkszeitung” (Montag-Ausgabe): “Die Teilnahme ist für den Minister selbstverständlich.” Die Trauerfeier wird voraussichtlich am Freitag, 23. April, voraussichtlich in Ulm stattfinden. Bestätigt wurde mittlerweile gegenüber der Zeitung auch, dass sich, wegen des herrschenden Flugverbots, der Deutschland-Besuch des Oberkommandierenden der internationalen Truppen in Afghanistan, US-General Stanley McChrystal, um 24 Stunden verschieben werde. Der McChrystal-Besuch, bei dem es auch um eine stärkere Einbindung der Bundeswehr in die laufende Offensive gegen die Taliban gehen dürfte, sollte ursprünglichen am Sonntagabend mit inoffizllen Gesprächen beginnen.

Mit Blick auf die Umstände der tödlichen Taliban-Attacken auf den internationalen Konvoi in der vergangenen Woche verwiesen Bundeswehr-Quellen gegenüber der Zeitung darauf, dass die Sicherungsmission der umstrittenen Brücke über den Kunduz-Fluss “auf ausdrücklichen Wunsch der Führungskräfte der afghanischen Verbündeten (ANA)” stattgefunden habe. Deutsche Einwände, man sei wegen des laufenden Kontingentwechsels nicht mit allen Fähigkeiten voll einsetzbar, seien von kommandierenden ANA-Offiziellen zurückgewiesen worden. Es habe sich bei der Maßnahme, die zum Tod der vier Bundeswehrsoldaten geführt hat, um den zweiten Versuch gehandelt, die Brücke dauerhaft unter Kontrolle der afghanischen Truppe zu bringen, die für die Nachschublinie der internationalen Truppen von großer Bedeutung ist. Ein Minenräum-Kommando der ANA hatte die Straße unmittelbar vor der Anfahrt der Stabilisierungstruppen auf Sprengfallen untersucht und freigegeben. Deshalb hätten sich die beteiligten Soldaten sicher gefühlt und sich vergleichsweise ungeschützt auch außerhalb der gepanzerten Fahrzeuge aufgehalten, als die Mega-Sprengfalle per Funkzünder ausgelöst worden sei, so die bisherigen offiziellen Untersuchungen. Bei der Sprengfalle habe es sich unter anderem um einen ausgebauten Raketensprengkopf gehandelt, der in der Straße vergraben worden war. (Zitatende)

Meldet die Leipziger Volkszeitung vorab.

Zum Ablauf der Geschehnisse die Erklärung der Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung, Steffen Moritz, am 16. April 2010 im Rahmen der Regierungs-Pressekonferenz. Hintergründe und Details zu den Gefechten im Raum Baghlan, Steffen Moritz gab folgende aktuelle Erkenntnisse bekannt:

Operation TAOHID I und II

Das Regionalkommando Nord unterstützt seit dem 27. März 2010 die durch die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces) durchgeführte Operation TAOHID (“gemeinsam”). Ziel der Operation ist es, die Bewegungsfreiheit der afghanischen Sicherheitskräfte unterstützt durch ISAF-Einheiten wiederherzustellen und regierungsfeindliche Kräfte aus dem Raum Baghlan zu drängen.

Die erste Phase von TOAHID fand im Zeitraum 27. bis 31. März 2010 statt. Die zweite Phase begann am Morgen des 14. April 2010 unter Beteiligung von etwa 3.000 afghanischen und ISAF-Kräften. Deutsche Kräfte sind etwa in Kompaniestärke beteiligt. Die Operation dauert derzeit noch an.

Anschlag um 14.30 Uhr

Afghanische Kräfte, begleitet durch ISAF-Einheiten, gingen nördlich von Baghlan in Richtung Westen vor. Die deutschen Kräfte waren dabei in eine Marschkolonne eingegliedert. Das letzte Fahrzeug dieser Kolonne war ein deutsches geschütztes Fahrzeug vom Typ Eagle IV.

Kurz vor 14.30 Uhr afghanischer Ortszeit hielt die Marschkolonne vor einer Brücke an. Um 14.30 Uhr wurde dann gegen das letzte Fahrzeug der Marschkolonne ein Anschlag mit einer improvisierten Sprengvorrichtung (Improvised Explosive Device) durchgeführt, bei dem drei deutsche Soldaten getötet und fünf deutsche Soldaten verwundet wurden.

Die betroffenen Soldaten befanden sich im angesprengten Fahrzeug sowie außerhalb weiterer Fahrzeuge. Die verwundeten Soldaten wurden durch US-amerikanische MedEvac-Hubschrauber nach Kunduz evakuiert.

Feuerüberfälle zwischen 18.15 Uhr und 18.30 Uhr

Zwischen 18.15 Uhr und 18.30 Uhr afghanischer Ortszeit gab es zwei weitere Angriffe gegen deutsche Kräfte. Bei dem ersten Feuerüberfall kam es weder zu Personen- noch zu Sachschäden.

Eine zweite deutsche Marschkolonne wurde gegen 18.30 Uhr circa acht Kilometer nördlich des Regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team) Pol-E Khomri durch Hand- und Panzerabwehrwaffen sowie vermutlich Mörser beschossen.

Dabei wurde das Fahrzeug des beweglichen Arzttrupps getroffen. Die Granate detonierte im hinteren Teil des geschützten Sanitätsfahrzeugs vom Typ Yak und tötete einen Soldaten. Die beiden Soldaten im Führerhaus des Fahrzeuges blieben unverletzt. Das Fahrzeug brannte aus.

Gefallene und verwundete Soldaten

Im Laufe des heutigen Tages werden alle gefallenen Soldaten nach Mazar-e Sharif überführt. Die Trauerfeier in Mazar-e Sharif soll am 18. April 2010 durchgeführt werden. Die gefallenen Soldaten werden im Anschluss an die Trauerfeier, begleitet durch den Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, nach Deutschland überführt.

Alle verwundeten Soldaten werden heute mit einem speziell für die Überführung von Verletzten ausgestatteten Airbus der Luftwaffe aus dem Einsatzgebiet ausgeflogen werden. Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg begleitet diese Soldaten auf dem Flug. Die Angehörigen der gefallenen und verwundeten Soldaten wurden informiert. (Zitatende)

Soldatenglück.de fragte heute Die letzten vier Soldaten fielen in einer miltärisch umstrittenen Operation? (Video) und gestern: Riskieren deutsche Soldaten für “blödsinnige” Operationen der Afghan National Army ihr Leben?

(Textquelle kursiv: Leipziger Volkszeitung.de; BMVg.de;
Bilquelle: Trauerfeier für die vier gefallenen Bundeswehr-Soldaten im ISAF RC North, Artikel “Mazar-e Sharif: Abschied von gefallenen Kameraden”)

Entschädigung der Opfer des Luftangriffs von Kundus hat bereits begonnen

Sonntag, 18. April 2010

 Kabul. Die ersten zehn Opferfamilien des Luftangriffs von Kundus im vergangenen September werden nun entschädigt – allerdings nicht von der Bundesregierung, sondern aus einem US-Fonds. Das berichtet der Weser-Kurier (Bremen) in seiner Montag-Ausgabe. Offenbar haben internationale Organisationen einen Weg zwischen direkten Geldleistungen und einer indirekten Entschädigung über Entwicklungsprojekte gefunden: Die Opferfamilien erhalten über einen längeren Zeitraum individuell angepasste Hilfen, aber kein Bargeld. Abgewickelt wird das Programm von der International Organization for Migration (IOM). Die hat in einer eigenen Felduntersuchung 62 Familien ermittelt, die durch den Luftangriff am 4. September 2009 zivile Opfer zu beklagen hatten. 23 weitere Familien, die das behaupten, werden von der IOM noch überprüft. Die Umstände der Abwicklung legen nahe, dass in Afghanistan der Informationsaustausch zwischen Bundeswehr und deutscher Botschaft nicht immer funktioniert. Dass sich die IOM hochprofessionell mit derartigen Problemen befasst, hat die Bundeswehr nach dem Luftangriff offenbar für sich behalten: In der deutschen Botschaft in Kabul erfuhr man davon erst jetzt durch die aktuelle Vorort-Recherche der Bremer Bundestagsabgeordneten Marieluise Beck (Grüne), die seit einer Woche das Land bereist. (Zitatende)

Meldet der Weser-Kurier aus Bremen.

Die Bundestagsabgeordnete Marieluise Beck berichtete von Ihrem jüngsten Afghanistan-Besuch in Begleitung des BM Guttenberg: Marieluise Beck aus Afghanistan zu den vier getöten Soldaten, in dem Artikel wird die grüne Parlamentariern mit den Worten zitiert: “… Und dann kam die Nachricht von dem neuen Anschlag auf die Soldaten. Mit ihren Kolleginnen und Kollegen hatte ich nun drei Tage und Nächte in Mazar-i-Scharif und Kundus zusammen gesessen und wir hatten viel miteinander geredet. So nette und freundliche Menschen, mit Familien, kleinen Kindern und junge Soldatinnen, die so gar nicht dem Image des “Hau-drauf” entsprechen. Mit schnürte es die Kehle zu. Ich weiß, was dieser Anschlag bedeutet. Die Abzugsdebatte wird an Fahrt gewinnen und die Erfolge des zivilen Aufbaus geraten in den Hintergrund – damit haben die Militanten das erreicht, was sie bezwecken”

(Textquelle kursiv oben: Weser-Kurier.de;
Bild-, Textquelle kursiv unten: Marielusie Beck.de)