Bundeswehrverband lehnt Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein ab

von Dirk ~ 20. April 2010. Zu lesen unter: Streitkräfte&Gesellschaft, Verteidigungspolitik.

Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Wolfgang Schmelzer, hat vor der Einleitung eines bundeswehrinternen Disziplinarverfahrens gegen Oberst Georg Klein wegen des Luftschlags von Kundus gewarnt. “Die Truppe würde das mit Stirnrunzeln zur Kenntnis nehmen”, sagte er dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Mittwoch-Ausgabe). “Sie hätte dafür kein Verständnis.” Es sei “wünschenswert, wenn sich der Wehrdisziplinaranwalt der Bundesanwaltschaft anschließt”, auch wenn seine Prüfung anderen Kriterien folge. Schmelzer erklärte weiter, der Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Kundus-Affäre mache nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Karlsruhe “keinen Sinn mehr. Ich würde es für richtig halten, wenn man ihn einstellt.” (Zitatende)

Berichtet der Kölner-Stadtanzeiger vorab.

(Textquelle kursiv: Kölner Stadt-Anzeiger.de;
Bildquelle: Soldatenglück.de, Taschenkarten, RoE´s)

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7 Kommentare zu Bundeswehrverband lehnt Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein ab

  1. CvS

    Das ist auch richtig so. Dass Tom Koenigs – der es doch als langjähriger Afghanistanbeauftragter vielleicht besser wissen sollte – nun so etwas fordert halte ich für falsch. So wird in keinem anderen Land mit den Soldaten im Einsatz umgegangen…

  2. Manni

    Also moment mal… unabhängig davon, ob das ganze jetzt vielleicht nicht stafbar ist…gegen die ROE hat er offenbar sehr klar verstoßen und insbesondere gegen die neuen ISAF-Weisungen zu Luftschlägen. Ja, er hat sogar die Jet-Besatzung bewusst getäuscht (“troops in contact”), um diesen Einsatz zu fliegen. Wenn ein kleiner Soldat im Einsatz gegen irgendeine lächerliche ZDv verstößt gibt’s sofort ein Diszi wegen Nichtigkeiten. Ich finde das wäre ein völlig falsches Signal, wenn das jetzt überhaupt keine Konsequenzen hätte.

  3. StFwdR

    @Manni

    Woher beziehen Sie ihr Wissen? Doch nicht aus der Presse ;-)

  4. Dirk

    @Manni – ich muss Dir leider zustimmen, Brigadegeneral kann der Mann nicht mehr werden aufgrund der von Dir beschriebenen Verstöße. COM ISAF hat in seinem Kunduz-Untersuchungsbericht genau die von Dir benannten Verstöße festgestellt und z.B. gegen die beiden US-amerikanischen F-15 Piloten ein Verfahren eingeleitet, die sich zurecht auf die Ihnen vorliegenden Informationen und Anforderungen aus dem PRT Kunduz via HQ ISAF Kabul berufen haben, die allerdings ein vorgebliches “troops in contact” als Einsatzgrundlage glauben mussten und ja auch mehrfach aus dem Cockpit über dem Kunduz-River angefragt haben, ob sie einen “show of Force” Überflug machen sollen, Antwort aus Kunduz-OPZ: “negativ”.
    Es bleibt leider eine “Restschuld” bei Georg Klein unterhalb der vom Generalbundesanwalt abgeprüften Fragen nach Völkerrechts-Verstoß und StGB-Tatbeständen und genau dort greift die Disziplinar-Ermittlung und möglicherweise Ahndung.
    Die menschliche Dimension der Verantwortung hat Oberst Klein selbst benannt und mit damit zu leben, wird gewiss schwer genug sein, aber auch das ist der Preis des Soldatenberufes.

  5. StFwdR

    @Dirk
    Beziehst Du das Wissen direkt aus dem Bericht, oder aus Berichten über den Bericht ?

  6. Dirk

    @StFwdR – aus und über. http://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_bei_Kunduz#COMISAF-Bericht

  7. StFwdR

    @Dirk

    Bekannte Informationen, aber die angegebenen Quellen :-(

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