Kundus-Bombardement – Prüfung der Generalbundesanwaltschaft zieht sich hin
von Dirk ~ 1. Dezember 2009. Zu lesen unter: Auslandseinsätze, ISAF, NATO-Missionen.Die Generalbundesanwaltschaft hat betont, dass die angekündigte Neubewertung des Luftangriffs bei Kundus durch Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) keine Auswirkungen auf das laufende juristische Verfahren haben werde. “Wir müssen unsere juristische Prüfung selbständig vornehmen”, sagte ein Sprecher der Behörde dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Dienstag-Ausgabe). “Diese Prüfung dauert an.” Sie könne bis ins nächste Jahr dauern. Die Generalbundesanwaltschaft werde den bis zur vorigen Woche unterschlagenen Feldjäger-Bericht, in dem explizit von zivilen Opfern die Rede ist, und alle weiteren verfügbaren Unterlagen in ihre Bewertung einbeziehen, erklärte der Sprecher weiter. Bisher sei der Feldjäger-Bericht noch nicht in Karlsruhe eingegangen. Die Behörde muss auf Bitten der Generalstaatsanwaltschaft Dresden klären, ob der Befehlshabende Oberst Georg Klein mit seinem Befehl gegen Völkerstrafrecht verstieß. In einem solchen Fall würde sie ein formelles Ermittlungsverfahren gegen ihn einleiten. Käme die Generalbundesanwaltschaft zu dem gegenteiligen Schluss, würde sie das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zurückverweisen. Dort würde geprüft, ob ein Verstoß gegen deutsches Strafrecht vorliegt.
Berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner heutigen Ausgabe.
Soldatenglück.de berichtete am 06. November: “Generalstaatsanwaltschaft Dresden legt Bundesanwaltschaft Akten zum Luftangriff vom 4. September 2009 vor”
(Textquelle: Kölner Stadt-Anzeiger.de;
Grafikquelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof; GBA.de;
Bildquelle: DoD.mil; U.S. Air Force F-15E Strike Eagle aircraft from the 335th Fighter Squadron drop 2,000-pound joint direct attack munitions on a cave in eastern Afghanistan Nov. 26, 2009. The 335th is deployed to Bagram Airfield, Afghanistan, from Seymour Johnson Air Force Base, N.C. DoD photo by Staff Sgt. Michael B. Keller, U.S. Air Force)























1. Dezember 2009 um 02:27 Uhr
Warum braucht man eigentlich Belege für das Offensichtliche? Das habe ich noch nie verstanden. Dass Zivilsten getötet wurden, ergab sich doch schon aus der Presse, dazu braucht man doch keinen Bericht zu unterschlagen. Versteht das jemand? Ist die Erde wirklich erst dann rund, wenn es jemand dokumentiert?
1. Dezember 2009 um 02:49 Uhr
Es wird nicht geprüft, ob es tote Ziviliten gab.
Es wird geprüft, ob für die Kampfhandlungen der BW in Afghanistan Friedensrecht oder Kriegsrecht gilt und ob in letzterem Falle der Verdacht auf ein Kriegsverbrechen vorliegt.
Steht übrigens in dem Text, den Sie kommentiert haben.