RoE´s und Gerichtsbarkeit der Parlamentsarmee im Einsatz
von Dirk ~ 26. November 2009. Zu lesen unter: Parlamentsarmee.Rules of Engagement und die Taschenkarten der Bundeswehr |
Gerichtsorganisation und Auslandseinsätze der Bundeswehr
Als hätte es der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages geahnt das Ungemach droht und sich die Parlamentarier mit den Regeln des Einsatze von Gewalt bei militärischen Operationen in Auslandseinsätzen der Bundeswehr und der gerichtlichen Bewertung derselben im Nachgang zu beschäftigen haben werden. Die Bundesatgs-Wissenschaftler haben am 19. November die Ausarbeitung “Aktueller Begriff - Rules of Engagement und die Taschenkarten der Bundeswehr” vorgelegt. Oberstleutnant i.G. Dr. U. Hartmann und Oberriegierungsrätin Dr. A. Schubert, Fachbereich 2 des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag, haben die Zusammenfassung ausgearbeitet, WD 2 steht für Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
“Rules of Engagement” (RoE) bezeichnen im militärischen Bereich die Regeln für die Streitkräfte zum Einsatz von Gewalt und Zwangsmaßnahmen bei einer Operation. Sie finden weltweit bei nationalen und multinationalen Einsätzen sowohl in bewaffneten Konflikten als auch in Friedens- und Krisenreaktionsmissionen Verwendung und enthalten rechtliche, aber auch politische, militärstrategische sowie operative Vorgaben. Da sie keine eigenständigen Rechtsquellen sind, können sie das geltende Völkerrecht nicht erweitern, sondern lediglich verdeutlichen oder einschränken. So können sie das im humanitären Völkerrecht bestehende Verbot der Bekämpfung bestimmter Ziele wiedergeben, die Befugnis zur Bekämpfung rechtmäßiger militärischer Ziele einschränken, den Einsatz bestimmter Waffen oder Kampfmittel verbieten oder bestimmen, welche Befehlsebene den Einsatz bestimmter Waffensysteme erlauben darf. RoE sind in der Regel im Operationsplan für einen bestimmten Einsatz niedergelegt und richten sich an die Truppenführer der eingesetzten Kräfte. Ihr Inhalt wird den einzelnen Soldatinnen und Soldaten regelmäßig in Form eines in die Hosentasche passenden Dokuments, der sog. Taschenkarte, übermittelt. Um eine Gefährdung der Soldatinnen und Soldaten durch Gegner, die ihre Kampftaktiken auf RoE und Taschenkarte abstimmen, zu vermeiden, werden sie grundsätzlich als Verschlusssache eingestuft …
zur vollständigen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Aktueller Begriff – “Rules of Engagement” und die Taschenkarten der Bundeswehr
Am 20. November 2009 ist dann noch vorgelegt worden: “Aktueller Begriffe – Gerichtsorganisation und Auslandseinsätze der Bundeswehr”:
Im Zusammenhang mit Vorermittlungen bzw. Ermittlungsverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr in Bezug auf Vorfälle in Afghanistan wird derzeit diskutiert, inwieweit die Auslandseinsätze der Bundeswehr eine Spezialisierung im Bereich der Strafjustiz erfordern. Von den Befürwortern einer Reform wird als Ziel angeführt, in kürzerer Zeit zu einer sachgerechten strafrechtlichen Würdigung von Handlungen, die von Soldaten unter den besonderen Bedingungen im Auslandseinsatz vorgenommen werden, zu kommen. In der Diskussion ist insbesondere vorgeschlagen worden, durch Konzentration von örtlichen Zuständigkeiten eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft zu schaffen. Hierfür hat sich auch die Bundesjustizministerin ausgesprochen. Eine solche Reform ist von der Einrichtung einer eigenen Wehrgerichtsbarkeit für Soldaten im Auslandseinsatz zu unterscheiden.
Wehrstrafgerichte können unter bestimmten Voraussetzungen nach Art. 96 Abs. 2 GG als Bundesgerichte errichtet werden. Diese könnten die Strafgerichtsbarkeit u.a. über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind. Von dieser Vorschrift ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Teile der Literatur nehmen an, dass nur eine kriegsähnliche Sondersituation eine solche Sondergerichtsbarkeit rechtfertigen können …
zur vollständigen Ausarbeitung des Wisenschaftlichen Dienstes: “Aktueller Begriff – Gerichtsorganisation und Auslandseinsätze der Bundeswehr”.
Regierungsrat F. Arndt vom Fachbereich WD 2 – Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe und Regierungsrat S. Fischer vom Fachbereich WD 7 – Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung haben diese Zusammenfassung ausgearbeitet.
(Textauszüge: Deutscher Bundestags.de;
Bilderquellen: Soldatenglück.de; NATO.ISAF.int;
FEYZABAD, Afghanistan – Members of the German Operational Mentoring and Liaison Team and 106 members of its protection company return to Provincial Reconstruction Team Feyzabad after completing operation ARAGON in Archi district. During the misison the soldiers mentored the Afghan National Army. Official photo by Petty Officer 1st Class Ryan Tabios, ISAF HQ Public;
MAZAR-E-SHARIF, Afghanistan – A German PA-200 Tornado gets ready to take off while another one soars in the sky at Mazar-e-Sharif, Jan. 12. The Germans are helping ISAF in assisting the Afghan government in extending and exercising its authority and influence across the country, creating the conditions for stabilization and reconstruction.)






















