Generalbundesanwalt entscheidet nun über Wortakrobatik zum Afghanistan-Einsatz – Krieg, bewaffneter Konflikt oder Stabilisierungsmission? (Videos)
von Dirk ~ 6. November 2009. Zu lesen unter: Auslandseinsätze, ISAF, NATO-Missionen.Mitteilung des Generalbundesanwaltes von heute:
“Generalstaatsanwaltschaft Dresden legt Bundesanwaltschaft Akten zum Luftangriff vom 4. September 2009 vor
Bei der Bundesanwaltschaft sind mehrere Strafanzeigen wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 auf zwei von Taliban entführte Tanklastzüge wegen vermeintlicher Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch eingegangen.
Nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben sich bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Wegen desselben Sachverhalts sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Prüfvorgänge anhängig, die der Frage der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dienen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am 6. November 2009 ihre Akten der Bundesanwaltschaft unter Hinweis auf eine mögliche Zuständigkeit gemäß Â§ 120 Abs. 1 Nr. 8 Gerichtsverfassungsgesetz vorgelegt. Die nunmehr übermittelten Unterlagen bedürfen einer Überprüfung daraufhin, ob sich aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen eine abweichende Bewertung ergibt.
Nach Auswertung der vorgelegten umfangreichen Unterlagen wird eine abschließende Entscheidung getroffen werden. Angesichts der komplexen Rechtsfragen wird die weitere Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie lassen derzeit weitergehende Informationen nicht zu.” Zitatende
Die Diskussion geht landauf landab in Deutschland weiter und der “Auslands-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan” bekommt aus Karlsruhe höchstrichterlich hoffentlich bald einen klareren Rechtsstatus mit deutlicherer, zutreffender Begrifflichkeit, was das politische Berlin lange Zeit nicht zustande brachte, es musste erst in Kunduz bedauerlich Schlimmes geschehen, bevor hierzulande das K-Wort offiziell wird – kriegsähnliche Zustände = Krieg.
Der neue Bundesminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg hat seine Meinung zu dem Luftschlag auf zwei Tanklastzüge nahe Kunduz heute wie folgt formuliert: “vor dem gesamten Bedrohungshintergrund als militärisch angemessen”.
(Text-, Grafikquelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.de vom 06.11.2009 – 23/2009;
Videoquelle: Monitor-Sendung von WDR vom 24.09.2009,
Bildquelle: NATO.ISAF.int, On October 29, 2009 ISAF Joint Command Commander, Lt. Gen. David M. Rodriguez, greets German Gen. Egon Ramms during a visit to ISAF Joint Command at Kabul International Airport in Kabul, Afghanistan. ISAF Photo;
BMVg.de)
























