
Den Haag ermittelt
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH/ICC) hat Vorermittlungen wegen des Verdachtes von Kriegsverbrechen in Afghanistan aufgenommen. ICC-Chefankläger Luis
Moreno-Ocampo (Argentinien) sagte, es gäbe aus “vielen verschiedenen Quellen” entsprechende Vorwürfe.
Dabei gehe es um schwere Angriffe, inakzeptable * Kollateralschäden und Folter. Untersucht werde das Vorgehen der internationalen Truppen (ISAF, OEF), der radikal-islamischen Taliban sowie der Al Qaida. Die Vorermittlungen seien außergewöhnlich aufwändig, da es in Afghanistan schwer sei, an Informationen zu kommen. Einzelheiten zu den Vorwürfen nannte der Luis Moreno-Ocampo (Bild oben) nicht.
Dieses internationale politische Zeichen, was durch die aktuelle Verlautbarung aus Den Haag und den zeitlichen Zusammenhang mit der ISAF-Luftschlag-Bekämpfung auf deutsche Anforderung als erster militärischer Schlag deutscher Streitkräfte 70 Jahre nach September 1939 einher geht, dürfte im Bundeskanzleramt, im Auswärtigen Amt und im Bundesministerium der Verteidigung wie ein Blitz mit Donnerhall einschlagen. Doch in der Spitze des BMVg bemerkt man die Einschläge schon lange nicht mehr zeitnah und es wird zum wiederholten Mal deutlich, unser derzeitiger Verteidigungsminister spielt nicht in der Liga der Weltpolitik mit mehrstimmigen, diplomatischem Orchester, “leider Gottes”, wie Franz Josef Jung regelmäßig sagt.

Der militärische Fachbegriff Begleitschaden oder Kollateralschaden (englisch collateral damage; lateinisch collateralis für seitlich oder benachbart) bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende Schäden aller Art durch ungenauen oder überdimensionierten Waffeneinsatz.
(Grafik-, Bildquelle: Internationaler Strafgerichtshof, ICC.int;
Bildquelle deutsche ISAF-Soldaten bei Rundum-Verteidigung: NATO.ISAF.int)
Hintergrundinformationen:
Der Internationale Strafgerichtshof, IStGH, oder International Criminal Court, ICC, ist ein ständiges internationales Strafgericht. Seine Zuständigkeit umfasst drei Delikte des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Der IStGH ist eine Internationale Organisation mit Sitz in Den Haag, deren Beziehung zu den Vereinten Nationen über ein Kooperationsabkommen geregelt ist. Er ist nicht mit dem umgangssprachlich als “UN-Kriegsverbrechertribunal” bezeichneten Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bzw. dem Internationalen Strafgericht für Ruanda (ICTR) zu verwechseln.
Bis Ende Juni 2009 haben 110 Staaten das Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ratifiziert, die USA haben ihre Unterschrift zurück gezogen, Deutschland hingegen gehörte von Beginn an zu den politischen Förderern und Verfechtern der Einrichtung des IStGH. Das Rom-Statut wurde am 17. Juli 1998 mit 120 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen bei 21 Enthaltungen von der UN-Bevollmächtigtenkonferenz in Rom angenommen. Kurz nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde ist das Rom-Statut am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Die feierliche Vereidigung der ersten 18 Richter fand am 11. März 2003 statt. Erster Chefankläger ist Luis Moreno-Ocampo aus Argentinien.
Deutschland hat an der Ausarbeitung des Statuts aktiv mitgewirkt. Sie hat sich zusammen mit der Gruppe der “gleichgesinnten Staaten”, welche die deutsche Seite mitbegründet hatte, kontinuierlich für einen möglichst effektiven, funktionsfähigen, unabhängigen und damit glaubwürdigen Internationalen Strafgerichtshof eingesetzt.
International Criminal Court, ICC.int