Es fehlt an gebotener Qualität und notwendigem Umfang

Die Webseite des Wissenschaftsrates (WR) gibt Auskunft und Übersicht, dass und wie mit welchen Ergebnissen die Forschungsinstitute der Bundeswehr im Auftrag der Bundesregierung vom Wissenschaftsrat untersucht wurden. Darunter auch das Institut für den Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz des Sanitätsdienstes in Berlin, also dort wo das Zentrum für PTBS (Posttraumatische Belastungsstörungen) entstehen soll.
Dazu hat der Wissenschaftrat festgestellt:
“Das Institut für den Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz, Berlin, hat die wichtige Aufgabe, Maßnahmen zur Vorbeugung, Erkennung und Therapie von arbeits- und umweltbedingten Gesundheitsstörungen zu erforschen und zu entwickeln,
mit denen Soldatinnen und Soldaten insbesondere im Einsatz konfrontiert sind. Die hierfür erforderlichen Forschungsleistungen werden allerdings im Institut nicht in der gebotenen Qualität und im notwendigen Umfang erbracht. Daher bittet der Wissenschaftsrat das Verteidigungsministerium zu prüfen, ob die Aufgaben des Instituts auf andere Forschungseinrichtungen der Bundeswehr – etwa die wehrmedizinischen Institute in München und Koblenz – übertragen werden können.”

Besonders heikel für das BMVg bzw. die Bundeswehr ist diese WR-Stellungnahme, eine Wissenschaftspolitische Stellungnahme zum Institut für den Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz der Bundeswehr, Berlin.
In der bilanzierenden Zusammenfassung mit Empfehlungscharakter schreibt der Wissenschaftsrat:
“Der Arbeitsplatz “Bundeswehr” und insbesondere “Bundeswehr im militärischen Auslandseinsatz” unterscheidet sich in vielfacher Hinsicht von Arbeitsplätzen im zivilen Bereich, auf die sich die arbeits- und umweltmedizinische Forschung in Deutschland nahezu ausschließlich konzentriert. Angesichts der erwartbaren weiteren Zunahme militärischer Auslandseinsätze der Bundeswehr ist die wissenschaftliche Erforschungder Arbeits- und Umweltbedingungen, mit denen die Soldatinnen und Soldaten konfrontiert sind, zwingend geboten, um den größtmöglichen Schutz für Gesundheit und Leben der Bundeswehrangehörigen zu gewährleisten. Die Gründung des Institutes für den Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz der Bundeswehr im Jahr 2003 war daher grundsätzlich eine angemessene Maßnahme, um die steigenden Forschungs und Entwicklungsbedarfe bearbeiten zu können.
Das Institut für den Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz kann die ihm übertragenen, für den Schutz von Gesundheit und Leben der Soldatinnen und Soldaten sehr wichtigen, Aufgaben nur teilweise in zufriedenstellender Weise wahrnehmen.
Zum Teil gute Leistungen erbringt das Institut im Bereich wissenschaftsbasierter Dienstleistungen, insbesondere bei der Anpassung verfügbarer Methoden und Techniken zur Erfassung und Identifikation von gesundheitsgefährdenden Substanzen auf die Bedingungen militärischer Einsätze in verschiedenen Regionen der Welt mit ihren jeweils sehr spezifischen Umwelt- und Arbeitsbedingungen.
Dagegen sind die Forschungs- und Entwicklungsleistungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht gegenwärtig nicht ausreichend. Verantwortlich dafür ist in erster Linie eine Rekrutierungspraxis im Bereich des wissenschaftlichen Personals, die nicht mit den Anforderungen an eine Einrichtung mit erheblichem FuE-Anteil vereinbar ist.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die über Forschungserfahrung verfügen, sind am Institut in der Minderheit. Die Mehrzahl der wissenschaftlichen Beschäftigten hat nach dem Studium der Medizin eine Facharztausbildung abgeschlossen. Diese befähigt zu diagnostischen und kurativen Tätigkeiten, die insbesondere in der arbeits- und umweltmedizinischen Ambulanz des Instituts nachgefragt werden, nicht jedoch zu Forschungstätigkeiten. Der bislang weit unterhalb der angegebenen Quote von 40 % der Tätigkeiten des wissenschaftlichen Personals liegende FuE-Anteil sowie die qualitativ überwiegend nicht überzeugenden FuE-Leistungen sind auf diesen Mangel an wissenschaftlich qualifiziertem Personal sowie – in zweiter Linie – auf die personelle Unterausstattung in einigen Teileinheiten und das Fehlen wichtiger Expertinnen und Experten für mehrere Fachgebiete zurückzuführen. Weitere Gründe sind die unzureichende Vernetzung mit den wissenschaftlichen – zivilen und militärischen – Fachgemeinschaften und in Verbindung damit die lediglich in Ansätzen vorhandene wissenschaftliche Qualitätssicherung. Unter den genannten Bedingungen kann gegenwärtig die Beschäftigung von wissenschaftlichen Nachwuchskräften am Institut nicht empfohlen werden. Erschwerend hinzu kommen personal und haushaltsrechtliche Regelungen, die den Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten nicht entsprechen. Da diese Regelungen für alle wehrmedizinischen Institute der Bundeswehr gelten, wird der Wissenschaftsrat an anderer Stelle übergreifend dazu Stellung nehmen.
Damit das Institut die ihm übertragenen, sehr wichtigen Aufgaben zufriedenstellend wahrnehmen kann ist eine grundlegende Umstrukturierung erforderlich. Zwingende Mindestvoraussetzung wäre eine Rekrutierung von qualifiziertem wissenschaftlichem Personal mit Forschungserfahrung (mindestens zehn Vollzeitäquivalente), insbesondere für die Bereiche Epidemiologie, Mikrobiologie, Biophysik, Statistik und Psychiatrie bzw. Psychologie. Dem Leiter der Einrichtung sollte eine Forschungsdirektorin bzw. ein Forschungsdirektor zur Seite gestellt werden, die bzw. der über Erfahrungen in der Forschung und wissenschaftliche Reputation verfügt. Dringlichste Aufgabe dieser Forschungsdirektorin bzw. dieses Forschungsdirektors wäre die Erarbeitung eines kohärenten Forschungs- und Arbeitskonzeptes für das Institut und die Entwicklung
eines Verfahrens zur systematischen Themengenerierung. Weiterhin müsste für das Institut einwissenschaftlicher Beirat mit ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet werden, der das Institut bei der Vernetzung mit den wissenschaftlichen Fachgemeinschaften und der wissenschaftlichen Qualitätssicherung (insbesondere in Form von Publikationen in referierten Fachzeitschriften sowie Vorträgen und Teilnahmen an Fachkonferenzen im In- und Ausland) unterstützt.
Das Institut müsste im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen eng mit wissenschaftlichen Einrichtungen, besonders mit der Charité sowie den wehrmedizinischen Instituten in München zusammenarbeiten. Unerlässlich sind überdies eine erhebliche Erhöhung des FuE-Anteils an den Tätigkeiten des wissenschaftlichen Personals sowie eine deutliche qualitative Verbesserung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen.”
(Grafikquelle, Textauzüge:
Pressemitteilung des Wissenschafstrates vom 29. Mai 2009 “Wehrmedizinische Forschung unverzichtbar für Bundeswehr”
und
WR-Stellungnahme zum Institut für den Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz der Bundeswehr, Berlin, 61 Seiten, v. 28.05.2009;
Bilderquelle: NATO.int)
Der Wissenschaftsrat (WR) berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung.