2. BND-Resident an Deutscher Botschaft Pristina/Kosovo und ein offizieller Mitarbeiter wegen Spionage-Verdacht inhaftiert, Hintergründe – Dame, König, As, Spion
Montag, 23. März 2009Der 1. Teil der Reportage “BND-Resident an Deutscher Botschaft Pristina/Kosovo und ein offizieller Mitarbeiter wegen Spionage-Verdacht inhaftiert, Hintergründe – Dame, König, As, Spion” endet mit dem unbedachten Outing des BND-Residenten am damaligen Deutschen Verbindungsbüro Kosovo Anto K. durch die heutige Bundeskanzlerin Angela M.
Unser Mann aus Pullach in the Line of Fire
im größten OK-Nest der westlichen Hemisphäre
Angela Merkel im Juni 2005 … “Und Sie sind also unser Mann aus Pullach” – der, den Generalbundesanwältin Monika Harms am 17. März 2009 verhaften ließ. Soldatenglück.de berichtet darüber. In Pristina und darüber hinaus sprach sich der wahre Auftrag von Anton K. im Kosovo schnell herum, der ehemalige Hauptmann der Bundeswehr war Agent des Bundesnachrichten-dienstes und Resident an der Deutschen Botschaft Pristina (Bild unten).
2. Teil der Reportage: Absolute Freunde muss man haben, wenn man übr einen Zeitraum von mehreren Jahren das geheime Nachrichtendienst-Geschäft betreibt, Anton wohnte mit einem Weggefährten durch dick und dünn zusammen im Pristina, im Diplomaten-Viertel Dragodan, wo vierstellige Summen Miete aufgerufen werden für eine vernüftige Unterkunft, die in Deutschland locker die Hälfte kosten und den vierfachen Qualitätsstandard aufweisen würde. In der Straße Rruga 24 May (rosa Punkt) auf 600 Meter Höhe unweit des KFOR HQ (grün mit Punkt) hatte Anton K. seine Wohnung mit direktem Blick über ganz Pristina, nahe beim Haus des Ramush Haradinaj (rot mit Punkt) und fußläufig (Verbindungslinie blau) zwei Straßen unterhalb vom Gebäude der Deutschen Botschaft (gelb mit Punkt) in der Rruga Azem Jashanica Nr. 17. und der Botschafts-Residenz (gelb) des Deutschen Botschafters Hans-Jürgen Steinbach und seiner beiden Vorgänger als Leiter des Deutschen Verbindungsbüros Kosovo, Karl Wokalek und Jürgen Engel (heute Botschafter in Jamaika), letztere hatten beide mit Anton K. Arbeitskontakt. (Kartenansicht mit den Standort der Wohnung von Anton K. im “Bermuda-Viereck” zwischen Botschaft, Botschafts-Residenz, BND-Privatwohnung und Haradinaj-Haus zum Anclicken unten)
Der Sprachmittler der BND-Residenz, der als Murat A. (26) aus Mazedonien bezeichnet wird, nannte sich Afrim. Er gab gegenüber den Kosovaren an, aus dem Kosovo, der Municipality Kacanik nahe der kosovarisch-mazedonischen Grenze Südsüdost im Kosovo zu stammen und gab vor, deutscher Staatsbürger mit südosteuropäischer Abstammung zu sein, dessen Familie in Deutschland lebe. Dass er als Sprachmittler im Team des “normalen” Botschaftsmitarbeiters Anton K. tätig war, wurde offen gehandelt, die Botschaft beschäftigt eine Vielzahl lokaler Mitarbeiter. Gleichgeschlechtliche Wohngemeinschaften von internationalen Beschäftigten sind im Kosovo nichts außergewöhnliches, so lebt so manche 2er, 3er und 4er Wohngemeinschaft von Polizisten, Missions-Bediensteten (UN, EU, OSZE) oder NGO-Mitarbeitern für die Zeit der Mission wechselnd unter einem Dach. Als Motiv bzw. Angriffsfläche für die mutmaßliche Spionage-Tätigkeit wird dem BND-Beamten Anton K. in der ersten Pressewelle zu dem Fall bei SPIEGEL ONLINE und BILD.de eine homosexuelle und intime Bindung zu dem Murat nachgesagt. Ja, tatsächlich wohnte der Murat A. bei dem Anton K. in der Wohnung in der Rruga 24 May in Pristina-Dragodan, tatsächlich hat der Anton aber mit seiner deutschen Ehefrau mehrere gemeinsame Kinder, somit ist die Homo-Theorie anzuzweifeln oder zumindest das homo- zu streichen und durch bi- zu ersetzen und schon wird die Beweiskette schwächer.
Der dringende Verdacht des Verrats von Staatsgeheimnissen in einem besonders schweren Fall (§ 95 Abs. 1, Abs. 3, § 93 StGB) ist der Vorwurf und Haftgrund gegen den BND-Beamten und ehemaligen Bundeswehr-Offizier Anton K. und gegen Murat A. wegen des dringenden Verdachts des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen (§ 96 Abs. 2, § 93 StGB). Diese Vorwürfe im Tatzeitraum 2007 und 2008 stehen nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft durch das Bundeskriminalamt mit der Spionageabwehr des BND im Raum.
Nach dem Mai 2008 hat Anton K. (Bild rechts, ©) plötzlich das Land verlassen, ebenfalls Murat A. Anton wurde nach einiger Zeit ersetzt von Christian W., der nach dem letzten anhaltenden Waterloo des BND ab November 2008 ebenfalls mit seinem BND-Mitarbeiter des Mittleren Dienstes einige Monate von der Bildfläche verschwand. Von einem jüngst sichergestellten USB-Stick mit vetraulichem Material ist die Rede. Von der Weitergabe geheimer Informationen an den Sprachmittler obwohl Anton gewusst haben soll, dass dieser Verbindungen zur OK-Strukturen haben soll oder sogar einem anderen Nachrichtendienst zuarbeitete. Die Geheim-Informationen, die Anton dem Murat gegeben haben soll, können eigentlich nur solche sein, die Anton und Murat selbst herausgefunden haben durch ihre Verbindungen zur OK. Die geheimen Berichte in den Lagebeurteilungen der Dienste und von KFOR, die aus den Tickern und Zeitungen abschreiben sind regelmäßig wertlos, für die wirklichen Erkenntnisse war nämlich Anton selbst der Garant, ob Zigaretten- und Alkohol-Schmuggel, Menschen- und Organhandel, Terrorismus, Drogen- und Waffengeschäfte oder Geldwäsche.
Die gezielte Weitergabe und das Ausspielen von und mit Informationen und Desinformationen gehört zum täglich Brot im Kosovo, hinzu kam die Sprachbarriere fürAnton, die das tägliche Mitwirken von Murat nicht nur in den deutschen Behördendienstkernzeiten von 08:30 bis 16:00 Uhr erforderte. Die vielen offenen Geheimnisse, die Korruption in allen lokalen Behörden und manchen Partner-Diensten und das Doppel- und Dreifach-Spiel der eigentlich befreundeten Nachrichtendienste, lassen alle Grenzen verschwimmen. Was also am Ende übrig bleibt außer einem Flurschaden für den BND und das Ansehen Deutschlands und was für eine Verurteilung im Sinne der vorgeworfenen Straftaten ausreichend sein wird, kann getrost abgewartet werden. Der Haftbefehl wurde auch dadurch begründet, dass Verdunklungsgefahr besteht und die Höhe der zu erwartenden Strafe die Fluchtgefahr erhöht, was ja alles stimmen mag, theoretisch zumindest. Tatgenossen-Trennung wurde angeordnet.
Der heimliche Gefährte, im Jahr 1989 hatte es an der Deutschen Botschaft Washington den Fall eines gleichgeschlechtlich orientierten BND-Mitarbeiters gegeben, der in einem Homosexuellen-Hotel in USA von der Polizei festgenommen wurde. Der damalige BND-Präsident Hans-Georg Wieck und der Deutsche Bundestag beschäftigten sich im Zusammenhang mit “rosa Listen” mit dem Fall (hier die informative Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, (Bundestagsdrucksache 11/4495)
Marionetten sind im Kosovo-Theater mittlerweile nahzu alle Akteure der schattigen Geheimdienstwelt und in den dunklen Abgründen der Organisierten Kriminalität, ob ein Counter Act stattfand, ein Zusammenhang mit der Verhaftung der drei BND-Agenten im November besteht oder gar mit dem Umfeld der wirklichen Attentäter auf das ICO/EULEX-Dienstgebäude der Europäischen Union in Pristina, sich die Serben und Russen, die Amerikaner und Briten, Italienier, Franzosen, Schweizer oder Skandinavier, die Albaner, Mazedonier oder kosovarische OK-Akteure über den gelungenen Coup gegen den BND freuen, wird kein Generalbundesanwalt-Warmduscher heraus finden, der schon nach Personenschutz und gepanzerter Limousine ruft, wenn er nur eine alte ungelöste Akte der Roten Armee Fraktion (RAF) aus dem Keller holen lässt. Man wird schon den Anton aus dem Gefängnis lassen müssen, der könnte den Fall lösen, zur Not auch mit einem Doppel-Spitzel im Dienste einer fremden oder kriminellen Macht im Kosovo. Denn im Westbalkan hat alles doppelten Boden und verschiedene Wahrheiten, deutsche und internationale Regierungsvertreter und Politiker verhandeln mit Kriegsverbrechern und OK-Größen, deren Überführung nicht möglich war, weil alle Zeugen eines unnatürlichen Todes starben und Leute wie Anton zwischen die Fronten gerieten. Die multinationale UN und die mächtige EU versagten im Nachkriegs-Kosovo und drei Schritt vor bedeutet dort immer noch, zwei zurück.
Der Anton K., sollte er sich im Sinne des Gesetzes schuldig gemacht haben, ist höchstens mit einer Bewährungsstrafe aufgrund eines minderschweren Falls und wegen verminderter Schuldfähigkeit mild zu bestrafen oder besser frei zu sprechen von den Vorwürfen, seine langjährige Dienstzeit im Kosovo war im übrigen bereits eine Freiheitsstrafe. Der Dienstherr BND braucht stets erstaunlich lange, um seiner Fürsorgepflicht und Dienstaufsicht nachzukommen, 3 Agenten kommen ungerechtfertigt in Haft und müssen in der Mehrmannzelle abwarten bis das BND-Lagezenztrum den Dienstbetrieb aufnimmt und das Kanzleramt sich bequemt den Hörer abzunehmen, und als dann freigelassen wird, kommt ein Botschafts-Auto vorgefahren, in das sich die Männer flüchtig reinquetschen müssen. So macht Europas größtes Land und kräftigster Geldgeber auf dem Balkan Machtpolitik, das sind die Zeichen einer schwächlichen Regierung, deren Nachrichtendienst und Streitkräfte man an der Nase im Ring herum führen kann. Der BND-Resident Anton K. wurde über Jahre im widrigen Kosovo unter extrem erschwerten Bedingungen eingesetzt, weil kein anderer Volljuristen-Vollkasko-Beamter des höheren Dienstes des BND den schmutzigen Krieg auf dem Balkan führen wollte und bis heute nicht kann. Anton wird darüber hinaus noch von der späteren Bundeskanzlerin enttarnt und nicht etwa abgezogen und ersetzt oder nach Jamaika versetzt. Möglicherweise hat der gegnerische Dienst sich den deutschen offiziellen Agenten als weiches Ziel vorgenommen, den Herrn Murat A. auf ihn angesetzt und die von dem Umfeld bemerkte mit jeden Kosovo-Dienstmonat zunehmend labilere Persönlichkeitsstruktur von Anton K. in subtiler Methode “angefixt” und ausgenutzt. So funktioniert der schmutzige Nachrichtendienst-Krieg mittels Druck, Sucht, Vertrauensmißbrauch und Abhängigkeit. Nur die Zentrale des BND bemerkt nichts und funktioniert nicht, schützt seinen Mann nicht bezeiten und lässt zu, dass er am Ende ganz rechtsstaatlich in die bundesunmittelbare Untersuchungshaft wandert. “Sachzwänge”, “erdrückende Beweislast”, “stichhaltige Aussagen”, “Juristisches Verfahren”, “Exempel statuieren” und sonstiges Bürokraten-Gebaren bestimmen den Fortgang. Feige Formeln eben, anstatt einen funktionsfähigen, dem Gefahren- und Bedrohungs-Potential adäquaten personalstarken Nachrichtendienst vor Ort zu installieren und sich um “unseren Mann aus Pulllach” in der Line of Fire zu kümmern und ihn zu bewahren vor sich selbst und zu schützen vor den Gegnern aus dem Dunkeln im bedauerlicherweise größten OK-Nest der westlichen Hemisphäre.
(Bilderquelle, Copyright ©, Kartenquelle: Dirk Hamel, Soldatenglück.de)




































