Das Ehrenmal der Bundeswehr – Grundsteinlegung am 29. November

von Dirk ~ 11. November 2008. Zu lesen unter: Bundeswehr, Gedenken.

Unsere Gefallenen und im Dienst Verunglückten bekommen einen Namen und einen öffentlichen Ort des Trauerns und Erinnerns

Auf dem Gelände des Dienstsitzes des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wird neben dem durch die Öffentlichen Gelöbnisse bekannten Paradeplatz das Ehrenmal der Bundeswehr errichtet werden.

Bei unseren Partnern und Verbündeten gehört das ehrende Gedenken an Soldaten, die für ihren Einsatz mit dem Leben bezahlt haben, zur kulturellen Identität. Gewidmet ist das deutsche Ehrenmal allen Angehörigen der Bundeswehr (bislang über 2.900), die im Dienst seit 1955 ihr Leben verloren haben. Das Ehrenmal der Bundeswehr steht nicht in der Tradition von klassischen “Kriegerdenkmalen”, noch soll das Ehrenmal auf diejenigen beschränkt bleiben, die bei Auslandseinsätzen ihr Leben gelassen haben. Das jetzt entstehende Ehrenmal der Bundeswehr berücksichtigt die Besonderheiten des Dienens in seinen vielfältigen Bezügen.

Am 27. November erfolgt die Grundsteinlegung, Fertigstellung ist für Mitte 2009 geplant, eine feierliche Einweihung mit den höchsten Repräsentanten des Staates, Soldaten und Angehörigen ist für den 20. Juli 2009, dem Tag des Deutschen Widerstands (20. Juli 1944) in der Überlegung. Nach langen Diskussionen politischer und fachlicher Art über ob und wie und einem anstrengenden, zeitaufwendigen Arbeitsprozess mit dem Versuch des Brückenschlages von der bitteren Realität des menschlichen Verlustes im Dienste des Vaterlandes zur aussagekräftigen, qualitätsvollen, künstlerischen Architektur im räumlichen Kontext mit dem Bendlerblock, hat nach einem Architekten- und Künstler-Wettbewerb im finalen Verfahren Professor Andreas Meck aus München einen Entwurf vorgelegt, denn die Findungskommission (der neben Experten seitens des BMVg bzw. der Bundeswehr GI General Wolfgang Schneiderhan und Leiter Planungsstab Dr. Ulrich Schlie angehörten) im Mai 2007 als den besten und als besonders adäquat wie folgt bewertete und zur Annahme empfahl: “… entspricht auf herausragende Weise dem mit dem Ehrenmal der Bundeswehr verfolgten Sinn und Zweck. Mit ihr wird eine zeitgemäße Form der öffentlichen Ehrung gefunden, gleichzeitig wird aber auch dem Bedürfnis nach individueller Trauer entsprochen.”

Wie in kaum einem anderen Beruf spitzt sich in dem des Soldaten die Frage von Leben und Tod existenziell zu. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind verpflichtet, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Die Einbindung in eine hierarchische Organisation mit klaren Über- und Unterordnungsverhältnissen, das militärisch unabdingbare Prinzip von Befehl und Gehorsam sowie eine sehr weit reichende Treuepflicht, die auch den Einsatz des eigenen Lebens verlangt, kennzeichnen den soldatischen Dienst. Daraus erwächst die Verpflichtung der Gesellschaft, diejenigen, die im Dienst ihr Leben gelassen haben, in bleibender Erinnerung zu behalten.

Das Ehrenmal ist öffentlich zugänglich und soll dazu beitragen, das Bewusstsein der deutschen Öffentlichkeit für die Aufträge der Bundeswehr und dafür, dass Einsätze und der Dienst für den Frieden mit Gefährdungen für Leib und Leben verbunden sind, zu verbreiten. Die Toten der Bundeswehr haben einen Namen. Darum wird im Ehrenmal der Bundeswehr eine namentliche Nennung der zu Tode gekommenen Bundeswehrangehörigen in würdiger Form erfolgen.

(Textauszüge, Bilderquelle: BMVg.de, Prof. Meck, Lepkowski Studios)

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