Einsatz deutscher Rüstungsgüter in Georgien?
von Dirk ~ 7. Oktober 2008. Zu lesen unter: Sicherheitspolitik.
Deutscher Bundestag, Berlin | In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die Oppositions-Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Bundesregierung nach dem Einsatz deutscher Rüstungs-güter in Georgien. Ein Fernsehbericht von “Report Mainz” (SWR) vom 18. August hat nach Ansicht der Fraktion gezeigt, dass georgische Soldaten mit einer Version des deutschen Sturmgewehrs vom Typ G-36 ausgestattet sind. Soldatenglück.de berichetet darüber. Weder die Bundesregierung noch der Waffenhersteller Heckler&Koch.de hätten bisher dargelegt, wie die deutschen Waffen nach Georgien gelangt sind. Einem Pressebericht zufolge nutze Georgien auch deutsche LKW und israelische Raketenwerfer vom Typ LAR-160, um Streumunition vom Typ M 85 einzusetzen. Die Regierung soll sagen, welche Erkenntnisse sie über den Einsatz von Landminen und Streumunition in Georgien und über die Folgen für die Zivilbevölkerung hat. Die Grünen-Fraktion will wissen, in welchem Umfang Georgien seit 1991 Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter von der Bundeswehr erhalten hat. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten erfahren, was die Bundesregierung unternehmen will, um zu verhindern, dass deutsche Unternehmen die Rüstungsexportvorschriften in Deutschland durch Lizenznehmer, internationale Kooperationsprogramme, ausländische Tochterunternehmen oder die Lieferung von Teilkomponenten legal umgehen können.
Zur Kleinen Anfrage (16/10435)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Organisationsbereich des BMWi:
“Die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung orientiert sich im Rahmen gesetzlicher und internationaler Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere soll ihre Sicherheit nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche Exporte sollen in Krisengebieten weder konfliktverstärkend wirken noch dort zu internen Repressionen oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen. Die internationale Einbindung verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, die auswärtigen Beziehungen nicht durch kritische Exporte zu belasten.”
(Bildquelle: SWR.de)
Hintergrundinformationene: BITS.de (Berlin Information-center for Transatlantic Security – Analysis on Military, Security, Arms Control and nonprofilation issues)





















4. November 2008 um 19:40 Uhr
[...] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: “Die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung orientiert sich im Rahmen gesetzlicher und internationaler Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere soll ihre Sicherheit nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche Exporte sollen in Krisengebieten weder konfliktverstärkend wirken noch dort zu internen Repressionen oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beitragen. Die internationale Einbindung verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, die auswärtigen Beziehungen nicht durch kritische Exporte zu belasten.” Quelle: soldatenglueck.de [...]