
Bei seiner auβerordentlichen Sitzung zur Situation in Georgien äuβerte der Europäische Rat am 01. September einstimmig seine Besorgnis über die Konsequenzen, insbesondere die humanitären Auswirkungen, des Konflikts und verurteilte die einseitige Entscheidung Russlands, die Unabhängigkeit Abchasiens und Südossetiens anzuerkennen. Soldatenglück.de berichtete über den Kaukausus-Konflikt, die UNOMIG und die OSZE-Mission in Georgien. Am Sonntag hat der deutschen Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier noch befürchtet, dass die jahrzehntelange Sicherheitsarchitektur Europas binnen weniger Tage durch die Kaukasus-Krise in sich zusammenfällt, die 27-EU-Staaten haben jedoch gegenüber Russland Einigkeit beweisen. Die EU wird sich verstärkt als weiterer Akteur mit deutscher politischer, finanzieller und personeller Unterstützung im Stabilisierungsprozess engagieren.
Die formulierten Ergebnisse:
1. Der Europäische Rat ist zutiefst besorgt über den in Georgien ausgebrochenen offenen Konflikt, die damit verbundene Welle der Gewalt und die unverhältnismäßige Reaktion Russlands. Dieser Konflikt hat auf beiden Seiten großes Leid verursacht. Derartige militärische Aktionen sind keine Lösung und sie sind nicht hinnehmbar. Der Europäische Rat bedauert die Verluste an Menschenleben, das Leid der Bevölkerung, die hohe Zahl der Vertriebenen und Flüchtlinge sowie den entstandenen beträchtlichen Sachschaden.
2. Der Europäische Rat verurteilt entschieden den einseitigen Beschluss Russlands, die Unabhängigkeit Abchasiens und Südossetiens anzuerkennen. Dieser Beschluss ist inakzeptabel und der Europäische Rat appelliert an die übrigen Staaten, diese Unabhängigkeitserklärungen nicht anzuerkennen und ersucht die Kommission zu prüfen, welche konkreten Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Er weist darauf hin, dass eine friedliche und dauerhafte Lösung der Konflikte in Georgien auf der uneingeschränkten Achtung der durch das Völkerrecht, die Schlussakte der Konferenz von Helsinki über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen anerkannten Grundsätze der Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit beruhen muss.
3. Der Europäische Rat unterstreicht, dass jeder Staat in Europa das Recht hat, unter Achtung des Völkerrechts und der Grundsätze gut nachbarschaftlicher Beziehungen und der friedlichen Zusammenarbeit seine Außenpolitik und seine Bündnisse frei zu bestimmen. Ebenso ist es legitim, dass die Sicherheitsinteressen eines jeden berücksichtigt werden, solange die Grundprinzipien der Achtung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Unabhängigkeit der Staaten geachtet werden.
[...]
11. Wir rufen Russland auf, mit uns diese grundsätzliche Entscheidung für unsere gemeinsamen Interessen, für Verständigung und für Zusammenarbeit zu treffen. Wir sind davon überzeugt, dass es in Russlands ureigenstem Interesse liegt, sich nicht von Europa zu isolieren. Die Europäische Union ihrerseits hat ihre Bereitschaft zu Partnerschaft und Zusammenarbeit unter Achtung der ihr zugrunde liegenden Prinzipien und Werte bekundet. Wir erwarten von Russland ein verantwortungsvolles Handeln im Einklang mit all seinen Verpflichtungen. Die Union wird weiterhin wachsam sein; der Europäische Rat beauftragt den Rat, gemeinsam mit der Kommission die Lage sowie die verschiedenen Dimensionen der Beziehungen der EU zu Russland aufmerksam und eingehend zu prüfen; diese Bewertung muss unverzüglich eingeleitet und insbesondere mit Blick auf das für den 14. November 2008 in Nizza geplante nächste Gipfeltreffen durchgeführt werden. Der Europäische Rat erteilt seinem Präsidenten das Mandat, die Gespräche im Hinblick auf die vollständige Umsetzung des Sechs-Punkte-Abkommens fortzusetzen. Hierzu wird sich der Präsident des Europäischen Rates zusammen mit dem Präsidenten der Kommission und dem Generalsekretär/Hohen Vertreter am 8. September nach Moskau begeben. Solange sich die Truppen nicht auf die Positionen zurückgezogen haben, die sie vor dem 7. August innehatten, werden die Treffen zur Aushandlung des Partnerschaftsabkommens verschoben.
Hier im Original die weiteren Punkten der Schlussfolgerungen des Rates der EU.
Der Rat wiederholte, dass diese Entscheidung inakzeptabel ist und appellierte an die übrigen Staaten, die Unabhängigkeitserklärungen nicht anzuerkennen. Er wies darauf hin, dass eine friedliche und dauerhafte Lösung der Konflikte in Georgien auf der uneingeschränkten Achtung der durch das Völkerrecht und die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen anerkannten Grundsätze der Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Integrität beruhen muss. (weiter…)